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Der Personalrat hat gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, | Der Personalrat hat gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen,<blockquote>„dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).</blockquote><br />''<br />'' <br /> | ||
„dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz). | |||
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==Mitglieder== | ==Mitglieder== | ||
Der Personalrat des BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2021 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt. | Der Personalrat des BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2021 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt. |
Version vom 9. Februar 2021, 10:11 Uhr
Personalrat | |
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Organisation | Personalwesen„Personalwesen“ befindet sich nicht in der Liste (BBS insgesamt, Schulleitung, Verwaltung, Klassenlehrkraft, Bildungsgangsleitung, Beratungsteam, Abteilung 1, Abteilung 2, Abteilung 3, Abteilung 4, ...) zulässiger Werte für das Attribut „BBS/Organisation“. |
Information | Information |
Verantwortlich | Benutzer:Kröger |
Schlagworte | Personal |
Aufgaben und Ziele
Der Personalrat hat gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen,
„dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ... wegen ihres Geschlechts unterbleibt.“ (§ 59 Personalvertretungsgesetz).
Mitglieder
Der Personalrat des BBS Bersenbrück setzt sich aus den unten genannten Mitgliedern zusammen. Sie wurden am 10./11. März 2021 von den wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen gewählt.
Mitglied | Funktion | Abteilung | |
---|---|---|---|
Hanna Brockhaus | Sprecherin | Abteilung 4 | h.brockhaus@bbs-bsb.de |
Ellen Müller | stellv. Sprecherin | Abteilung 1 | mueller@bbs-bsb.de |
Anna Schepers | Abteilung 2 | schepers@bbs-bsb.de | |
Janbernd Kröger | Abteilung 1 | kroeger@bbs-bsb.de | |
Lars-Peter Lobitz | Abteilung 1 | lobitz@bbs-bsb.de |
Sitzungen
Die wöchentlichen Sitzungen des Personalrats finden statt:
dienstags, 5./6. Stunde (Pädagogisches Forum, Besprechungsraum 1)
Zuvor treffen sich in der 3./4. Stunde in einer Dienstagsrunde der Schulleiter und stellvertretende Schulleiter, der Verwaltungsleiter, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Personalratsvorsitzende zu einer gemeinsamen Sitzung.
Freud- und Leidkasse
Gewerkschaften und Verbände
Nützliche Links