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Version vom 10. Juni 2024, 08:33 Uhr
Arbeitsschutz/Erste Hilfe | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Information |
Verantwortlich | Mehlich |
Schlagworte | Erste Hilfe |
Die Beauftragte für Erste Hilfe ist verantwortlich für die Durchführung folgender Aufgaben:
- Information über Angelegenheiten der Ersten Hilfe
- Organisation der Fortbildungen zur Ersten Hilfe
- Fortlaufende Dokumentation der Erste-Hilfe-Ausbildung aller Landesbediensteten der Schule
- Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe bei Sonderveranstaltungen
- Planung und Organisation von Projekten zur Ersten Hilfe, z. B. Gesund Leben Lernen
- Aktualisierung der Aushänge zur Ersten Hilfe und zum Verhalten in Notfällen
- Bereitstellung von Verbandsbüchern (GUV-I 511-1) und Unterweisung zur notwendigen Dokumentation
- Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
- Regelmäßige Kontrolle der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums
- Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten an der Schule
- Information des Kollegiums jährlich auf einer Dienstbesprechung
Informationen zur Ersten Hilfe
Erste Hilfe (www.arbeitsschutz-schulen-nds.de)