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Der Teilzeitantrag ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum 20.1. eines Jahres für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen. | |||
Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten gibt ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2021/Handout_Teilzeit%20und%20Auswirkungen%20von%20TZ%202021_RLSB_OS.pdf Vortrag] der Gleichstellungsbeauftragten. | Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten gibt ein [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2021/Handout_Teilzeit%20und%20Auswirkungen%20von%20TZ%202021_RLSB_OS.pdf Vortrag] der Gleichstellungsbeauftragten. | ||
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Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt] für Beamte zur Verfügung. | Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt] für Beamte zur Verfügung. | ||
[http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] :Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen | [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] :Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. |
Version vom 10. Januar 2023, 10:04 Uhr
Teilzeit | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Information |
Verantwortlich | Kalvelage |
Schlagworte | Teilzeit |
Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.
Der Teilzeitantrag ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum 20.1. eines Jahres für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen.
Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten gibt ein Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten.
Das NLBV stellt ein Merkblatt für Beamte zur Verfügung.
RdErl. d. MK v. 7.4.2017 :Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.