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von Thomas Kohne

Beratungskonzept: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ist das neue Beratungskonzept (Entwurffassung)
Im Folgenden ist eine Entwurffassung des neuen Beratungskonzepts der BBS zu lesen. Diese wird bis zu Ihrer entgültigen Fertigstellung noch weiter abgestimmt werden
 
 
Vorbemerkungen
 
<span style="mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;
mso-fareast-language:DE">Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 08.04.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzepts der Schule gefordert. In dessen Rahmen sollen nicht nur die Arbeit der Beratungskräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung in der Schule beteiligten beschrieben werden. </span>
 
<span style="mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;
mso-fareast-language:DE">Die Beratung der Schüler*innen zählt neben dem Unterrichten, Beurteilen und Fördern zu den Kernaufgaben der Schule. Sie sollte neben der Schulleitung und den ausgewiesenen Beratungsfachkräften der Schule auch von jeder Lehrperson im Sinne der Schüler*innen durchgeführt werden. Dies kann auch in Form von Kurz- oder Alltagsberatung stattfinden. Die speziellen Beratungsfachkräfte der Schule ergänzen diese Formen der Beratung durch ihre professionelle, von Freiwilligkeit, Verschwiegenheit und Unabhängigkeit geprägten Angebote. </span>
 
<span style="mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-bidi-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;
mso-fareast-language:DE">Bezogen auf den Umstand, dass oft verschiedene Funktionen von ein und derselben Person wahrgenommen werden, soll im folgenden Beratungskonzept eine Klärung der verschiedenen Beratungsrollen vorgenommen werden. </span>
 
 
1. Bezug zum schulischen Leitbild
 
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Version vom 19. März 2020, 09:29 Uhr

Im Folgenden ist eine Entwurffassung des neuen Beratungskonzepts der BBS zu lesen. Diese wird bis zu Ihrer entgültigen Fertigstellung noch weiter abgestimmt werden


Vorbemerkungen

Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 08.04.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzepts der Schule gefordert. In dessen Rahmen sollen nicht nur die Arbeit der Beratungskräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung in der Schule beteiligten beschrieben werden.

Die Beratung der Schüler*innen zählt neben dem Unterrichten, Beurteilen und Fördern zu den Kernaufgaben der Schule. Sie sollte neben der Schulleitung und den ausgewiesenen Beratungsfachkräften der Schule auch von jeder Lehrperson im Sinne der Schüler*innen durchgeführt werden. Dies kann auch in Form von Kurz- oder Alltagsberatung stattfinden. Die speziellen Beratungsfachkräfte der Schule ergänzen diese Formen der Beratung durch ihre professionelle, von Freiwilligkeit, Verschwiegenheit und Unabhängigkeit geprägten Angebote.

Bezogen auf den Umstand, dass oft verschiedene Funktionen von ein und derselben Person wahrgenommen werden, soll im folgenden Beratungskonzept eine Klärung der verschiedenen Beratungsrollen vorgenommen werden.


1. Bezug zum schulischen Leitbild




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