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von Franz-Josef Nieberding

Gesundheitsbelehrung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Anpassung 2025 nach Auskunft des Gesundheitsdienstes Osnabrück)
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Der '''<u>administrative Teil:</u>'''
Der '''<u>administrative Teil:</u>'''


Es werden Klassenlisten der zu belehrenden Klassen erstellt und in die Fächer der Klassenlehrkräfte gelegt. Der Zeitpunkt ist frühestens eine Woche nach Schulstart, sobald sich die Klassenzusammensetzungen konsolidiert haben. Die Sus kontrollieren/korrigieren ihre Daten bitte. <u>Die Teilnahme an der Belehrung bestätigen sie bei Durchführung durch Unterschrift.</u>
Der Zeitpunkt ist frühestens eine Woche nach Schulstart, sobald sich die Klassenzusammensetzungen konsolidiert haben.  


Die Klassenlehrkräfte besorgen sich die [[Medium:Erklärung.pdf|<u>Erklärung nach § 43 IfSG.pdf</u>]] und geben sie an die Schüler aus. Bitte sorgen Sie für das deutliche und vollständige Ausfüllen! Die Erklärungen werden nach durchgeführter Belehrung alphabetisch gesammelt mit der Klassenliste bei Herrn Nieberding abgegeben. Schüler, die <u>keine Erklärung abgegeben</u> haben, sind zu markieren! Es werden nur für die SuS  Bescheinigungen erstellt, die auch die Erklärung abgegeben haben! Daher ist es wichtig, möglichst alle Erklärungen eingeholt und gesammelt zu haben. Schüler, welche die Erklärung abgegeben, aber bei der Belehrung gefehlt haben, sind von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleg*innen nachzuschulen.  
Klassenlehrkräfte, deren Klasse zu belehren ist, melden diese mit Durchführungstermin und Anzahl an Herrn Nieberding.


Die Klassenliste verbleibt in der Schule. Auf Basis der zurückgegebenen Erklärungen erstellt Herrn Nieberding einen Datensatz zur Beantragung der Bescheinigungen. Erklärungen in Papierform und digitale Klassendatensätze werden an das Gesundheitsamt gegeben.  
Den Klassenlehrkräften wird eine Exceltabelle zur Verfügung gestellt, welche mit den Schülerdaten auszufüllen ist. 
 
Die SuS kontrollieren/korrigieren ihre Daten bitte.
 
Die Schüler werden im Rahmen der Belehrung über die Hinderungsgründe nach §43 IfSG durch die Lehrkräfte informiert. <u>Durch ihre Unterschrift bestätigen die Teilnehmenden,  dass keine Hinderungsgründe nach § 43 IfSG vorliegen sowie ihre Teilnahme.</u>   
 
Schüler, die bei der Belehrung gefehlt haben, sind von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleg*innen nachzuschulen. 
 
Schüler,  bei denen ein Hinderungsgrund vorliegt, erhalten somit auch kein Zertifikat.   
 
Die zurückgegebenen, '''unterschrieben Tabelle''' '''<u>und</u>''' die '''EXCEL-Tabelle''' werden von Herrn Nieberding zur Beantragung der Bescheinigungen an das Gesundheitsamt übermittelt.    


Sobald die Schule die Bescheingungen erhalten hat, werden diese den Klassenlehrkräften zur Verteilung mit der Klassenliste ins Fach gelegt. Die '''Originale''' behält die Klassenlehrkraft und die '''Schüler''' bekommen eine Kopie!     
Sobald die Schule die Bescheingungen erhalten hat, werden diese den Klassenlehrkräften zur Verteilung mit der Klassenliste ins Fach gelegt. Die '''Originale''' behält die Klassenlehrkraft und die '''Schüler''' bekommen eine Kopie!     
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Das war's - 1.8 ist unwichtig. Die Online-Belehrung der Schülerinnen und Schüler ist damit erfolgt. Die Seite kann geschlossen werden.
Das war's - 1.8 ist unwichtig. Die Online-Belehrung der Schülerinnen und Schüler ist damit erfolgt. Die Seite kann geschlossen werden.


'''<span class="col-blue-dark"><big>Blick in die Ferne:</big></span>'''


Die Vision ist, die SuS die Belehrung eigenständig durchführen. Für die Belehrung muss sich dann jede(r) SuS separat über BundID einloggen. (Account mit IServ-Adresse möglich, Anleitung wird erstellt, sobald der Prozess es erfordert.) Im Belehrungsprozess wird dann ein Dokument zur Kostenbefreiung (Bescheinigung der BBS) hochgeladen. Das Zertifikat kann nach erfolgreicher Belehrung sofort von den SuS ausgedruckt werde.


'''Wenn ......        dann ......'''
... warten wir's ab.
 
Schüler, die keine [[Medium:Erklärung.pdf|<u>Erklärung nach § 43 IfSG.pdf</u>]] abgegeben haben, erhalten somit auch kein Zertifikat. Da kümmern sich die SuS nun  selbstständig drum , oder die Lehrkraft begleitet sie durch den Prozess. Sind die SuS unterwiesen und die Erklärungen abgegeben, so kann die Datei für das Gesundheitsamt durch Herrn Nieberding erstellt werden. Die Erklärungen werden gesammelt zum Gesundheitsamt gegeben und ein paar Tage später können die Schüler die Zertifikate erhalten.
 
 
 
'''Ausblick:''' (lt. Auskunft des Gesundheitsamtes. Wann das komplett umgesetzt wird, ist abzuwarten.)
 
Ab dem '''Schuljahr 2025/26''' soll die Gesundheitsbelehrung '''ausschließlich''' für die SuS durchgeführt werden, die eine Bescheinigung '''zwingend benötigen'''.
 
Für die Belehrung muss sich jede(r) SuS separat über BundID einloggen. (Account mit IServ-Adresse möglich, Anleitung wird erstellt.)
 
Im Belehrungsprozess wird ein Dokument zur Kostenbefreiung (Bescheinigung der BBS) hochgeladen.
 
Das Zertifikat kann nach erfolgreicher Belehrung sofort ausgedruckt werde.
[[Category:B12 Präventiv arbeiten]]
[[Category:B12 Präventiv arbeiten]]
[[Category:Klassenlehrkraft]]
[[Category:Klassenlehrkraft]]

Version vom 19. August 2025, 18:13 Uhr

Gesundheitsbelehrung
Organisation Schulleitung
OE Verantwortung Nieberding
Information Prozess
Verantwortlich Nieberding
Schlagworte Gesundheitsbelehrung


Die Gesundheitsbelehrung der Schülerinnen und Schüler dient zum Nachweis für Schulpraktika in Bereichen, in denen der Umgang mit Lebensmitteln in besonderem Maße den hygienischen Bedingungen genügen muss.

Im Regelfall wird die Belehrung zu Schuljahresbeginn von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleg*innen und Kollegen durchgeführt. Das kann im Klassenverbund geschehen oder auch mit mehreren Klassen gemeinsam.

Der administrative Teil:

Der Zeitpunkt ist frühestens eine Woche nach Schulstart, sobald sich die Klassenzusammensetzungen konsolidiert haben.

Klassenlehrkräfte, deren Klasse zu belehren ist, melden diese mit Durchführungstermin und Anzahl an Herrn Nieberding.

Den Klassenlehrkräften wird eine Exceltabelle zur Verfügung gestellt, welche mit den Schülerdaten auszufüllen ist.

Die SuS kontrollieren/korrigieren ihre Daten bitte.

Die Schüler werden im Rahmen der Belehrung über die Hinderungsgründe nach §43 IfSG durch die Lehrkräfte informiert. Durch ihre Unterschrift bestätigen die Teilnehmenden, dass keine Hinderungsgründe nach § 43 IfSG vorliegen sowie ihre Teilnahme.

Schüler, die bei der Belehrung gefehlt haben, sind von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleg*innen nachzuschulen.

Schüler, bei denen ein Hinderungsgrund vorliegt, erhalten somit auch kein Zertifikat.

Die zurückgegebenen, unterschrieben Tabelle und die EXCEL-Tabelle werden von Herrn Nieberding zur Beantragung der Bescheinigungen an das Gesundheitsamt übermittelt.

Sobald die Schule die Bescheingungen erhalten hat, werden diese den Klassenlehrkräften zur Verteilung mit der Klassenliste ins Fach gelegt. Die Originale behält die Klassenlehrkraft und die Schüler bekommen eine Kopie!

Gültigkeit des Zertifikates: Das Gesundheitszertifikat gilt für Schüler*innen der BBS BSB zwei Jahre und kann mehrfach (Kopie) ausgegeben werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung.pdf

Zur Durchführung der Gesundheitsbelehrung ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt. Hier der Prozess in Stichworten:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/

Service digital --> Belehrungen Infektionsschutz --> BundID

Anmelden --> Benutzername & Passwort --> Weiter mit Benutzername und Passwort

Benutzer: Lehrkraft --> PW: Gesund24# --> Weiter

Seite des  Gesundheitsdienstes --> Neuen Antrag beginnen

Direkt auf 1.3 springen --> Video 1 (1.3) bis Video 5 (1.7) ansehen und Fragen lösen.

Das war's - 1.8 ist unwichtig. Die Online-Belehrung der Schülerinnen und Schüler ist damit erfolgt. Die Seite kann geschlossen werden.

Blick in die Ferne:

Die Vision ist, die SuS die Belehrung eigenständig durchführen. Für die Belehrung muss sich dann jede(r) SuS separat über BundID einloggen. (Account mit IServ-Adresse möglich, Anleitung wird erstellt, sobald der Prozess es erfordert.) Im Belehrungsprozess wird dann ein Dokument zur Kostenbefreiung (Bescheinigung der BBS) hochgeladen. Das Zertifikat kann nach erfolgreicher Belehrung sofort von den SuS ausgedruckt werde.

... warten wir's ab.