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von Janbernd Kröger

Arbeitsschutz/Gefährdungsbeurteilung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verfahren der Gefährdungsbeurteilung'''  
'''Verfahren der Gefährdungsbeurteilung'''  


Grundlage für die Zuordnung der Räume ist die [https://wiki.bbsbsb.de/wiki/Raum:Hauptseite Raumliste] mit den jeweiligen Raumverantwortlichen im BBS-Wiki. Die Checklisten für die Durchführung der [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung%202025 Gefährdungsbeurteilung 2025] stehen jeder und jedem Raumverantwortlichen  personalisiert zur Verfügung. Die Checklisten unterscheiden sich hinsichtlich der Nutzung des Raumes (Unterrichtsraum, PC-Raum, Werkstatt, Lager etc.).  Die Raumverantwortlichen bearbeiten die ihnen zugeordneten Checklisten und stellen diese anschließend in ihrem personalisierten Ordner ein. Der Dateiname wird dabei vom Bearbeiter bzw. der Bearbeiterin '''<u>nicht</u>''' geändert.
Grundlage für die Zuordnung der Räume ist die [https://wiki.bbsbsb.de/wiki/Raum:Hauptseite Raumliste] mit den jeweiligen Raumverantwortlichen im BBS-Wiki. Die Checklisten für die Durchführung der [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung%202025 Gefährdungsbeurteilung 2025] stehen jeder und jedem Raumverantwortlichen  personalisiert zur Verfügung. Die Checklisten unterscheiden sich hinsichtlich der Nutzung des Raumes (Unterrichtsraum, PC-Raum, Werkstatt, Lager etc.).  Die Raumverantwortlichen bearbeiten die ihnen zugeordneten Checklisten und stellen diese anschließend in ihrem personalisierten Ordner ein. Der Dateiname wird dabei vom Bearbeiter bzw. der Bearbeiterin '''<u>nicht</u>''' geändert.  


Nach vollständiger Bearbeitung der Checklisten durch die Raumverantwortlichen wird automatisch eine Mängelliste erstellt, die Grundlage für die notwendigen Maßnahmen sind. Eine zusätzliche Meldung der festgestellten Mängel bei den Mitarbeitern in der Verwaltung oder beim [[Arbeitsschutz/Sicherheitsbeauftragte|Sicherheitsbeauftragte]] Herr Kröger ist daher nicht notwendig.   
Nach vollständiger Bearbeitung der Checklisten durch die Raumverantwortlichen wird automatisch eine Mängelliste erstellt, die Grundlage für die notwendigen Maßnahmen sind. Eine zusätzliche Meldung der festgestellten Mängel bei den Mitarbeitern in der Verwaltung oder beim [[Arbeitsschutz/Sicherheitsbeauftragte|Sicherheitsbeauftragte]] Herr Kröger ist daher nicht erforderlich. Der gesamte Prozess erfolgt in digitaler Form.   


Die Frist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 2025 endet am Freitag, 13. Juni 2025.   
Für weiteren Erklärungen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung steht allen Raumverantwortlichen eine Anleitung zur Verfügung.   


Drei Wochen vor Schuljahresende weist Frau Apel über die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Unterrichts- und Fachräume durch die [[Raumverantwortliche|Raumverantwortlichen]] hin. In jeder letzten Woche des Schuljahres laden die [[Raumverantwortliche|Raumverantwortlichen]] die Gefährdungsbeurteilung  für ihren Raum auf IServ im entsprechenden Ordner [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung%20Fachraum Fachraum] oder [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung%20Unterrichtsraum/Gef%C3%A4hrdungsbeurteilung%202024 Unterrichtsraum] als Excel-Datei hoch. Der Dateiname ist nach folgenden Vorgaben zu benennen:  
Die Frist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 2025 endet am '''Freitag, 13. Juni 2025.'''  


Raum-GBKalenderjahr-Kürzel (z.B. W82-GB2024-MEHL)
In den Werkstätten sind in der Regel weitere sogenannte tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen notwendig. Hierfür stehen den Raumverantwortlichen zahlreiche vom RLSB veröffentlichte Checklisten zur Verfügung. Diese werden nach Bearbeitung in den jeweiligen Raumordner unter [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Gefährdungsbeurteilung%20Fachraum Gefährdungsbeurteilung Fachraum] eingestellt. 


Bei einem Mangel wird die Gefährdungsbeurteilung zusätzlich per Email an Frau Apel (apel@bbs-bsb.de) geschickt. Der [[Arbeitsschutz/Sicherheitsbeauftragte|Sicherheitsbeauftragte]] Herr Kröger und Frau Apel sichten die Mängel der zugeschickten Gefährdungsbeurteilung und leiten notwendige Maßnahmen ein.
'''Links zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen im Überblick:''' 
 
{| class="wikitable"
Für die Gefährdungsbeurteilung gibt es zwei Checklisten:
|+
 
!Art
[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Checkliste%20J%C3%A4hrlich/Checkliste%20Fachr%C3%A4ume.xlsx Gefährdungsbeurteilung für Fachräume und Werkstätten]
!IServ-Pfad
 
|-
[https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Checkliste%20J%C3%A4hrlich/Checkliste%20Unterrichtsraum.xlsx Gefährdungsbeurteilung für allgemeine Unterrichtsräume]
|[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Gefährdungsbeurteilung%202025 Personalisierte Listen]
|Gruppen -> Lehrer -> Arbeitssicherheit -> Gefährdungsbeurteilung 2025
|-
|Anleitung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
|Gruppen -> Lehrer -> Arbeitssicherheit -> Gefährdungsbeurteilung 2025
|-
|[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Arbeitssicherheit/Checklisten/T%C3%A4tigkeitsbezogene%20Checklisten Checklisten für tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen]
|Gruppen -> Lehrer -> Arbeitssicherheit -> Checklisten -> Tätigkeitsbezogene Checklisten
|}


===Psychische Belastungen===
===Psychische Belastungen===

Version vom 19. April 2025, 22:46 Uhr

Arbeitsschutz/Gefährdungsbeurteilung
Organisation BBS insgesamt
OE Verantwortung Kröger
Information Konzept
Verantwortlich Niemann
Schlagworte Gefährdungsbeurteilung


Der Erlass zu "Arbeitsschutz in Schulen" basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Darin beschrieben ist die Pflicht, "die Arbeitsbedingungen der Bediensteten im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung einschließlich psychosozialer Belastungen, der Arbeitsorganisation, der arbeitenden Menschen und der auftretenden Wechselwirkungen zu beurteilen, Verbesserungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen, auf Wirksamkeit zu prüfen, sich ändernden Gegebenheiten anzupassen und den gesamten Prozess zu dokumentieren." Weitreichende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich auf den Seiten Arbeitsschutz Schulen Nds.

Ziele

Die Gefährdungsbeurteilungen dienen zur Ermittlung und Bewertung von Ursachen und Bedingungen, die zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder Unfällen in Schulen führen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sollen helfen, zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu treffen. Denn nur wer Gefährdungen in der Schule wirklich kennt, kann kosteneffektiv die richtigen Mittel einsetzen, um den Schutz oder die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern.

Diese Gefährdungsbeurteilungen liefern die Grundlage für eine fortlaufende Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Schule.

Bereiche der Gefährdungsbeurteilung

Das Bildungsportal Niedersachsen stellt die Checklisten für die in Schule erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen für die Schulen zur Verfügung.

Räume und Bereiche

Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation, der arbeitenden Menschen und der auftretenden Wechselwirkungen zu erheben, zu beurteilen, Verbesserungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen, auf Wirksamkeit zu prüfen, sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Der gesamte Prozess ist zu dokumentieren.

Die sicherheitstechnischen Gefährdungen lassen sich als Erhebung nach Räumen und Bereichen mit Hilfe von sogenannten Checklisten systematisch ermitteln. Hieraus werden Präventions- und Schutzmaßnahmen abgeleitet. Die Gefährdungsbeurteilungen werden auf aktuellem Stand gehalten.

Die Anleitungen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich in IServ nach Räumen und Zuständigkeiten sortiert.


Verfahren der Gefährdungsbeurteilung

Grundlage für die Zuordnung der Räume ist die Raumliste mit den jeweiligen Raumverantwortlichen im BBS-Wiki. Die Checklisten für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 2025 stehen jeder und jedem Raumverantwortlichen personalisiert zur Verfügung. Die Checklisten unterscheiden sich hinsichtlich der Nutzung des Raumes (Unterrichtsraum, PC-Raum, Werkstatt, Lager etc.). Die Raumverantwortlichen bearbeiten die ihnen zugeordneten Checklisten und stellen diese anschließend in ihrem personalisierten Ordner ein. Der Dateiname wird dabei vom Bearbeiter bzw. der Bearbeiterin nicht geändert.

Nach vollständiger Bearbeitung der Checklisten durch die Raumverantwortlichen wird automatisch eine Mängelliste erstellt, die Grundlage für die notwendigen Maßnahmen sind. Eine zusätzliche Meldung der festgestellten Mängel bei den Mitarbeitern in der Verwaltung oder beim Sicherheitsbeauftragte Herr Kröger ist daher nicht erforderlich. Der gesamte Prozess erfolgt in digitaler Form.

Für weiteren Erklärungen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung steht allen Raumverantwortlichen eine Anleitung zur Verfügung.

Die Frist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 2025 endet am Freitag, 13. Juni 2025.

In den Werkstätten sind in der Regel weitere sogenannte tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen notwendig. Hierfür stehen den Raumverantwortlichen zahlreiche vom RLSB veröffentlichte Checklisten zur Verfügung. Diese werden nach Bearbeitung in den jeweiligen Raumordner unter Gefährdungsbeurteilung Fachraum eingestellt.

Links zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen im Überblick:

Art IServ-Pfad
Personalisierte Listen Gruppen -> Lehrer -> Arbeitssicherheit -> Gefährdungsbeurteilung 2025
Anleitung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Gruppen -> Lehrer -> Arbeitssicherheit -> Gefährdungsbeurteilung 2025
Checklisten für tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen Gruppen -> Lehrer -> Arbeitssicherheit -> Checklisten -> Tätigkeitsbezogene Checklisten

Psychische Belastungen

Im Arbeitsschutzgesetz § 5 ist die Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch die Erhebung psychischer Belastungen umfasst.

Die BBS Berenbrück ermittelt jährlich die mit der Arbeit der Beschäftigten verbundenen Gefährdungen mittels eines an bugis R-2011 angelehnten Lehrkräftebefragung. Die Ergebnisse werden dokumentiert und vergleichend ausgewertet. Den Lehrkräften werden zu Beginn jeden Schuljahres Maßnahmen bekannt gegeben, die die Befragung als Hintergrund haben.

Mutterschutz

Nach § 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber sowohl die erforderlichen Vorkehrungen bei der Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes zum Schutze der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen als auch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz in Schule teilt sich in zwei Bereiche auf:

Generelle Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Bereits vor Auftreten einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsplatz daraufhin beurteilt werden, welche allgemeinen Gefährdungen oder Belastungen auf eine schwangere Lehrerin oder pädagogische Mitarbeiterin zukommen könnten.

Die erforderliche Checkliste und eine Informationsbroschüre ist in IServ abgelegt.

Konkretisierte (personenbezogene) Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft muss jeder Arbeitsbereich, in dem die Schwangere tätig ist, konkret unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schwangeren beurteilt werden.Hierzu ist die Information über die Schwangerschaft bei einem Mitglied der Schulleitung nötig. Die Information wird vertraulich behandelt.

Das Verfahren zum Mutterschutz ist in einem eigenen Prozess beschrieben.

Gefahrstoffe

Auch für Schulen gelten verbindlich Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung. Dieses betrifft alle Gefahrstoffe, die vorwiegend im fachpraktischen Unterricht, aber auch in anderen Bereichen der Schule eingesetzt bzw. gelagert werden. Auch Reinigungs-, Klebemittel, Tonerkartuschen usw. können Gefahrstoffe sein, wenn sie mit einem entsprechenden Symbol/Warnhinweis als solche gekennzeichnet sind und müssen dann überprüft werden.

Das Gefahrstoffverzeichnis findet sich auf IServ

Corona-Gefährdungsbeurteilung

Aufgrund der Pandemie seit März 2020 wurden für die Werkstätten besondere Gefährdungsbeurteilungen vorgenommen.

Die Dokumente sind in einem Extra-Bereich auf IServ gespeichert.