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}}Betriebliches Eingliederungsmanagement zielt darauf, erkrankten Landesbediensteten (Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal) an öffentlichen Schulen bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu helfen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Damit soll eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. | }}Betriebliches Eingliederungsmanagement zielt darauf, erkrankten Landesbediensteten (Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal) an öffentlichen Schulen bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu helfen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Damit soll eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. | ||
Das BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber zwingend angeboten werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen | Das BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber zwingend angeboten werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen alle Landesbediensteten, die innerhalb der letzten 12 Monate mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt waren, dem Fallmanagement der RLSB gemeldet werden. Über diese Meldung sind die betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. | ||
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[https://bildungsportal-niedersachsen.de/aug/arbeitsschutz-organisation/betriebliches-eingliederungsmanagement Internetseiten zum BEM] | [https://bildungsportal-niedersachsen.de/aug/arbeitsschutz-organisation/betriebliches-eingliederungsmanagement Internetseiten zum BEM] | ||
Über den Ablauf eines BEM-Verfahrens sprechen Thomas Bähr und Victoria Stein in einer [https://open.spotify.com/episode/34wKiOoaZmjtXrj5D13LqX Folge] des Podcasts des RLSB [https://bildungsportal-niedersachsen.de/ueber-uns/presse/podcast "Zukunft-Bildung-Niedersachsen"]. |
Aktuelle Version vom 11. März 2025, 11:21 Uhr
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) | |
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Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | Information |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Krankheit |
Betriebliches Eingliederungsmanagement zielt darauf, erkrankten Landesbediensteten (Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal) an öffentlichen Schulen bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu helfen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Damit soll eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden.
Das BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber zwingend angeboten werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen alle Landesbediensteten, die innerhalb der letzten 12 Monate mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt waren, dem Fallmanagement der RLSB gemeldet werden. Über diese Meldung sind die betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen.
Informationen
Über den Ablauf eines BEM-Verfahrens sprechen Thomas Bähr und Victoria Stein in einer Folge des Podcasts des RLSB "Zukunft-Bildung-Niedersachsen".