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von Helene Kuznetsov

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Ein Zwang zur Nutzung dieser Endgeräte besteht an den BBS nicht, es können auch eigene Endgeräte genutzt werden. Die Endgeräte werden nicht von der Schul-IT gewartet, aber es wird ein "Image" erstellt, welches die von der Schule festgelegte [[Standardsoftware]] beinhaltet. Wenn das Endgerät nicht mehr funktioniert, kann das Image erneut eingespielt werden, es gehen aber alle Daten und Einstellung verloren. Daher ist es sinnvoll, alle schulrelevanten Daten auf IServ zu speichern.
Ein Zwang zur Nutzung dieser Endgeräte besteht an den BBS nicht, es können auch eigene Endgeräte genutzt werden. Die Endgeräte werden nicht von der Schul-IT gewartet, aber es wird ein "Image" erstellt, welches die von der Schule festgelegte [[Standardsoftware]] beinhaltet. Wenn das Endgerät nicht mehr funktioniert, kann das Image erneut eingespielt werden, es gehen aber alle Daten und Einstellung verloren. Daher ist es sinnvoll, alle schulrelevanten Daten auf IServ zu speichern.


== Vorgaben zur Nutzung ==
Voraussetzung für die Nutzung der Endgeräte ist die Unterschrift unter den vom Landkreis erstellten [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/Lehrkraefte%20VertragLeiheMobilen%20Endger%C3%A4te%202022.pdf?show=true Leihvertrag].
Voraussetzung für die Nutzung der Endgeräte ist die Unterschrift unter den vom Landkreis erstellten [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/Lehrkraefte%20VertragLeiheMobilen%20Endger%C3%A4te%202022.pdf?show=true Leihvertrag].


Zusätzlich wurde zwischen dem Schulhauptpersonalrat und dem Kultusministerium eine [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/RDV_Distanzlernen_in_epidemischer_Lage.pdf?show=true Dienstvereinbarung] zu diesem Thema geschlossen, welches auch die Nutzung von [[Lernmanagementsystem (LMS)|Lernplattformen]] beinhaltet.
Zusätzlich wurde zwischen dem Schulhauptpersonalrat und dem Kultusministerium eine [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/RDV_Distanzlernen_in_epidemischer_Lage.pdf?show=true Dienstvereinbarung] zu diesem Thema geschlossen, welches auch die Nutzung von [[Lernmanagementsystem (LMS)|Lernplattformen]] beinhaltet.  


Zusätzlich wurde in einem [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/Dienstliche%20E-Mail-Konten%20SVBl%2008_2022.pdf?show=true Erlass  die Verwendung von dienstlichen E-Mail-Konten] geregelt. An den BBS Bersenbrück gelten die IServ-Konten der Lehrkräfte als Dienst-Mail-Konten.


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== Hilfen zum Umgang mit der Software ==
Für die an der Schule verwendeten [[Standardsoftware]] gibt es eine Wiki.Seite. Von dieser Seite werden weitere Hinweise verlinkt.
 
Für die Nutzung der IServ-Anwendungen gibt es von IServ selbst eine [https://iserv-akademie.de/hilfe/lehrkraefte umfangreiche Hilfeseite] für Lehrkräfte

Version vom 26. August 2022, 07:18 Uhr

Dienstrechner
Organisation Verwaltung
Information Information
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Digitale Endgeräte; Lehrer-Laptops

Die dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräte sind schulgebunden und werden den Lehrkräften als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Sie sind in eine durch den DigitalPakt förderfähige schulische IT-Infrastruktur integriert. Von der Schule wurden ThinkPad X13 Yoga angeschafft, die in IServ eingebunden sind.

Ein Zwang zur Nutzung dieser Endgeräte besteht an den BBS nicht, es können auch eigene Endgeräte genutzt werden. Die Endgeräte werden nicht von der Schul-IT gewartet, aber es wird ein "Image" erstellt, welches die von der Schule festgelegte Standardsoftware beinhaltet. Wenn das Endgerät nicht mehr funktioniert, kann das Image erneut eingespielt werden, es gehen aber alle Daten und Einstellung verloren. Daher ist es sinnvoll, alle schulrelevanten Daten auf IServ zu speichern.

Vorgaben zur Nutzung

Voraussetzung für die Nutzung der Endgeräte ist die Unterschrift unter den vom Landkreis erstellten Leihvertrag.

Zusätzlich wurde zwischen dem Schulhauptpersonalrat und dem Kultusministerium eine Dienstvereinbarung zu diesem Thema geschlossen, welches auch die Nutzung von Lernplattformen beinhaltet.

Zusätzlich wurde in einem Erlass die Verwendung von dienstlichen E-Mail-Konten geregelt. An den BBS Bersenbrück gelten die IServ-Konten der Lehrkräfte als Dienst-Mail-Konten.

Hilfen zum Umgang mit der Software

Für die an der Schule verwendeten Standardsoftware gibt es eine Wiki.Seite. Von dieser Seite werden weitere Hinweise verlinkt.

Für die Nutzung der IServ-Anwendungen gibt es von IServ selbst eine umfangreiche Hilfeseite für Lehrkräfte