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von Thomas Kohne

Gleichstellungsbeauftragte: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/gender-pension-gap-2023-frauen-erhalten-durchschnittlich-27-1-prozent-weniger-alterseinkunfte-als-manner-231592.html Gender Pension Gap]
* [https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/gender-pension-gap-2023-frauen-erhalten-durchschnittlich-27-1-prozent-weniger-alterseinkunfte-als-manner-231592.html Gender Pension Gap]
* Auswirkungen von Teilzeit und Elternzeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit
* Auswirkungen von Teilzeit und Elternzeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit
* Bei Familienzuschlagsberechtigung: Sonderzahlung Monat Dezember 2024<br />
* Bei Familienzuschlagsberechtigung: [https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/besoldungstabellen/besoldungserhohung-fur-niedersachsische-beamtinnen-und-beamte-sowie-fur-versorgungsberechtigte-zum-01-11-2024-und-01-02-2025-sowie-weitere-anderungen-236161.html Sonderzahlung Monat Dezember 2024]<br />

Version vom 5. November 2024, 10:01 Uhr

Gleichstellungsbeauftragte
Organisation BBS insgesamt
Information Fachgruppe
Verantwortlich Kalvelage
Schlagworte Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragten der BBS Bersenbrück sind Frau Martina Kalvelage und Frau Sandra Langer. Eine Gleichstellungsbeauftragte nimmt regelmäßig an den Dienstagsrunde der Schule teil.

Gleichstellungsbeauftragte der RLSB werden auf den Informationsseiten der Behördeausgewiesen.

Die Gleichstellungsbeauftragten pflegen Informationsseiten, die die Belange der Gleichberechtigung betreffen. Hierzu gehören z.B.:

Weitere Infos der Gleichstellungsbeauftragten: