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von Helene Kuznetsov

Reisekostenvergütung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG).


==Formulare==
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==Verfahren==
==Verfahren==


#Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Dienstreise, Vertretungsplan, Sonstige Materialien (z.B. Einladung,etc.)
#Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekosten, '''Originalbelege'''
#Kostenschätzung im Dienstreiseantrag oder auf gesondertem Blatt durchführen
#Antrag Eingangskorb Verwaltung (im Moment im Pädagogischen Forum) '''Mindestens sechs Monate nach Dienstantritt!'''
#'''Mindestens Sieben Tage vor Dienstantritt''' Antrag im Eingangskorb des Abteilungsleiters
#Überweisung des Betrages
#Genehmigung der Verwaltung per E-Mail abwahrten
#Dienstreise durchführen
#[[Reisekosten]] abrechnen




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===Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung===
===Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung===
[https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/dienstreisen/gueltig-ab-01-02.2017/leitfaden-genehmigung-von-dienstreisen.pdf/@@download/file/2020-12-21%20Leitfaden%20Genehmigung%20DR.pdf Leitfaden] Genehmigung von Dienstreisen (RLSB)
[https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/dienstreisen/genehmigung-dienstreisen Alle Hinweise zu Reisekosten] auf den Internet-Seiten der RLSB


[https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/dienstreisen/genehmigung-dienstreisen Alle Hinweise zu Dienstreisen] auf den Internet-Seiten der RLSB
===Wichtige Hinweise===


===Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln===
Beantragung '''spätestens 6 Monate''' nach Durchführung der Dienstreise


Grundsätzlich sind Dienstreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (2. Klasse) durchzuführen.
<br />
 
Bei der Nutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln sind alle Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigungen, insbesondere der Geschäftskundenrabatt des Landes Niedersachsen oder der BahnCard bzw. BahnCard Business, ggf. Wochen-Monatstickets oder das „Niedersachsenticket“ auszunutzen. Fahrkarten mit Nutzung des Großkundenrabatts können nur am Schalter gekauft werden, nicht online.
 
===Gründe einer Dienstreise===
Fortbildung (FB), Dienstreise (DR), Praktikumsbetreuung (PB), Betriebsbesichtigung (BS)<br />

Version vom 11. Februar 2021, 17:29 Uhr

Reisekostenvergütung
Organisation Verwaltung
Information Formular
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Reisekosten


Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG).

Formulare

Antrag Dienstreise

Vertretungsplan

Beantragung des Großkundenrabatts der Bahn

Verfahren

  1. Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekosten, Originalbelege
  2. Antrag Eingangskorb Verwaltung (im Moment im Pädagogischen Forum) Mindestens sechs Monate nach Dienstantritt!
  3. Überweisung des Betrages


Hinweise

Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Alle Hinweise zu Reisekosten auf den Internet-Seiten der RLSB

Wichtige Hinweise

Beantragung spätestens 6 Monate nach Durchführung der Dienstreise