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[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] :Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. | [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] :Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. | ||
Im[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Serviceteams/Gleichstellungsbeauftragte/Teilzeiterlass%20Plakat.pdf?show=true Plakat zur Teilzeit] gibt es wichtige Informationen. |
Version vom 18. Juni 2024, 09:43 Uhr
Teilzeit | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Information |
Verantwortlich | Kalvelage |
Schlagworte | Teilzeit |
Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.
Der Teilzeitantrag ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum 20.1. eines Jahres für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen.
Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten gibt ein Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten.
Das NLBV stellt ein Merkblatt für Beamte zur Verfügung.
RdErl. d. MK v. 7.4.2017 :Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.
ImPlakat zur Teilzeit gibt es wichtige Informationen.