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Fortsetzen der Beschulung an einer anderen Schule | |||
Ausschulen nach § 61a NSchG | |||
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Version vom 9. März 2021, 17:33 Uhr
Eine Ausschulung/Abmeldung kann aus drei Gründen erfolgen:
Freiwillige Abmeldung der nicht mehr schulpflichtigen Schüler*innen
Fortsetzen der Beschulung an einer anderen Schule
Ausschulen nach § 61a NSchG