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von Christine Apel

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}}Das Fernbleiben vom Unterricht ist in den Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht in einem [https://www.mk.niedersachsen.de/download/113151/Ergaenzende_Bestimmungen_zum_Rechtsverhaeltnis_zur_Schule_und_zur_Schulpflicht_RdErl._d._MK_v._1.12.2016_SVBl._S._705.pdf RdErl. d. MK v. 1.12.2016] geregelt. Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler danach mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. In besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung verlangen.
 
Da der Gesetzgeber hier Spielraum für schulische Verfahren gelassen hat, sind hier die Regeln der BBS Bersenbrück dargestellt.
 
== Verfahren ==
Es gibt eine generelle Regelung zu Fehlzeiten an den BBS Ber nbrück zum Umgang mit Fehlzeiten. Diese wurde auf einer Gesamtkonferenz 2015 beschlossen.
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Version vom 14. März 2021, 17:24 Uhr

Fehlzeiten
Organisation BBS insgesamt
Information Prozess
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Fehlzeiten

Das Fernbleiben vom Unterricht ist in den Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht in einem RdErl. d. MK v. 1.12.2016 geregelt. Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler danach mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. In besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung verlangen.

Da der Gesetzgeber hier Spielraum für schulische Verfahren gelassen hat, sind hier die Regeln der BBS Bersenbrück dargestellt.

Verfahren

Es gibt eine generelle Regelung zu Fehlzeiten an den BBS Ber nbrück zum Umgang mit Fehlzeiten. Diese wurde auf einer Gesamtkonferenz 2015 beschlossen.