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Mitglieder der Schulgemeinschaft können abhängig von dem Versicherungsschaden durch den [https://www.lukn.de/ Gemeindeunfallversicherungsverband] (GUV) oder den [https://www.ksahannover.de/ Kommunalen Schadenausgleich ( | Mitglieder der Schulgemeinschaft können abhängig von dem Versicherungsschaden durch den [https://www.lukn.de/ Gemeindeunfallversicherungsverband] (GUV) oder den [https://www.ksahannover.de/ Kommunalen Schadenausgleich (KSA)] versichert sein. Ansprechpartner in der BBS sind entweder Herr Kröger oder Frau Kuznetsov. Die Unfallversicherung hat in einer [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/03%20Leitf%C3%A4den/2023/leitlinie_unfallversicherung.pdf?show=true Broschüre] die wichtigsten Punkte zusammengefasst. | ||
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==== 1. '''Unfallversicherung''' ==== | |||
* '''Träger:''' Zuständig ist grundsätzlich der Unfallversicherungsträger, dem die Schule bzw. der Schulträger angehört (gesetzliche Schülerunfallversicherung). | |||
* '''Geltungsbereich:''' | |||
** Schulische Veranstaltungen (z. B. Schülerbetriebspraktikum, Betriebsbesichtigungen, fachpraktischer Unterricht, Schülerfirmen). | |||
** Praktika im Rahmen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie im BVJ/BGJ. | |||
* '''Besonderheit:''' | |||
** Findet das Praktikum '''im Rahmen der Schule''' statt, bleibt immer der '''Unfallversicherungsträger des Schulträgers''' zuständig. | |||
** Zahlt der Praktikumsbetrieb '''eine Vergütung''', übernimmt stattdessen der '''Unfallversicherungsträger des Betriebs''' den Schutz. | |||
** Eigenständig organisierte Praktika in den Ferien („Ferienpraktika“) sind '''nicht versichert'''. | |||
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==== 2. '''Haftpflichtversicherung''' ==== | |||
* '''Träger:''' Deckungsschutz erfolgt über den '''Kommunalen Schadenausgleich (KSA)'''. | |||
* '''Geltungsbereich:''' | |||
** Schülerbetriebspraktika | |||
** Betriebsbesichtigungen | |||
** Fachpraktischer Unterricht in außerschulischen Werkstätten | |||
** Schülerfirmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit | |||
** Lehrgänge zur Berufsvorbereitung mit Betriebspraktika | |||
* '''Voraussetzung:''' | |||
** Es muss sich um eine '''schulische Veranstaltung''' handeln. | |||
** Die Praktikumsvereinbarung wird zwischen '''Schule/Schulträger und Betrieb''' abgeschlossen. | |||
** '''Nicht abgedeckt:''' selbst organisierte Ferienpraktika. | |||
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==== 3. '''Praktische Hinweise''' ==== | |||
* Schülerpraktika sind '''Pflichtveranstaltungen''' der Schule | |||
* Für den Betrieb bedeutet das: | |||
** Kein eigener Haftpflicht- oder Unfallversicherungsschutz notwendig (außer er zahlt eine Vergütung → dann greift seine Unfallversicherung). | |||
* Für die SchülerInnen: | |||
** Unfall- und Haftpflichtversicherung läuft '''über die Schule/Schulträger'''. | |||
** Schäden sind im Rahmen des KSA/Unfallversicherungsschutzes abgedeckt. | |||
* Der KSA Hannover hat ein [https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/03%20Leitf%C3%A4den/k416cd_hinweise_betriebspraktikum_a4_20210701.pdf Merkblatt] zum Versicherungsschutz herausgegeben. | |||
* Bei einem Unfall im Rahmen eines Praktikums ist neben der Unfallanzeige ein Fragebogen zum Praktikum auszufüllen. Diesen Fragenbogen erhält die Schule über den postalischen Weg. Er muss dem GUVH per Email oder auf dem postalischen weg zugeschickt werden. | |||
* Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Praktikumsbetrieb, sofern ein Nachweis verlangt wird, finden Sie [https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/Bescheinigung%20Versicherungsschutz%20f%C3%BCr%20Praktikumsbetrieb.docx hier.] | |||
== Formulare == | == Formulare == | ||
[https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/Unfallanzeige%20Sch%C3%BCler.pdf Unfallanzeige Schüler:innen]<br /> | [https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/01%20Formulare/Unfallanzeige%20Sch%C3%BCler.pdf Unfallanzeige Schüler:innen]<br /> | ||
Version vom 26. August 2025, 10:58 Uhr
| Versicherungsschutz | |
|---|---|
| Organisation | Verwaltung |
| OE Verantwortung | |
| Information | Information |
| Verantwortlich | Kröger |
| Schlagworte | Versicherungsschutz, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallanzeige |
Mitglieder der Schulgemeinschaft können abhängig von dem Versicherungsschaden durch den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) oder den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) versichert sein. Ansprechpartner in der BBS sind entweder Herr Kröger oder Frau Kuznetsov. Die Unfallversicherung hat in einer Broschüre die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Unfallanzeige
Eine Unfallanzeige ist zeitnah Herrn Kröger, Frau Bornhorst oder Frau Apel zu melden. Die Meldung an den GUVH erfolgt über das Extranet der GUVH. Anschließend wird die Unfallanzeige in Papierform im Ordner "Unfälle Schüler:innen" in der Verwaltung abgelegen.
Schüler*innen
Unfälle von Schülern gehören zum Schulalltag. Dabei stehen in 1. Linie Verletzungen beim Sport oder auf dem Schulhof im Vordergrund.
Schlägerei
Auch gegenseitige Übergriffe von Schülern finden leider nahezu täglich statt. Nicht selten kommt es dabei zu ernsthaften Verletzungen, die unter Umständen weitreichende und vor allem teure Behandlungskosten zur Folge haben.
Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, sind als sogenannte Schulunfälle zu qualifizieren (vgl. GUV-SI80303 sowie 8047). Verletzungen von Schülern untereinander durch Raufereien oder gewalttätige Übergriffe werden ebenfalls als solche Schulunfälle angesehen. Anstelle des Verursachers des Schadens tritt die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) für die Haftung und den Ausgleich des Schadens ein. Die Regelungen der §§ 104 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII regeln das sogenannte Haftungsprivileg. Schadenersatzansprüche von Schülern untereinander sind damit ausgeschlossen (vgl. § 106 Abs. 1 Ziff. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII. i. V. m. § 105 Abs. 1 SGB VII).
Praktikum
1. Unfallversicherung
- Träger: Zuständig ist grundsätzlich der Unfallversicherungsträger, dem die Schule bzw. der Schulträger angehört (gesetzliche Schülerunfallversicherung).
- Geltungsbereich:
- Schulische Veranstaltungen (z. B. Schülerbetriebspraktikum, Betriebsbesichtigungen, fachpraktischer Unterricht, Schülerfirmen).
- Praktika im Rahmen allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie im BVJ/BGJ.
- Besonderheit:
- Findet das Praktikum im Rahmen der Schule statt, bleibt immer der Unfallversicherungsträger des Schulträgers zuständig.
- Zahlt der Praktikumsbetrieb eine Vergütung, übernimmt stattdessen der Unfallversicherungsträger des Betriebs den Schutz.
- Eigenständig organisierte Praktika in den Ferien („Ferienpraktika“) sind nicht versichert.
2. Haftpflichtversicherung
- Träger: Deckungsschutz erfolgt über den Kommunalen Schadenausgleich (KSA).
- Geltungsbereich:
- Schülerbetriebspraktika
- Betriebsbesichtigungen
- Fachpraktischer Unterricht in außerschulischen Werkstätten
- Schülerfirmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- Lehrgänge zur Berufsvorbereitung mit Betriebspraktika
- Voraussetzung:
- Es muss sich um eine schulische Veranstaltung handeln.
- Die Praktikumsvereinbarung wird zwischen Schule/Schulträger und Betrieb abgeschlossen.
- Nicht abgedeckt: selbst organisierte Ferienpraktika.
3. Praktische Hinweise
- Schülerpraktika sind Pflichtveranstaltungen der Schule
- Für den Betrieb bedeutet das:
- Kein eigener Haftpflicht- oder Unfallversicherungsschutz notwendig (außer er zahlt eine Vergütung → dann greift seine Unfallversicherung).
- Für die SchülerInnen:
- Unfall- und Haftpflichtversicherung läuft über die Schule/Schulträger.
- Schäden sind im Rahmen des KSA/Unfallversicherungsschutzes abgedeckt.
- Der KSA Hannover hat ein Merkblatt zum Versicherungsschutz herausgegeben.
- Bei einem Unfall im Rahmen eines Praktikums ist neben der Unfallanzeige ein Fragebogen zum Praktikum auszufüllen. Diesen Fragenbogen erhält die Schule über den postalischen Weg. Er muss dem GUVH per Email oder auf dem postalischen weg zugeschickt werden.
- Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Praktikumsbetrieb, sofern ein Nachweis verlangt wird, finden Sie hier.