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von Thomas Kohne

Beurteilung LiV: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beurteilung der Lehrkräfte in Vorbereitung (LiV) für die Ausbilungsnote erfolgt nach einem in der BBS Bersenbrück abgestimmten und eingeführten Verfahren. Der Hauptteil der Endnote wird durch das Studienseminar festgelegt (5/6). Die BBS trägt mit 1/6 zur Gesamtnote der LiV bei. In die Note fließt '''nicht'''  die Unterrichtsleistung ein. Alles was vor, neben und nach dem Unterricht stattfindet ist Gegenstand der Note der Ausbildungsschule.
Die Beurteilung der Lehrkräfte in Vorbereitung (LiV) für die Ausbilungsnote erfolgt nach einem in der BBS Bersenbrück abgestimmten und eingeführten Verfahren. Der Hauptteil der Endnote wird durch das Studienseminar festgelegt (5/6). Die BBS trägt mit 1/6 zur Gesamtnote der LiV bei. In die Note fließt '''nicht'''  die Unterrichtsleistung ein. Alles was vor, neben und nach dem Unterricht stattfindet ist Gegenstand der Note der Ausbildungsschule.


== Verfahren ==
Um eine möglichst vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit zwischen LiV und Lehrkräften der BBS Bersenbrück zu gewährleisten, wurde das folgende Verfahren festgelegt.
Um eine möglichst vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit zwischen LiV und Lehrkräften der BBS Bersenbrück zu gewährleisten, wurde das folgende Verfahren festgelegt.


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#Die Ausbildungsnote und deren Punktwert werden der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst durch die Leiterin oder durch den Leiter des Studienseminars schriftlich mitgeteilt (§ 10 Abs. 4 APVO-Lehr).
#Die Ausbildungsnote und deren Punktwert werden der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst durch die Leiterin oder durch den Leiter des Studienseminars schriftlich mitgeteilt (§ 10 Abs. 4 APVO-Lehr).


== Hinweise ==
Beim Einführungsfrühstück werden die LiV über das Verfahren an der BBS Bersenbrück informiert.
Wenn ca. in der Hälfte der Ausbildungszeit die Befürchtung einer mangelhaften Ausbildungsnote besteht findet ein dokumentiertes Ausbildungsstandgespräch zur Hälfte der Ausbildung statt.
Ca. sechs Monate vor Ende der Ausbildung legen die an der Ausbildungsbeteiligten Lehrkräfte die Benotung der Leistungen der Ausbildungsschule fest. Diese geht mit 1/6 in die Gesamtnote ein.
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Hinweise:
== Benotung der Prüfungsteile, Prüfungsnote ==
Entsprechend § 13 APVO-Lehr  wird nach Beratung im Prüfungsausschuss von jedem Mitglied des Prüfungsausschusses mit einer der folgenden Noten bewertet:
sehr gut (1) = eine den Anforderungen im besonderen Maß entsprechende Leistung,


Beim Einführungsfrühstück werden die LiV über das Verfahren an der BBS Bersenbrück informiert.
gut (2) = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung,
 
befriedigend (3) = eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung,


Wenn ca. in der Hälfte der Ausbildungzeit die Befürchtung einer mangelhaften Ausbildungsnote besteht findet ein dokumentiertes Ausbildungsstandgespräch zur Hälfte der Ausbildung statt.
ausreichend (4) = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,


mangelhaft (5) = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten,


ungenügend (6) = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.




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Die Note sehr gut (1) kommt nur in seltenen Fällen zum Einsatz.
[[Category:P4 Personal entwickeln]]
[[Category:P4 Personal entwickeln]]
[[Category:P5 Personal qualifizieren]]
[[Category:P5 Personal qualifizieren]]

Version vom 14. Dezember 2020, 15:32 Uhr

Die Basis der Bewertung der Lehrkräfte in Vorbereitung ist die APVO-Lehr.

Die Beurteilung der Lehrkräfte in Vorbereitung (LiV) für die Ausbilungsnote erfolgt nach einem in der BBS Bersenbrück abgestimmten und eingeführten Verfahren. Der Hauptteil der Endnote wird durch das Studienseminar festgelegt (5/6). Die BBS trägt mit 1/6 zur Gesamtnote der LiV bei. In die Note fließt nicht die Unterrichtsleistung ein. Alles was vor, neben und nach dem Unterricht stattfindet ist Gegenstand der Note der Ausbildungsschule.

Verfahren

Um eine möglichst vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit zwischen LiV und Lehrkräften der BBS Bersenbrück zu gewährleisten, wurde das folgende Verfahren festgelegt.

  1. Die LiV werden durch die Schulleitung über das Verfahren zu Beginn der Ausbildung informiert.
  2. Vier Monate vor Ende der Ausbildung unterbreiten die Ausbildungslehrkräfte der Abteilungsleitung einen Text, der mit einer Note versehen sein kann.
  3. Die Abteilungsleitung führt die Beiträge zusammen und macht einen Notenvorschlag (ganze Note!).
  4. Schulleitung, Abteilungsleitung und Ausbildungslehrkräfte stimmen in einer Dienstbesprechung die Gesamtnote ab und kommen zu einem konsensuellen Ergebnis.
  5. Der Schulleiter fertigt abschließend ein Gutachten, in welchem die die Leistungen der LiVD in den Kompetenzbereichen 2 bis 5 bewertet werden. Der Kompetenzbereich 1 ist nur mit Bezug auf Aussagen zur allgemeinen Unterrichtsführung abzubilden.
  6. Die Abteilungsleitung informiert die LiV mündlich über die Ausbildungsnote.
  7. Die Schule schickt das Gutachten per Post an das Studienseminar.
  8. Die Ausbildungsnote und deren Punktwert werden der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst durch die Leiterin oder durch den Leiter des Studienseminars schriftlich mitgeteilt (§ 10 Abs. 4 APVO-Lehr).

Hinweise

Beim Einführungsfrühstück werden die LiV über das Verfahren an der BBS Bersenbrück informiert.

Wenn ca. in der Hälfte der Ausbildungszeit die Befürchtung einer mangelhaften Ausbildungsnote besteht findet ein dokumentiertes Ausbildungsstandgespräch zur Hälfte der Ausbildung statt.

Ca. sechs Monate vor Ende der Ausbildung legen die an der Ausbildungsbeteiligten Lehrkräfte die Benotung der Leistungen der Ausbildungsschule fest. Diese geht mit 1/6 in die Gesamtnote ein.



Benotung der Prüfungsteile, Prüfungsnote

Entsprechend § 13 APVO-Lehr wird nach Beratung im Prüfungsausschuss von jedem Mitglied des Prüfungsausschusses mit einer der folgenden Noten bewertet: sehr gut (1) = eine den Anforderungen im besonderen Maß entsprechende Leistung,

gut (2) = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung,

befriedigend (3) = eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung,

ausreichend (4) = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,

mangelhaft (5) = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten,

ungenügend (6) = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.


Die Note sehr gut (1) kommt nur in seltenen Fällen zum Einsatz.