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von Helene Kuznetsov

Reisekostenvergütung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG).
Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG).

Version vom 21. März 2024, 10:59 Uhr

Reisekostenvergütung
Organisation Verwaltung
Information Formular
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Reisekosten, Reisekostenabrechnung, Reisekostenvergütung


Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG).

Formulare

Antrag Reisekostenvergütung

Ohne einen vorherigen Dienstreiseantrag kann kein Reisekostenantrag gestellt werden. Außnahme: Dauerdienstreisegenehmigung

Verfahren

  1. Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekosten, Originalbelege
  2. Antrag Eingangskorb Verwaltung (im Moment im Pädagogischen Forum) Spätestens sechs Monate nach Dienstantritt!
  3. Überweisung des Betrages


Hinweise

Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Alle Hinweise zu Reisekosten auf den Internet-Seiten der RLSB

Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen, Handreichung der RLSB (Stand 2020)

Wichtige Hinweise

Beantragung spätestens 6 Monate nach Durchführung der Dienstreise