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Eine Ausschulung/Abmeldung | Eine Ausschulung/Abmeldung erfolgt an den BBS Bersenbrück im Wesentlichen aus drei Gründen, durch freiwillige Abmeldung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler*innen; durch Fortsetzen der Beschulung an einer anderen Schule oder durch Ausschulen nach [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+61a&psml=bsvorisprod.psml&max=true § 61a NSchG] | ||
== Ausschulung durch Abmelden == | |||
Fortsetzen der | == Fortsetzen der Schulpflicht an einer anderen BBS == | ||
== Ausschulung durch Anwendung § 61a NSchG == | |||
== Formulare == | |||
Version vom 9. März 2021, 17:37 Uhr
Ausschulung | |
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Organisation | BBS insgesamt |
OE Verantwortung | |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kohne |
Schlagworte | Ausschulung |
Eine Ausschulung/Abmeldung erfolgt an den BBS Bersenbrück im Wesentlichen aus drei Gründen, durch freiwillige Abmeldung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler*innen; durch Fortsetzen der Beschulung an einer anderen Schule oder durch Ausschulen nach § 61a NSchG