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von Thomas Kohne

Corona Hygieneplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. September 2020, 10:50 Uhr

Die BBS Bersenbrück verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan. Darin sind die wichtigsten Eckpunkte geregelt, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen. Der hier vorliegende Infektionsplan stellt eine Ergänzung der Vorgaben des Landes Niedersachsen dar. Der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule in der jeweils aktuellsten Form ist gültig.

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus kann eine indirekt Übertragung über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt kommen, nicht ausgeschlossen werden.

Zusammen mit dem Rahmen-Hygieneplan des Landes und den folgenden Ergänzungen und Hilfestellungen ergibt sich der für die BBS Bersenbrück geltende Corona-Hygieneplan.

Grundlegende Maßnahmen

Grundlegendes Verhalten

Allgemeine Hinweise zum Verhalten



  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben und die Schule informieren.
  • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln.
  • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Obwohl eine Übertragung des COVID-19-Virus über kontaminierte Lebensmittel unwahrscheinlich ist, soll das Verteilen von Lebensmitteln an Dritte, z. B. anlässlich von Geburtstagen, aus hygienischen Gründen auf einzeln abgepackte Fertigprodukte be-schränkt werden.

Gründliche Händehygiene

  • Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch Empfehlungen https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
  • Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen.
  • Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist oder nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

Mund-Nasen-Schutz (MNS)

  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Behelfsmasken) müssen in den Pausen getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Sie können aber in der Schule erworben werden. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Wird die
  • Mit einem MNS oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.
  • Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten. Weitere Hinweise siehe https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizin-produkte/DE/schutzmasken.html

Raumhygiene

1,5 Meter Abstand jederzeit!

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.

Das bedeutet,

  • Beim Betreten und Verlassen der Räume ist der Abstand von 1,5 Meter einzuhalten. Der Abstand ist vor jedem Klassenraum mit Klebeband dargestellt.
  • Die Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler ist täglich für jeden Klassen- oder Kursverband zu dokumentieren. Eine Änderung von Sitzordnungen ist möglichst zu vermeiden. Bei unveränderter Sitzordnung kann zur Vereinfachung jeweils auf den zuletzt dokumentierten Stand verwiesen werden. Diese Dokumentation wird bei Herrn Rolfes gesammelt und wird drei Wochen aufbewahrt Die Dokumentation wird dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt.
  • Eine Mischung der Lerngruppen ist zu vermeiden, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Auch die Pausen sollten so organisiert sein, dass sich die Gruppen möglichst nicht durchmischen.
  • Eine sorgfältige tägliche namentliche Dokumentation der krankheitsbedingten Abwesenheiten erfolgt, wie bisher auch, im Klassenbuch/Kursbuch.
  • Partner- und Gruppenarbeit dürfen nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen.
  • Für den Unterricht in Fachpraxisbereiche und Werkstätten liegen gesonderte Gefährdungsbeurteilungen mit speziellen Regeln vor.

Hygiene für den Sportunterricht

Die Hygienevorschriften für den Sportunterricht richten sich nach dem Rahmenhygieneplan für den Sportunterricht des Landes Niedersachsen.


Regelmäßgies Lüften

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Schulstunde, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.

Reinigung

Nach Zusage des Landkreises wird vom Reinigungsunternehmen die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) beacht. Diese Norm definiert Grundsätze für eine hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.

Ergänzend dazu gilt:

  • Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.
  • In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
  • Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die ansonsten übliche Reinigung völlig ausreichend. Diese Reinigung wird vom Landkreis sichergestellt. Auch wenn Unterrichtsräume durch mehrere Klassen oder Kurse an einem Tag nacheinander genutzt werden ist eine tägliche Reinigung der Tische ausreichend. Ein individuelles Abwischen der Tische aus persönlichen Erwägungen sollte nur mit handelsüblichen Reinigungsmitteln erfolgen (keine Desinfektion).
  • Zusätzlich ist das Reinigungsunternehmen mit der gründlichen Reinigung stark frequentierter Bereiche beauftragt.
  • Die Müllbehälter werden täglich geleert.
  • Computermäuse und Tastatur sind von den Benutzern nach der Benutzung selbst mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen. An der BBS stellen wir Frischhaltefolie als zusätzlichen Schutz bei der Benutzung von Tastatur und Maus bereit.

Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt. Abfallbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden. Melden Sie sofort fehlende Gegenstände.

Sofern keine selbstschließenden Wasserhähne vorhanden sind oder Einhebel-Waschtischarmaturen mit dem Ellbogen bedient werden können, wird empfohlen die Wasserhähne nach dem Abtrocken der Hände mit dem (benutzten) Einmalhandtuch zu schließen.

Das schulische Personal achtet darauf, dass sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeit-gleich in den Sanitärräumen aufhalten. Am Eingang der Toiletten wird darauf hingewiesen, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen. Das aufsichtführende schulische Personal achtet verstärkt darauf, dass die Schülerinnen und Schüler die Verhaltens- und Hygieneregeln insbesondere in den WC-Anlagen einhalten.

Die Toiletten werden regelmäßig auf Funktions- und Hygienemängel durch das Reinigungspersonal und die Hausmeister geprüfen.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Auch hier ist eine Desinfektion nur bei sichtbarer Kontamination mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem nach Entfernung der Verschmutzung erforderlich. Dabei sind Einmalhandschuhe nach EN 374 zu tragen. Alternativ können Arbeitsgummihandschuhe genutzt werden, welche nach Gebrauch sachgerecht gereinigt und desinfiziert werden müssen. Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.


Infektionsschutz in den Pausen und Wegeführung (Pausenplan)

Für die Pausen werden die Klassen offen gehalten. Wenn es entsprechend dem Lehrereinsatz möglich ist, sollten die Pausenzeiten entzerrt werden, daher wurde der Pausengong ausgestellt.

In den Pausen und unmittelbar vor Unterrichtsbeginn bzw. unmittelbar nach Unterrichtschluss sind die Regeln einzuhalten.

Hierzu werden den Schülergruppen bestimmte Pausenbereiche zugeordnet über die ein gesonderter Plan vorliegt. Die Benutzung dieser Bereiche ist einzuhalten. Ein Rauchverbot besteht weiterhin auf dem gesamten Schulgelände.

Abstand halten gilt überall, z. B. auch im Sekretariat. Soweit erforderlich sind Vorkehrungen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu treffen.

Laufen Sie nicht gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Pausenbereiche. Achten Sie auf die Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder den Wänden.

Auch für die im Umkreis der BBS befindlichen Warteplätze für die Schülerbeförderung oder den öffentlichen Personennahverkehr gelten alle Abstands- und Hygieneregeln.


Infektionsschutz bei Prüfungen

Für die Abnahme von Prüfungen gelten besondere Hygienemaßnahmen:

Meldepflicht

Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der Schule.

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. In welcher Form die Meldung erfolgt, regelt die Handreichung des Landkreises.

Verhalten bei einem akuten Verdachtsfall während der Unterrichtszeit

Melden Sie den Fall sofort einem Mitglied der Schulleitung. Für einen Akutfall liegen in der Verwaltung Einmal-Mundschutze bereit. Schützen Sie sich und die betroffen Person damit und schicken Sie die Person nach Absprache zur Untersuchung. Das näherer steht in der Handreichung des Landkreises für Schulen.


Zusätzlich geltende Informationen und Handreichungen

Der Landkreis hat zwei Handreichung für Schulen in Landkreis und Stadt Osnabrück zum Umgang mit COVID-19 herausgegeben:

Handreichungen für Berufsschüler

Handreichungen für Eltern

Handreichungen für die Schule