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von Janbernd Kröger

Aufnahmeverfahren für durch Dritte finanzierte Maßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn die BBS Bersenbrück durch Dritte finanzierte Maßnahmen durchführt, hat sie im Aufnahmeprozess je nach Verfahren (z.B. AZAV) bestimmte Vorgaben zu berücksichtigen. Diese Prozessbeschreibung regelt die Zuständigkeiten im Verfahren.
Wenn die BBS Bersenbrück durch Dritte finanzierte Maßnahmen durchführt, hat sie im Aufnahmeprozess je nach Verfahren (z.B. AZAV) bestimmte Vorgaben zu berücksichtigen. Diese Prozessbeschreibung regelt die Zuständigkeiten im Verfahren.



Version vom 19. Juni 2024, 18:55 Uhr

Aufnahmeverfahren für durch Dritte finanzierte Maßnahmen
Organisation
Information
Verantwortlich
Schlagworte


Wenn die BBS Bersenbrück durch Dritte finanzierte Maßnahmen durchführt, hat sie im Aufnahmeprozess je nach Verfahren (z.B. AZAV) bestimmte Vorgaben zu berücksichtigen. Diese Prozessbeschreibung regelt die Zuständigkeiten im Verfahren.

Vor der Aufnahme eines Teilnehmers/ einer Teilnehmerin

Die BBS hat die Aufgabe, Bildungsinteressierte über die Zugangsvoraussetzungen zu informieren. Die auf das Maßnahmeziel präzisierten Zugangsvoraussetzungen werden verbindlich festgelegt und sind zu prüfen. Diese Aufgabe übernimmt die jeweilige Bildungsgangsleitung. In Vertretung erfolgt die Beratung vor der Aufnahme durch die Abteilungsleitung.

Kriterien der Aufnahme (werden je Bildungsgang und Maßnahme spezifiziert)

Die Auswahl der Teilnehmer/-innen erfolgt auf der Grundlage nachvollziehbarer Zugangsvoraussetzungen :

• Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung

• Vorlagepflicht der Zeugnisse

• Nachweis des beruflichen Werdegangs

• Maßnahme entspricht den im Bildungsgutschein angegebenen Qualifizierungsschwerpunkten

• Prüfung der Voraussetzung von Besonderheiten (z.B. Verkürzung der Ausbildungszeit)

Eignungsfeststellung

Nach der Überprüfung des Vorliegens der Zugangs- und Aufnahmevoraussetzungen sind diese zu dokumentieren. Die BBS führt daraufhin je nach Maßnahme nachvollziehbar die Feststellung der Eignung der Teilnehmer/-innen durch. Dies wird je nach Maßnahme z.B. durch Aufnahmetests, Prüfung der Zeugnisse und ein Aufnahmegespräch erfasst.

Aufnahme

Nachdem Beratung, Überprüfung der Voraussetzung und Eignungsfeststellung durchgeführt worden sind, erfolgt die Erfassung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin in BBS Planung die Vertragsunterzeichnung.

Die Vertragsunterzeichnung erfolgt immer vor dem Maßnahmenbeginn.

Die Bildungsgangsleitungen stellen die Verfahrenssicherheit her. Im Fall von Verhinderungen (z.B. in den Sommerferien) legen die Bildungsgangsleitungen in Absprache mit den Abteilungsleitungen die Vertretungsregelungen fest. Hierdurch wird die fristgerechte Unterzeichnung von Verträgen und Maßnahmenbeantragung sichergestellt.

Die Verwaltung führt die Beantragung der Maßnahmenummer anhand der Verträge und Bildungsgutscheine durch und meldet die Erfassung der Bildungsgangsleitung.