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von Helene Kuznetsov

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|Schlagworte=Digitale Endgeräte; Lehrer-Laptops
|Schlagworte=Digitale Endgeräte; Lehrer-Laptops
}}Die dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräte sind schulgebunden und werden den Lehrkräften als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Sie sind in eine durch den DigitalPakt förderfähige schulische IT-Infrastruktur integriert.
}}Die dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräte sind schulgebunden und werden den Lehrkräften als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Sie sind in eine durch den DigitalPakt förderfähige schulische IT-Infrastruktur integriert.
Ein Zwang zur Nutzung dieser Endgeräte besteht an den BBS nicht, es könenn auch eigene Endgeräte genutzt werden. Die Endgeräte werden nicht von der Schul-IT gewartet, aber es wird ein Image erstellt, welches die von der Schule festgelegte [[Standardsoftware]] beinhaltet. Wenn das Endgerät nicht mehr funktioniert, kann das Image erneut eingespielt werden, es gehen aber alle Daten verloren. Daher ist es sinnvoll, alle schulrelevanten Daten auf IServ zu speichern.
Voraussetzung für die Nutzung der Endfgeräte ist die Unterschrift unter den vom Landkreis erstellten [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/Lehrkraefte%20VertragLeiheMobilen%20Endger%C3%A4te%202022.pdf?show=true Leihvertrag].
Zusätzlich wurde zwischen dem Schulhauptpersonalrat und dem Kultusministerium eine [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/RDV_Distanzlernen_in_epidemischer_Lage.pdf?show=true Dienstvereinbarung] zu diesem Thema geschlossen, welches auch die Nutzung von [[Lernmanagementsystem (LMS)|Lernplattformen]] beinhaltet.


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Version vom 19. Februar 2022, 17:39 Uhr

Dienstrechner
Organisation Verwaltung
Information Information
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Digitale Endgeräte; Lehrer-Laptops

Die dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräte sind schulgebunden und werden den Lehrkräften als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Sie sind in eine durch den DigitalPakt förderfähige schulische IT-Infrastruktur integriert.

Ein Zwang zur Nutzung dieser Endgeräte besteht an den BBS nicht, es könenn auch eigene Endgeräte genutzt werden. Die Endgeräte werden nicht von der Schul-IT gewartet, aber es wird ein Image erstellt, welches die von der Schule festgelegte Standardsoftware beinhaltet. Wenn das Endgerät nicht mehr funktioniert, kann das Image erneut eingespielt werden, es gehen aber alle Daten verloren. Daher ist es sinnvoll, alle schulrelevanten Daten auf IServ zu speichern.

Voraussetzung für die Nutzung der Endfgeräte ist die Unterschrift unter den vom Landkreis erstellten Leihvertrag.

Zusätzlich wurde zwischen dem Schulhauptpersonalrat und dem Kultusministerium eine Dienstvereinbarung zu diesem Thema geschlossen, welches auch die Nutzung von Lernplattformen beinhaltet.