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von Thomas Kohne

Medikamente: Unterschied zwischen den Versionen

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Grundsätzlich sind Lehrkräfte nicht zur Verabreichung von Medikamenten verpflichtet.
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Die Vergabe von Medikamenten z.B. bei Notfällen kann für den schulischen Kontext sinnvoll sein. Lehrkräfte sind aber nicht grundsätzlich zur Verabreichung von Medikamenten verpflichtet. Anders sieht dies natürlich in einer Erste-Hilfe-Situation aus.


In einem [https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/fileadmin/Dateien/Uebergreifende_Themen/Erste_Hilfe/Dokumente/2016-05-10_Erl_an_NLSchB_-_Medizinische_Hilfsmassnahmen_Sondenernaehrung_und_Hilfe_bei_der_Nahrungsaufnahme.pdf Schreiben des RLSB] wurden die Details dazu festgelegt.
In einem [https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/fileadmin/Dateien/Uebergreifende_Themen/Erste_Hilfe/Dokumente/2016-05-10_Erl_an_NLSchB_-_Medizinische_Hilfsmassnahmen_Sondenernaehrung_und_Hilfe_bei_der_Nahrungsaufnahme.pdf Schreiben des RLSB] wurden die Details dazu festgelegt.

Aktuelle Version vom 29. August 2022, 09:24 Uhr

Medikamente
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Kohnen
Schlagworte Medikamente, Medikamentengabe


Die Vergabe von Medikamenten z.B. bei Notfällen kann für den schulischen Kontext sinnvoll sein. Lehrkräfte sind aber nicht grundsätzlich zur Verabreichung von Medikamenten verpflichtet. Anders sieht dies natürlich in einer Erste-Hilfe-Situation aus.

In einem Schreiben des RLSB wurden die Details dazu festgelegt.

Grundsätzlich ist eine Übernahme nach schriftlicher Vereinbarung aber freiwillig durch Lehrkräfte möglich. Dies ist z.B. für die Durchführung von Klassenfahrten sinnvoll.


Dazu ist ein Word-Dokument zum Ausfüllen im Ordner Formulare auf IServ abgelegt.