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Version vom 11. März 2021, 08:58 Uhr
Alles wichtige zur Corona an den BBS Bersenbrück sind hier zusammengestellt.
Quarantäne-Infos | |
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Organisation | Schulleitung |
Information | Information |
Verantwortlich | Benutzer:Kohne |
Schlagworte | Corona |
Grundsätzliches
Die wichtigsten Infos der BBS Bersenbrück zur Corona-Situation sind hier zusammengestellt.
Mit Rundverfügung 10-2021 werden die Regeln zur Beschulung bis zu den Osterferien festgelegt. Die von der Stufe abhängigen Maßnahmen werden ausführlich im Nds. Rahmen-Hygieneplan Version 4.2 erläutert.
Tagesinzidenzwert des Landkreises Osnabrück lt. Land Niedersachsen: größer als 50
Es besteht überall Maskenpflicht an der BBS Bersenbrück, auch im Unterricht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Prüfungen, wenn 1,5 m Abstand eingehalten werden können. Lt der 36. Allgemeinverfügung der Landkreises wird dringend empfohlen, dass eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung genutzt wird. Dieses gilt insbesondere in Schulen. Eine Verpflichtung wurde vom Land nicht ausgesprochen!
Aufgrund der Rundverfügung 10-2021 findet an den BBS Szenario C Anwendung. Ausgenommen hiervon sind:
- Abschlussklassen der BBS ;
- Ab 15.3.2021 die Berufseinstiegsschule sowie Berufsschulklassen, die von Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nach § 67 Abs. 4 NSchG besucht werden;
- Ab 22.3.2021 alle Bildungsgänge der BBS
Die Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht wurde zum 8.3.2021 aufgehoben.
Folge: Szenario C (Stufe 5) Distanzunterricht bis zum 20.3.2021 für alle Klassen, für die keine Ausnahme (s.o.) festgelegt wurde.
Ab 22.3.2021 können alle Klassen in Szenario B beschult werden.
Der Sportunterricht kann bei einem Inzidenzwert über 50 weiter nur theoretisch erfolgen.
Der Unterricht der von der Untersagung ausgenommenen Bildungsgänge können grundsätzlich in geteilten Lerngruppen (Szenario B) stattfinden. Die Lerngruppen sollen in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. Die Gruppengröße darf in der Regel 16 Personen nicht überschreiten. Lerngruppen, die einschließlich Lehrkraft die maximale Personenzahl von 16 nicht überschreiten, müssen nicht geteilt werden.
Verfahren bei Verdachtsfällen
In Absprache mit der Landesschulbehörde, dem Landkreis und Schulleitern der Region Osnabrück wird folgendes vereinbart:
- Der Schule wird glaubhaft ein positiver Fall gemeldet.
- Der letzte Unterrichtstag mit der positiv getesteten Person wird ermittelt.
- Für ca. 10 Tage ab letztem Kontakttag in der Schule wird die Lerngruppe im Homeschooling (Distanzunterricht) beschult.
- Diese Regel gilt bis zu einer Entscheidung des Gesundheitsamtes.
- Die Schüler sprechen mit den Betrieben ab, ob sie die Ausbildung im Betrieb trotzdem wieder aufnehmen sollen. In bestimmten Fällen ist es sinnvoll, die Betriebe/Praktikumseinrichtungen zusätzlich zu informieren.
- Die Maßnahme läuft automatisch aus, wenn sie nicht verlängert wird.
Da nur den Gesundheitsdienst Quarantäne anordnen kann, befinden sich die Schüler nicht in Quarantäne. Das Vorgehen entspricht der Rundverfügung 27/2020
Mittlerweile agiert der Gesundheitsdienst nach der Clustermethode, d.h. ohne Einzelfallprüfung wird eine Lerngruppe komplett in Quarantäne geschickt.
Der Landkreis hat mit Schreiben vom 5.1.2021 Hinweise zum Verfahren des Gesundheitsdienstes und den Regeln für Schulen zusammengestellt. Zusätzlich gelten die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 28.1.2021 und die Allgemeinverfügung vom 12.2.2021 mit Hinweisen zum Tragen von Masken im Unterricht
Nach der derzeit gängigen Praxis (Clusterlösung) werden Lehrkräfte bei einer Infektion in der Klasse ab einer Anwesenheitszeit von über 45 Minuten ohne FFP2-Maske mit in Quarantäne gehen.
Hinweise zur Testung für Lehrkräfte
Lehrkräfte können sich bis zu den Osterferien sieben Mal kostenfrei bei bestimmten Ärzten testen lassen. Details zum Verfahren und eine Liste der zugelassenen Ärzte finden sie auf den Internetseiten der RLSB(Zugriff mit Passwort).
Die Testungen erfolgen außerhalb der Dienstzeiten, die Fahrten sind keine Dienstfahrten.
RLSB: Berechtigungsschein für die Durchführung des Schnelltests
Weitere Infos
MK: Rundverfügung 10-2021 Regelungen bis zu den Osterferien
LKOS: 36. Allgemeinverfügung mit Regeln zur Verwendung von Masken
MK: Rundverfügung 05-2021 mit der Untersagung von Unterricht und Öffnung für Klassenarbeiten
LKOS: Allgemeinverfügung mit Tragen von Masken im Parkplatzbereich
MK: Schreiben des Ministers (11.2.) 10-Punkte-Plan, Lehrkräfte, Eltern, Pressemitteilung Allgemeinverfügung des Landkreises vom 28.1.2021 Rundverfügung 02/2021 mit der Untersagung des Schulbetriebs bis zum 14.2.2021
Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 4.2 vom 08.01.2021
Schreiben des Ministers vom 5.1.2021
Schreiben des Ministers mit Hinweisen für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien
Rundverfügung 29/2020 mit Hinweisen zur Maskenpflicht und Auslösepunkten
Erlass Ablaufbeschreibung des MK vom 25.11.2020
Erlass des MK zu Praktika und Ausweitung des Distanzlernens vom 23.12.2020
Erlass des MK (Abteilung 4) mit dem Hinweis auf 10 - 15% Distanzlernen
Hinweise zum Distanzlernen durch das NLQ
Rundverfügung 27/2020 Handlungsschritte, bis das Gesundheitsamt tätig ist
Schaubild, wann welches Szenario gilt.
Infos des Gesundheitsamts Osnabrück zu Corona
Corona-Hygieneplan der BBS Bersenbrück
Alle aktuellen Erlasse und Vorschriften finden Sie chronologisch unter Erlasse und Verordnungen.
Klassen mit aktuell positiv getesteten Fällen
keine