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<br />Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die [[Gleichstellungsbeauftragte|Gleichstellungsbeauftragten]]. | <br />Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die [[Gleichstellungsbeauftragte|Gleichstellungsbeauftragten]]. | ||
Der Teilzeitantrag ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum '''20.1. eines Jahres''' für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen. | Der [https://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/148.pdf?MANDANTID=5&FORMUID=030_039 Teilzeitantrag] ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum '''20.1. eines Jahres''' für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen. | ||
Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten gibt ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2021/Handout_Teilzeit%20und%20Auswirkungen%20von%20TZ%202021_RLSB_OS.pdf Vortrag] der Gleichstellungsbeauftragten. | Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten gibt ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2021/Handout_Teilzeit%20und%20Auswirkungen%20von%20TZ%202021_RLSB_OS.pdf Vortrag] der Gleichstellungsbeauftragten. |
Version vom 30. Juli 2024, 07:29 Uhr
Teilzeit | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Information |
Verantwortlich | Kalvelage |
Schlagworte | Teilzeit |
Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.
Der Teilzeitantrag ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum 20.1. eines Jahres für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen.
Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten gibt ein Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten.
Das NLBV stellt ein Merkblatt für Beamte zur Verfügung.
RdErl. d. MK v. 7.4.2017 :Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.
ImPlakat zur Teilzeit gibt es wichtige Informationen.