Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
<br /> | <br /> | ||
== Weitergehende Informationen == | ==Weitergehende Informationen== | ||
Informationen des RLSB zum [https://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+69&psml=bsvorisprod.psml&max=true Thema Schulpflicht]. | Informationen des RLSB zum [https://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+69&psml=bsvorisprod.psml&max=true Thema Schulpflicht]. | ||
Alternative Schulpflichterfüllung | Alternative Schulpflichterfüllung |
Version vom 9. September 2022, 11:22 Uhr
Nach §§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist.
Grundsatz
Grundsätzlich endet die Schulpflicht 12 Jahre nach Ihrem Beginn.
Auszubildende sind ggf. darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Grundsätzlich besuchen Schüler mindestens 9 Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Anschließend besteht noch eine Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule.
Ein Ende der Schulpflicht vor Ablauf von 12 Jahren ist in besonderen Fällen gemäß § 70 Abs.6 NSchG möglich. Dabei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung.
Im § 69 NSchG ist die Schulpflicht in besonderen Fällen geregelt (Krankheit, geschlossene Unterbringung).
In besonderen Fällen ist eine alternative Schulpflichterfüllung möglich.
Sprache und Integration
In diese Sprach- und Integrationsklasse der Berufseinstiegsschule werden neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem Sek I Bereich aufgenommen. Grundsätzlich handelt es sich um einen einjährigen Bildungsgang, der je nach Bedarf unabhängig vom Schuljahresrhythmus eingerichtet werden kann.
Weitergehende Informationen
Informationen des RLSB zum Thema Schulpflicht.
Alternative Schulpflichterfüllung