(Die Seite wurde neu angelegt: „Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er mu…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. | {{BBS Info Allgemein | ||
|Organisation=BBS insgesamt | |||
|Information=Prozess | |||
|Verantwortlich=Kuznetsov | |||
|Schlagworte=A1, EU-Dienstreise, Klassenfahrt | |||
}}Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. | |||
Lehrkräfte die eine Dienstreise oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland unternehmen müssen diese Bescheinigung mitführen. |
Version vom 3. Juni 2022, 07:20 Uhr
A1-Bescheinigung | |
---|---|
Organisation | BBS insgesamt |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | A1, EU-Dienstreise, Klassenfahrt |
Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Lehrkräfte die eine Dienstreise oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland unternehmen müssen diese Bescheinigung mitführen.