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#Dazu stellen die Schüler über die Lehrkraft einen Antrag beim RLSB (Regionales Landesamt für Schulen und Bildung). Dieser wird dann von der Fachgruppenleitung Frau Grotheer an das RLSB weitergeleitet. Obwohl es im Antragsformular nicht explizit aufgeführt ist, sind folgende Anlagen zum Antrag vorgeschrieben: <span style="font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif">ein aktuelles Zeugnis, das letzte Zeugnis aus dem Heimatland und der Antrag der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten auf Durchführung einer Sprachfeststellungsprüfung.</span> | #Dazu stellen die Schüler über die Lehrkraft möglichst zum Schuljahresbeginn einen Antrag beim RLSB (Regionales Landesamt für Schulen und Bildung). Dieser wird dann von der Fachgruppenleitung Frau Grotheer möglichst bis zu den Herbstferien an das RLSB weitergeleitet. Obwohl es im Antragsformular nicht explizit aufgeführt ist, sind folgende Anlagen zum Antrag vorgeschrieben: <span style="font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif">ein aktuelles Zeugnis, das letzte Zeugnis aus dem Heimatland und der Antrag der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten auf Durchführung einer Sprachfeststellungsprüfung.</span> | ||
#Wenn der Antrag genehmigt wurde, wird das Schreiben in die Schülerakte in BBS Verwaltung unter dem Reiter "Unterlagen und Scan" eingefügt. | #Wenn der Antrag genehmigt wurde, wird das Schreiben in die Schülerakte in BBS Verwaltung unter dem Reiter "Unterlagen und Scan" eingefügt. | ||
#Das RLSB gibt dann über die Schulleitung die Beauftragung eines/einer Prüfers/Prüferin bekannt, der/ die die Prüfungstermine mit der BBS abstimmt. | #Das RLSB gibt dann über die Schulleitung die Beauftragung eines/einer Prüfers/Prüferin bekannt, der/ die die Prüfungstermine mit der BBS abstimmt. |
Version vom 19. Februar 2024, 12:13 Uhr
Sprachfeststellung | |
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Organisation | Abteilung 3 |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Sperber |
Schlagworte | Sprachfeststellung |
Schüler und Schülerinnen, die in ihrer Schulzeit bisher an keinem Englischunterricht teilgenommen haben, können als Ersatzleistung eine Prüfung in einer von ihnen gelernten anderen Sprache ablegen und diese Note als Ersatz für die Englischnote bekommen.
Verfahren
- Die Klassenlehrkraft bzw. Englischlehrkraft informiert alle infrage kommenden Schüler zu Beginn des Schuljahres über diese Möglichkeit.
- Dazu stellen die Schüler über die Lehrkraft möglichst zum Schuljahresbeginn einen Antrag beim RLSB (Regionales Landesamt für Schulen und Bildung). Dieser wird dann von der Fachgruppenleitung Frau Grotheer möglichst bis zu den Herbstferien an das RLSB weitergeleitet. Obwohl es im Antragsformular nicht explizit aufgeführt ist, sind folgende Anlagen zum Antrag vorgeschrieben: ein aktuelles Zeugnis, das letzte Zeugnis aus dem Heimatland und der Antrag der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten auf Durchführung einer Sprachfeststellungsprüfung.
- Wenn der Antrag genehmigt wurde, wird das Schreiben in die Schülerakte in BBS Verwaltung unter dem Reiter "Unterlagen und Scan" eingefügt.
- Das RLSB gibt dann über die Schulleitung die Beauftragung eines/einer Prüfers/Prüferin bekannt, der/ die die Prüfungstermine mit der BBS abstimmt.
- Spätestens zum Halbjahr überprüft der Klassenlehrkraft, ob die Prüfung stattgefunden hat oder ein Prüfungstermin genannt worden ist. Wenn beides noch nicht erfolgt ist, informiert die Klassenlehrkraft Frau Grotheer, die dann Kontakt zum RLSB aufnimmt.
Hinweise
Die schriftlichen Prüfungen werden in der Regel von Kollegen oder Kolleginnen der BBS beaufsichtigt und dann an den Prüfer/die Prüferin weitergeleitet. Die mündliche Prüfung findet in der Regel an verschiedenen Schulstandorten des RLSB statt. Wenn an der BBS BSB mündliche Prüfungen vorgesehen sind, organisiert die Fachgruppenleiterin Frau Grotheer die Durchführung. Dabei werden Kollegen und Kolleginnen der BBS mit Fremdsprache als Fakultas als Prüfungsbeisitzende bestimmt. In Coronazeiten wurden die mündlichen Prüfungen erstmals in einer Videokonferenz durchgeführt.
Sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt, wird die Prüfungsniederschrift als pdf in die Schülerdatei in BBS Verwaltung unter dem Reiter "Unterlagen und Scan" kopiert.
Im Zeugnisprogramm wird das Zeugnis angepasst: anstelle von Englisch wird die Bezeichnung der Ersatzfremdsprache eingefügt, in den Bemerkungen wird auf das Sprachfeststellungsverfahren hingewiesen (Bemerkung 37...). Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass die Note in die Gesamtnotenberechnung einbezogen wird.
Weiterführende Informationen
Leitfaden für die Durchführung von Sprachfeststellungsprüfungen
Material der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (Standard-login)