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Version vom 7. Dezember 2020, 07:00 Uhr
Schulpflichterfüllung nach § 69 NSchG Abs. 4
Rechtsgrundlage:
Schülerinnen und Schüler im Sek. II, die nicht im Berufsausbildungsverhältnis stehen und im besonderen Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Berufseinstiegsschule auch die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer anderen Einrichtung mit den o.g. Aufgabenstellungen gestatten. Dies geschieht auf der Grundlage eines einzelfallbezogenen Förderplans, der von der Einrichtung und der Berufseinstiegsschule gemeinsam aufzustellen ist. (siehe § 69 NSchG Abs. 4)
Verfahrensbeschreibung:
Bei Abbruch einer Ausbildung oder einer Vollzeitschulform, melden sich die schulpflichtige Schülerin/ der Schüler/ die Eltern / die Betreuer, bei der Schulsozialarbeit oder dem Koordinator der BES zu einem Gespräch.
Ziel dieses Beratungsgespräches ist es, der Jugendlichen/dem Jugendlichen eine Möglichkeit zu eröffnen, den Weg in den 1.Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt fortzusetzen bzw. zu ermöglichen.
Beteiligte Personen/Einrichtungen (Eltern –bei minderjährigen Jugendlichen-, Betriebe, Klassenlehrer) müssen über das Ergebnis der Beratung unterrichtet werden. Ggfs. Formular: „Anmeldung Vollzeitklasse“ ausfüllen bzw. ummelden (BBS Planung, Frau Rehkamp). Ummeldungen bzw. Anmeldungen erfolgen erst dann, wenn ein, von allen Beteiligten, unterschriebener Praktikumsvertrag vorliegt.
Ansprechpartner*innen:
Christoph Markus (Koordinator der Berufseinstiegsschule)
Gavin Rolf/Jutta Blumenau (Schulsozialarbeit)
Aufgaben und Aufgabenzuordnung:
Beratungsgespräch: Christoph Markus
Jutta Blumenau/Gavin Rolf
Aufnahme/Ummeldung (schul.): Andrea Rehkamp
(betrl.): Betriebe / Jugendwerkstätten
Ort von Protokollen und Unterlagen:
Ordner mit Verträgen 69.4: Schulsozialarbeit (Jutta Blumenau)
Schülerdaten: BBS Planung (Andrea Rehkamp)
Die, von allen Beteiligten, unterschriebenen Praktikumsverträge müssen vom Koordinator der Berufseinstiegsschule unterschrieben und mit dem Schulstempel versehen werden.
Einmal im Monat findet mit allen 69.4 rern ein Beratungsgespräch im Sinne der Fortschreibung des einzelfallbezogenen Förderplans statt.
Die Einladung zu diesen Gesprächen wird, zur Vorlage bei den Arbeitgebern, rechtzeitig an die Schülerinnen und Schüler verschickt.