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von Thomas Kohne

4 EDV-Nutzungsordnung

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== Präambel ==
== Präambel ==
Die BBS Bersenbrück stellen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (im Folgenden: Nutzerinnen und Nutzer) die schulische Plattform „IServ“ und einen individuellen WLAN-Zugang, der mit schuleigenen und privaten Endgeräten (z. B. Notebooks, Tablets und Smartphones) ausschließlich für schulische Zwecke, also um schulbezogene Daten zu speichern und auszutauschen, genutzt werden kann, zur Verfügung. Zusätzlich können aus IServ weitere Angebote wahrgenommen werden (moodle, TaskCards, NBC, etc.)
Die BBS Bersenbrück stellen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (im Folgenden: Nutzerinnen und Nutzer) die schulische Plattform „IServ“ und einen individuellen WLAN-Zugang, der mit schuleigenen und privaten Endgeräten (z. B. Notebooks, Tablets und Smartphones) ausschließlich für schulische Zwecke, also um schulbezogene Daten zu speichern und auszutauschen, genutzt werden kann, zur Verfügung. Zusätzlich können aus IServ weitere Angebote wahrgenommen werden (moodle, TaskCards, NBC, etc.)

Version vom 31. Mai 2023, 12:37 Uhr

4.1 Präambel

Die BBS Bersenbrück stellen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (im Folgenden: Nutzerinnen und Nutzer) die schulische Plattform „IServ“ und einen individuellen WLAN-Zugang, der mit schuleigenen und privaten Endgeräten (z. B. Notebooks, Tablets und Smartphones) ausschließlich für schulische Zwecke, also um schulbezogene Daten zu speichern und auszutauschen, genutzt werden kann, zur Verfügung. Zusätzlich können aus IServ weitere Angebote wahrgenommen werden (moodle, TaskCards, NBC, etc.)

4.2 Nutzungsmöglichkeiten

Die Kommunikationsplattform „IServ“ sollte sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule genutzt werden. Damit sind z. B. das Speichern und der Austausch von Dateien innerhalb und außerhalb der Schule möglich. Von Endgeräten außerhalb der Schule ist die Plattform über die Schaltfläche „IServ“ auf der Webpräsenz der Schule (www.bbs-bersenbrueck.de) und vom Desktop der Schul-PC zu erreichen. So ist es z. B. möglich, in der Schule bearbeitete Dateien zu Hause weiter zu bearbeiten und umgekehrt. Mit diesen Zugangsdaten ist ein individuelles E-Mail-Konto verbunden, das neben weiteren Kommunikationsmodulen für die schulische Kommunikation verwendet wird. Für einen problemlosen Informationsaustausch können neben der Website z. B. die für Android und iOS verfügbaren IServ-Apps genutzt werden. Entsprechende Anleitungen finden sich im Netz.

4.3 Verhaltensregeln

Alle Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, die Rechte anderer Personen zu achten. Dies betrifft nicht nur den Datenschutz, sondern auch Persönlichkeitsrechte im Rahmen des Urheber- und Medienrechts. Die Mitglieder der Schulgemeinschaft erhalten individuelle Zugangsdaten und ein vorläufiges Passwort. Dieses ist umgehend nach Erhalt durch ein individuelles Passwort nach bestimmten Vorgaben zu ersetzen. Aus Gründen des Datenschutzes darf das Passwort keiner anderen Person mitgeteilt werden. Außerdem darf ein fremdes Passwort nicht genutzt werden. Die Verantwortlichkeit für Vorgänge auf dem Nutzerkonto liegt immer bei dem Inhaber dieses Kontos. Von der Möglichkeit, im Nutzerprofil persönliche Daten einzugeben, sollte kein Gebrauch gemacht werden, da eingegebene Daten für alle Nutzerinnen und Nutzer sichtbar sind. Alle Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Strafrechtes und Jugendschutzes sowie des Urheberrechtes zu beachten. Wer Dateien über „IServ“ hoch lädt, versendet oder nutzt, übernimmt damit die Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Art der gespeicherten Daten, hat aber in begründeten Fällen die Möglichkeit, diese Daten einzusehen. Auch das Aufrufen und Speichern jugendgefährdender und anderer strafrechtlich relevanter Inhalte auf den Schulserver ist verboten, das gilt auch für die Speicherung von entsprechenden URLs (Webseiten) oder Links. Die Sicherung in „IServ“ gespeicherter persönlicher Daten liegt ausschließlich in der Verantwortung der Nutzerinnen bzw. Nutzer, für einen möglichen Verlust haftet die Schule nicht.

Durch Lehrkräfte digital bereitgestelltes Material ist nur zur persönlichen Verwendung durch Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Schulgemeinschaft, die Veröffentlichungen über Internetdienste oder in gedruckter Form ist nicht gestattet.

Hausaufgaben können über IServ gestellt werden, werden aber in der Regel im Unterricht angekündigt.

Die vorgegebene Ordnerstruktur in bestimmten Gruppen (Lehrer, Bildungsgangs- und Fachgruppen) darf in der ersten Ebene nicht verändert werden.

Das „IServ“-System erstellt automatische Protokolle (Log-Dateien), die in begründeten Fällen (Verstöße gegen rechtliche oder schulische Regeln) durch von der Schulleitung bestimmte Personen ausgewertet werden können. Im Missbrauchsfalle kann die Schulleitung diese Log-Dateien mit Angabe der persönlichen Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) weitergeben. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, eingesetzte Filter und Sperren zu respektieren und diese nicht zu umgehen. Solche oder ähnliche Manipulationsversuche an der Kommunikationsplattform werden zur Anzeige gebracht.

4.4 Passwortverlust

Schülerinnen und Schüler wenden sich im Falle des Passwortverlustes an die jeweils zuständige Lehrkraft. Neu vergebene Passwörter sind unverzüglich gemäß der bekannten Passwortregeln zu ändern.

4.5 Nutzung schuleigener Endgeräte

Schuleigene Endgeräte sind pfleglich zu behandeln, Schäden sind sofort einem Mitglied des Administratorenteams zu melden. Die Installation oder Nutzung schulfremder Software durch die Nutzerinnen und Nutzer ist unzulässig. Softwareinstallationen werden auf Anfrage bzw. nach Prüfung auf Notwendigkeit kurzfristig durch ein Mitglied des Administratorenteams durchgeführt. Bei Verlassen des PC-Arbeitsplatzes ist aus Datenschutzgründen darauf zu achten, sich vom Benutzerkonto abzumelden bzw. den PC zu sperren.

Für eine reibungslose nächtliche Software- und Updateinstallation ist es erforderlich, dass die Arbeitsstationen am Ende des Schultages nicht von der Spannungsversorgung getrennt, jedoch trotzdem heruntergefahren werden.

Die Nutzung der schulischen Kommunikationsplattform durch private Endgeräte ist in der Schule möglich. Dieser Zugang erfolgt mit den individuellen Zugangsdaten, ist also personenbezogen. Auch bei gutgläubiger Weitergabe dieser Zugangsdaten an Dritte haftet immer der registrierte Nutzerin bzw. der registrierte Nutzer für unzulässige Aktivitäten. Die BBS Bersenbrück und der Landkreis Osnabrück als Schulträger übernehmen keine Haftung für die Datensicherheit und die physische Unversehrtheit privater Endgeräte in versicherungstechnischer Hinsicht.

Auch die WLAN-Nutzung wird automatisch in Log-Dateien protokolliert. In begründeten Fällen, z. B. bei Rechtsverstößen, können diese Protokolle durch die von der Schulleitung bestimmten Personen ausgewertet werden. Darüber hinaus kann die Schulleitung im Missbrauchsfalle diese Log-Dateien zusammen mit den persönlichen Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) weitergeben.

4.6 E-Mail, Chats, Videokonferenzen und weitere Kommunikationskanäle

Das durch die BBS Bersenbrück mit Einrichtung des Nutzerkontos zur Verfügung gestellte E-Mail-Konto ist ausschließlich für schulische Kommunikation (interner Gebrauch) zu verwenden. Die BBS Bersenbrück sind damit kein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes. Die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person ist berechtigt, bei Verdacht auf missbräuchliche oder strafrechtlich relevante Nutzung, die Inhalte der Kommunikation zur Kenntnis zu nehmen. Die betroffene Nutzerin bzw. der betroffene Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert. Wer Kenntnis von missbräuchlicher Nutzung der Kommunikationsplattform erhält (z. B. in Fällen von Cybermobbing, Verbreitung jugendgefährdender oder extremistischer Inhalte), hat dieses unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.

Bei Videokonferenzen übernimmt die Lehrkraft die Rolle der Konferenzmoderation und stellt sicher, dass Personen, die unbefugt teilnehmen, erkannt und ausgeschlossen werden. Schülerinnen und Schüler verlassen die Videokonferenz, wenn die Lehrkraft durch Fremdeinwirken von der Videokonferenz ausgeschlossen wurde oder fremde Personen unerwartet teilnehmen.

4.7 Verstöße

Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung wird das Nutzerkonto gesperrt und ggfs. werden weitere Maßnahmen eingeleitet entsprechend der Schulordnung und rechtlicher Vorgaben eingeleitet.

4.8 Datenlöschung

Drei Monate nach Austritt aus der Schulgemeinschaft werden das individuelle „IServ“-Konto und alle darauf gespeicherten Daten gelöscht.

4.9 Nutzung der PC-Räumen

Zusätzlich zu den bereits vorhandenen IT-Regelungen gilt für die EDV-Räume:

  • Getränke dürfen nur mit einem Mindestabstand von einem Meter zum PC-Arbeitsplatz zu sich genommen werden.
  • Die Lagerung von Getränken auf dem Tisch des PC-Arbeitsplatzes ist nicht zulässig.
  • Druckaufträge sind nur nach Absprache mit der zuständigen Lehrkraft auszuführen.
  • Die Hardware-Konfiguration darf nicht verändert werden, d. h., Eingriffe an der Hardware sind strikt untersagt.
  • Die Nutzung mitgebrachter Datenträger (z .B. USB-Sticks) ist mit Zustimmung der Lehrkräfte gestattet. Private Hardware, z. B. Notebooks, dürfen nur im schuleigenen WLAN-Netz betrieben werden.
  • Die Verwendung fremder Software ohne Zustimmung der Lehrkraft ist strikt untersagt. Davon ausgenommen sind PC-Labore, in denen die Softwareinstallation Unterrichtsinhalt ist.
  • Die Stühle in den PC-Räumen dürfen nicht auf die Tische gestellt werden, diese werden an den Tisch herangeschoben.