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Die Pausenaufsicht ist eine typische schulische Aufgabe außerhalb des Unterrichts entsprechend [http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/2dgy/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=2B99BDCBF51E3028A3FB33EF92512EB4.jp21?p1=1r&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SchulGNDV38P51&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint § 51 (1) NSchG.] Da die Pausenaufsicht eine herausgehobene Stellung in der generellen [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+62&psml=bsvorisprod.psml&max=true Aufsichtspflicht nach § 62 NSchG] einnimmt, wird die Pausenaufsicht an der BBS Bersenbrück nach einem festgelegten Verfahren organisiert. | Die Pausenaufsicht ist eine typische schulische Aufgabe außerhalb des Unterrichts entsprechend [http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/2dgy/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=2B99BDCBF51E3028A3FB33EF92512EB4.jp21?p1=1r&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SchulGNDV38P51&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint § 51 (1) NSchG.] Da die Pausenaufsicht eine herausgehobene Stellung in der generellen [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+62&psml=bsvorisprod.psml&max=true Aufsichtspflicht nach § 62 NSchG] einnimmt, wird die Pausenaufsicht an der BBS Bersenbrück nach einem festgelegten Verfahren organisiert. | ||
==Aktuelle Pausenaufsicht== | ==Aktuelle Pausenaufsicht== | ||
Der aktuelle [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/02%20Prozesse%20und%20Verfahren/Aufsicht/ | Der aktuelle [https://bbs-bsb.de/iserv/file_pass/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/02%20Prozesse%20und%20Verfahren/Aufsicht/Pausenaufsichtsplan-2021-11-18.pdf Pausenaufsichtsplan] findet sich in der jeweils aktuellen Fassung auf IServ. | ||
==Der Wege- und Bereichsplan== | ==Der Wege- und Bereichsplan== |
Version vom 18. November 2021, 17:24 Uhr
Pausenaufsicht | |
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Organisation | BBS insgesamt |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Boehmer |
Schlagworte | Pausenaufsicht |
Die Pausenaufsicht ist eine typische schulische Aufgabe außerhalb des Unterrichts entsprechend § 51 (1) NSchG. Da die Pausenaufsicht eine herausgehobene Stellung in der generellen Aufsichtspflicht nach § 62 NSchG einnimmt, wird die Pausenaufsicht an der BBS Bersenbrück nach einem festgelegten Verfahren organisiert.
Aktuelle Pausenaufsicht
Der aktuelle Pausenaufsichtsplan findet sich in der jeweils aktuellen Fassung auf IServ.
Der Wege- und Bereichsplan
Der Wege- und Bereichsplan wird in Abstimmung von Erweiterte Schulleitung, Gleichstellungsbeauftragter und Personalrat an die jeweils aktuellen Erfordernisse angepasst.
Der Pausenaufsichtsplan ist einzuhalten.
Verfahren
Die Aufsichtsbereiche und -zeiten der BBS Bersenbrück werden von der erweiterten Schulleitung nach Rücksprache mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten festgelegt. Pausenaufsichten werden von jeder Lehrkraft durchgeführt. Eine Reduzierung auf eine Aufsicht erfolgt bei einer planmäßig hälftigen Unterrichtsverpflichtung, sowie allen andern gesetzlichen Vorgaben (z.B. Schwerbehinderung). Zu jedem Planungsdurchlauf startet die Planung nach einer festgelegten Reihenfolge in einer anderen Abteilung. Nach Prüfung durch die erweiterte Schulleitung wird der Pausenaufsichtsplan per E-Mail an alle Lehrkräfte verteilt. Ab Verteilung per E-Mail und Hinweis im Schulleitungsprotokoll gilt der neue Pausenaufsichtsplan. Die jeweils gültige Fassung des Pausenaufsichtsplans kann in iserv abgerufen werden. Änderungswünsche und Anmerkungen können mit der Abteilungsleitung besprochen werden. Eventuelle Änderungen müssen im veröffentlichten Pausenaufsichtsplan in Verantwortung der Abteilungsleitung erfasst werden.
Umsetzung
Für das Schuljahr 2021/2022 gilt folgende Reihenfolge: 3+5,4,1,2 Für das Schuljahr 2020/2021 galt folgende Reihenfolge: 2, 3+5,4,1
Die Vorlage zur Planung findet sich auf:
N:\_Administration\Berufsfelder - EWSL (alle)\EWSL\_EWSL Ergebnisse\xxxListen BBS BSB
Die Lehrkräfte tragen sich abteilungsweise ein.
Hinweise zur Durchführung der Pausenaufsicht
Die Pausenzeiten bergen eine erhöhte Gefahr für die Schülerinnen und Schüler, da Schülerinnen und Schüler sich abreagieren wollen, viele zusätzliche Bereiche zugänglich sind und sehr viele Schülerinnen und Schüler von wenigen Lehrkräften beaufsichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Pausenaufsicht aufmerksam wahrgenommen wird. Nicht alle Vorfälle kann die Lehrkraft verhindern, sie muss aber erreichbar sein.
Aufenthalt von Schülern während der Pausen in Klassenräumen
Der Aufenthalt von Schülern in Klassenräumen der BBS Bersenbrück kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
• Die Mehrheit der Schüler der Klasse ist volljährig
• Es handelt sich nicht um einen allgemeinen Klassenraum
• Ein aufsichtspflichtiger Schüler für den Zeitraum ist im Klassenbuch festgehalten
• Das Bildungsgangteam hat einen Beschluss über diese Möglichkeit gefasst
• Die Besonderheit der Pausenaufsicht wird den aufsichtführenden Lehrkräften in geeigneter Weise bekannt gemacht
Der Aufenthalt der Schüler in den Klassenräumen stellt eine Ausnahme dar und kann jederzeit von der erweiterten Schulleitung eingeschränkt werden.
Weitergehende Informationen
Informationen zur generellen Aufsichtspflicht
Informationen der Landesschulbehörde zu Aufsicht und Haftung