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von Thomas Kohne

Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert die BBS Bersenbrück auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+61&psml=bsvorisprod.psml&max=true § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes].

Version vom 4. Juni 2021, 13:24 Uhr

Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen
Organisation BBS insgesamt
Information Prozess
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen


Mit Erziehungsmitteln oder Ordnungsmaßnahmen reagiert die BBS Bersenbrück auf Pflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet der § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes.