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Version vom 13. August 2025, 14:34 Uhr
Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule in vielen Gremien mit. Dazu gehören unter anderem der Schülerrat und der Schulvorstand.
Schülerrat
Die Klassenvertretungen der Schülerschaft wählen entsprechend § 74 NSchG den/die Schülersprecher/-in sowie den/die Stellvertreter/-in aus ihrer Mitte und bis zu 16 weiteren Schülervertreter/-innen, die den Vorstand des Schülerrates bilden.
Vorstand Schülerrat
Der Vorstand des Schülerrates wählt aus seiner Mitte sechs Delegierte als Schülervertreter in den Schulvorstand. Für das Ausscheiden der Schülervertreter gilt § 75 Abs. 2 NSchG entsprechend.
Die Mitglieder des Vorstandes des Schülerrates sind Mitglieder der Gesamtkonferenz (max. 18 Schülerinnen und Schüler).
Spätestens vier Wochen nach Schuljahresbeginn müssen die KlassensprecherInnen gewählt sein.
Gemeinde- und Kreisschülerrat
Sechs Wochen nach dem Unterrichtsbeginn sind die Schülersprecher und die VertreterInnen im Gemeinde- und Kreisschülerrat zu bestimmen.
Informationen
Alle Infos zur Mitbestimmung von Schülerinnen sind auf dieser Seite des MK zusammengestellt.
Die Wahl wird nach der Schülerwahlordnung organisiert.