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von Christian Sperber

Sprachfeststellung: Unterschied zwischen den Versionen

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#Die Klassenlehrkraft bzw. Englischlehrkraft informiert alle infrage kommenden Schüler zu Beginn des Schuljahres über diese Möglichkeit.
#Die Klassenlehrkraft bzw. Englischlehrkraft informiert alle infrage kommenden Schüler zu Beginn des Schuljahres über diese Möglichkeit.
#Dazu stellen die Schüler über die Lehrkraft einen Antrag bei der Landesschulbehörde. Dieser wird dann von der Fachgruppenleitung Frau Grotheer an die Landesschulbehörde weitergeleitet. Obwohl es im Antragsformular nicht explizit aufgeführt ist, sind folgende Anlagen zum Antrag vorgeschrieben: <span style="font-size:12.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif">ein aktuelles Zeugnis, das letzte Zeugnis aus dem Heimatland und der Antrag der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten auf Durchführung einer Sprachfeststellungsprüfung.</span>
#Dazu stellen die Schüler über die Lehrkraft einen Antrag bei der Landesschulbehörde. Dieser wird dann von der Fachgruppenleitung Frau Grotheer an die Landesschulbehörde weitergeleitet. Obwohl es im Antragsformular nicht explizit aufgeführt ist, sind folgende Anlagen zum Antrag vorgeschrieben: <span style="font-size:12.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif">ein aktuelles Zeugnis, das letzte Zeugnis aus dem Heimatland und der Antrag der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten auf Durchführung einer Sprachfeststellungsprüfung.</span>
#Wenn der Antrag genehmigt wurde, wird das Schreiben in die Schülerakte in BBS Verwaltung unter dem Reiter "Unterlagen und Scan" eingefügt.
#Die Landesschulbehörde gibt dann über die Schulleitung die Beauftragung eines/einer Prüfers/Prüferin  bekannt, der/ die die Prüfungstermine  mit der BBS abstimmt.
#Die Landesschulbehörde gibt dann über die Schulleitung die Beauftragung eines/einer Prüfers/Prüferin  bekannt, der/ die die Prüfungstermine  mit der BBS abstimmt.
#Spätestens zum Halbjahr überprüft der Klassenlehrkraft, ob die Prüfung stattgefunden hat oder ein Prüfungstermin genannt worden ist. Wenn beides noch nicht erfolgt ist, informiert die Klassenlehrkraft Frau Grotheer, die dann Kontakt zum Regionalen Landesamt aufnimmt.


==Hinweise==
==Hinweise==
Die schriftlichen Prüfungen werden in der Regel von Kollegen oder Kolleginnen der BBS beaufsichtigt und dann an den Prüfer/die Prüferin weitergeleitet. Die mündliche Prüfung findet in der Regel an verschiedenen Schulstandorten der Landesschulbehörde statt. Wenn an der BBS BSB mündliche Prüfungen vorgesehen sind, organisiert die Fachgruppenleiterin Frau Grotheer die Durchführung. Dabei werden Kollegen und Kolleginnen der BBS als Prüfungsbeisitzende bestimmt. In Coronazeiten werden die mündlichen Prüfungen erstmals in einer Videokonferenz stattfinden.
Die schriftlichen Prüfungen werden in der Regel von Kollegen oder Kolleginnen der BBS beaufsichtigt und dann an den Prüfer/die Prüferin weitergeleitet. Die mündliche Prüfung findet in der Regel an verschiedenen Schulstandorten der Landesschulbehörde statt. Wenn an der BBS BSB mündliche Prüfungen vorgesehen sind, organisiert die Fachgruppenleiterin Frau Grotheer die Durchführung. Dabei werden Kollegen und Kolleginnen der BBS als Prüfungsbeisitzende bestimmt. In Coronazeiten werden die mündlichen Prüfungen erstmals in einer Videokonferenz stattfinden.
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Sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt, wird die Prüfungsniederschrift als pdf in die Schülerdatei in BBS Verwaltung unter dem Reiter "Unterlagen und Scan" kopiert.
 
Im Zeugnisprogramm wird das Zeugnis angepasst: anstelle von Englisch wird die Bezeichnung der Ersatzfremdsprache eingefügt, in den Bemerkungen wird auf das Sprachfeststellungsverfahren hingewiesen (Bemerkung 37...). Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass die Note in die Gesamtnotenberechnung einbezogen wird.<br />


==Weiterführende Informationen==
==Weiterführende Informationen==

Version vom 9. Juni 2023, 10:47 Uhr

Sprachfeststellung
Organisation Abteilung 3
Information Prozess
Verantwortlich Sperber
Schlagworte Sprachfeststellung



Schüler und Schülerinnen, die in ihrer Schulzeit bisher an keinem Englischunterricht teilgenommen haben, können als Ersatzleistung eine Prüfung in einer von ihnen gelernten anderen Sprache ablegen und diese Note als Ersatz für die Englischnote bekommen.


Verfahren

  1. Die Klassenlehrkraft bzw. Englischlehrkraft informiert alle infrage kommenden Schüler zu Beginn des Schuljahres über diese Möglichkeit.
  2. Dazu stellen die Schüler über die Lehrkraft einen Antrag bei der Landesschulbehörde. Dieser wird dann von der Fachgruppenleitung Frau Grotheer an die Landesschulbehörde weitergeleitet. Obwohl es im Antragsformular nicht explizit aufgeführt ist, sind folgende Anlagen zum Antrag vorgeschrieben: ein aktuelles Zeugnis, das letzte Zeugnis aus dem Heimatland und der Antrag der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten auf Durchführung einer Sprachfeststellungsprüfung.
  3. Wenn der Antrag genehmigt wurde, wird das Schreiben in die Schülerakte in BBS Verwaltung unter dem Reiter "Unterlagen und Scan" eingefügt.
  4. Die Landesschulbehörde gibt dann über die Schulleitung die Beauftragung eines/einer Prüfers/Prüferin bekannt, der/ die die Prüfungstermine mit der BBS abstimmt.
  5. Spätestens zum Halbjahr überprüft der Klassenlehrkraft, ob die Prüfung stattgefunden hat oder ein Prüfungstermin genannt worden ist. Wenn beides noch nicht erfolgt ist, informiert die Klassenlehrkraft Frau Grotheer, die dann Kontakt zum Regionalen Landesamt aufnimmt.

Hinweise

Die schriftlichen Prüfungen werden in der Regel von Kollegen oder Kolleginnen der BBS beaufsichtigt und dann an den Prüfer/die Prüferin weitergeleitet. Die mündliche Prüfung findet in der Regel an verschiedenen Schulstandorten der Landesschulbehörde statt. Wenn an der BBS BSB mündliche Prüfungen vorgesehen sind, organisiert die Fachgruppenleiterin Frau Grotheer die Durchführung. Dabei werden Kollegen und Kolleginnen der BBS als Prüfungsbeisitzende bestimmt. In Coronazeiten werden die mündlichen Prüfungen erstmals in einer Videokonferenz stattfinden.

Sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt, wird die Prüfungsniederschrift als pdf in die Schülerdatei in BBS Verwaltung unter dem Reiter "Unterlagen und Scan" kopiert.

Im Zeugnisprogramm wird das Zeugnis angepasst: anstelle von Englisch wird die Bezeichnung der Ersatzfremdsprache eingefügt, in den Bemerkungen wird auf das Sprachfeststellungsverfahren hingewiesen (Bemerkung 37...). Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass die Note in die Gesamtnotenberechnung einbezogen wird.

Weiterführende Informationen

Leitfaden für die Durchführung von Sprachfeststellungsprüfungen

Material der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (Standard-login)