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von Janbernd Kröger

Quarantäne-Infos: Unterschied zwischen den Versionen

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  '''<span class="col-red"><big>Der Sportunterricht muss entsprechend Kapitel 17 Nds. Hygiene-Rahmenplan erfolgen.</big></span>'''
  '''<span class="col-red"><big>Der Sportunterricht muss entsprechend Kapitel 17 Nds. Hygiene-Rahmenplan erfolgen.</big></span>'''
An der BBS Bersenbrück findet der Unterricht, außerunterrichtliche Angebote und sonstige schulische Veranstaltungen in festgelegten Gruppen statt, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung unverändert sind ('''Kohorte'''). Jede Gruppe muss nach der Zahl der ihr angehörenden Personen und ihrer Zusammensetzung so festgelegt sein, dass eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Zwischen Personen, die nicht derselben Gruppe angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Außerhalb des Gebäudes besteht keine Maskenpflicht. Die Pausenbereiche sind zu beachten.
An der BBS Bersenbrück findet der Unterricht, außerunterrichtliche Angebote und sonstige schulische Veranstaltungen in festgelegten Gruppen statt, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung unverändert sind ('''Kohorte'''). Jede Gruppe muss nach der Zahl der ihr angehörenden Personen und ihrer Zusammensetzung so festgelegt sein, dass eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Zwischen Personen, die nicht derselben Gruppe angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Außerhalb des Gebäudes besteht keine Maskenpflicht. Die Pausenbereiche sind zu beachten.
Es besteht Präsenzpflicht! Nur nach einem genehmigten [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2021/2021-09-20_aktualisiert_Antrag_auf_Befreiung_vom_Pr_senzunterricht_im_H_rtefall.pdf?show=true Härtefallantrag] ist eine Befreiung vom Präsenzunterricht möglich.


==Verfahren bei==
==Verfahren bei==

Version vom 23. September 2021, 15:19 Uhr

Quarantäne-Infos
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Corona


Alle wichtigen Informationen zum Umgang mit der Pandemie an den BBS Bersenbrück sind hier zusammengestellt.

Grundsätzliches

Seit der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24.8.2021 gilt ein Vorgehen in Abhängigkeit der Warnstufen.

Die jeweils aktuelle Rundverfügung und der aktuelle Rahmen-Hygieneplan geben das Verhalten in der BBS vor. Die konkrete Festlegung der Szenarien (B oder C) erfolgt per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Osnabrück. Die Warnstufenund Leitindikatoren werden tagesaktuell auf der Informationsseite des Landes veröffentlicht.

Daraus folgt für die BBS Bersenbrück:

Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb); keine Warnstufe
3G-Regel; Maskenpflicht (medizinische Maske!)im gesamten Gebäude, auch im Unterricht
Der Sportunterricht muss entsprechend Kapitel 17 Nds. Hygiene-Rahmenplan erfolgen.

An der BBS Bersenbrück findet der Unterricht, außerunterrichtliche Angebote und sonstige schulische Veranstaltungen in festgelegten Gruppen statt, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung unverändert sind (Kohorte). Jede Gruppe muss nach der Zahl der ihr angehörenden Personen und ihrer Zusammensetzung so festgelegt sein, dass eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Zwischen Personen, die nicht derselben Gruppe angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Außerhalb des Gebäudes besteht keine Maskenpflicht. Die Pausenbereiche sind zu beachten.

Es besteht Präsenzpflicht! Nur nach einem genehmigten Härtefallantrag ist eine Befreiung vom Präsenzunterricht möglich.

Verfahren bei

... Krankheitssymptomen

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Dem Schaubild In Kapitel 2 des Rahmen-Hygieneplans wird das richtige Vorgehen bei Krankheitssymtomen dargestellt.

... postivem Fall in der Lerngruppe

Wenn in der Lerngruppe ein postiver Fall aufgetreten ist, agiert der Gesundheitsdienst nach dem Sitzplanmodell. Nach Einzelfallprüfung werden i.d.R. nur Sitznachbarn in Quarantäne geschickt. Eine erste Orientierung über die Entscheidung des Gesundheitsdienstes gibt ein Prüfschema. Der Landkreis hat für Eltern eine Handreichung erstellt. Für die Meldung stellt der Landkreis ein Formular zur Verfügung.

Testpflicht und Unterweisung

Seit dem 2.9.2021 gilt eine Testpflicht für Schüler*innen und Beschäftigte. Ausgenommen sind Geimpfte und vollständig Genesene (3G-Regel). Es soll jeweils Montags, Mittwochs und Freitags getestet werden. Sofern die Anzahl der Präsenztage pro Woche weniger als drei Tage beträgt, genügt ein Test pro Präsenztag. An den ersten fünf Schultagen nach den Herbstferien 2021 muss ein Test an jedem Präsenztag durchgeführt werden.

Die Test-Kits liegen zur Verwendung im Pädagogischen Forum. Bitte holen Sie die für die Klassen nötigen Test-Kits ab und erfassen Sie den Verbrauch für sich und die Schüler*innen in den vorbereiteten Listen. Nicht genutzte Tests werden wieder ausgetragen. Für die Beschäftigten wird die Verwendung in einer gesonderten Liste erfasst. Am ersten Tag erfolgt ggf. der erste Test in der Schule, danach werden den Schüler*innen die Test-Kits für das Testen zuhause vor dem nächsten Präsenzunterricht mitgegeben.

Die Testung wird von den Schüler*innen durch das Mitbringen der verbrauchten Test-Kassetten nachgewiesen. Das Vorgehen wird den Schüler*innen in IServ über die News-Funktion erklärt.

Das Verfahren zu Selbsttests ist genauer beschrieben. Für Selbsttests besteht eine Unterweisung für Lehrkräfte.

Der Ablauf einer positiven Testung ist in einer Handreichung beschrieben. Dort ist auch ein Meldeformular im Anhang erfasst.

Weitere Infos

MK: Rahmen-Hygieneplan 8.0

MK: Rundverfügung 24-2021 mit Hinweisen zum Datenschutz und Testung in Schulformen mit weniger als drei Tagen Präsezunterricht

LK: 61. Infektionsrechtliche Allgemeinverfügung

MK: Schreiben KM an die Schulen, Eltern und Schüler mit Hinweisen zur Quarantäne

LK: Prozessbeschreibung Quarantäne, Handreichung für Eltern und Meldeformular Schnelltest

LK: Schema bei positiven Tests und Beschreibung des Verfahrens für Eltern (Handreichung)

MK: Rundverfügung 22-2021

MK: Rahmen-Hygieneplan Version 7.0und Anlage mit Antrag zur Befreiung vom Präsenzunterricht

MK: Rahmen-Hygieneplan Version 6.1

MK. Änderung der Anlage für Veranstaltungen

MK: Rundverfügung 20-2021 und Hinweise zu Veranstaltungen (z.B. Abschlussfeiern)

MK: Rahmen-Hygieneplan Version 6.0

MK: Rahmen-Hygieneplan Version 5.0

LK: Prüfschema und Prozessbeschreibung des Landkreises bei Verdachtsfällen

LK: 47. Allgemeinverfügung mit dem Hinweis auf häusliche Quarantäne bei einem positiven Testergebnis

LK: 44. Allgemeinverfügung mit der Untersagung von Unterricht (Szenario C)

LK: 43. Allgemeinverfügung - Maskenpflicht an Schulen, Verbot praktischer Sportunterricht über Inzidenz 50 MK: Rundverfügung 16-2021 Rücknahme Zutrittsverbot; Testpflicht Prüfungen Kammern

MK: Schreiben des Ministers (14.4.) mit Hinweisen zur Lieferung von Testkits MK: Rundverfügung 15-2021 MK: Informationen zur Testpflicht

LKOS: 41. Allgemeinverfügung und Teilaufhebung der 37. Allgemeinverfügung vom 9.4.2021

MK: Konzept für Selbsttests

MK: Rundverfügung 10-2021 Regelungen bis zu den Osterferien

LKOS: 36. Allgemeinverfügung mit Regeln zur Verwendung von Masken

MK: Rundverfügung 05-2021 mit der Untersagung von Unterricht und Öffnung für Klassenarbeiten

LKOS: Allgemeinverfügung mit Tragen von Masken im Parkplatzbereich

MK: Schreiben des Ministers (11.2.) 10-Punkte-Plan, Lehrkräfte, Eltern, Pressemitteilung Allgemeinverfügung des Landkreises vom 28.1.2021 Rundverfügung 02/2021 mit der Untersagung des Schulbetriebs bis zum 14.2.2021

Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 4.2 vom 08.01.2021

Schreiben des Ministers vom 5.1.2021

Schreiben des Ministers mit Hinweisen für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien

Rundverfügung 29/2020 mit Hinweisen zur Maskenpflicht und Auslösepunkten

Erlass Ablaufbeschreibung des MK vom 25.11.2020

Erlass des MK zu Praktika und Ausweitung des Distanzlernens vom 23.12.2020

Erlass des MK (Abteilung 4) mit dem Hinweis auf 10 - 15% Distanzlernen

Hinweise zum Distanzlernen durch das NLQ

Rundverfügung 27/2020 Handlungsschritte, bis das Gesundheitsamt tätig ist

Schaubild, wann welches Szenario gilt.

Infos des Gesundheitsamts Osnabrück zu Corona

Handreichung des Landkreises.

Corona-Hygieneplan der BBS Bersenbrück


Alle weiteren Erlasse und Vorschriften finden Sie chronologisch unter Erlasse und Verordnungen.