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Version vom 11. Februar 2021, 17:04 Uhr
Dienstreise | |
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Organisation | Verwaltung |
Information | |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Dienstfahrt |
Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist.
Formulare
Beantragung des Großkundenrabatts der Bahn
Verfahren
- Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Dienstreise, Vertretungsplan, Sonstige Materialien (z.B. Einladung,etc.)
- Kostenschätzung im Dienstreiseantrag oder auf gesondertem Blatt durchführen
- Mindestens Sieben Tage vor Dienstantritt Antrag bei Abteilungsleiter stellen
- Genehmigung abwahrten
- Dienstreise durchführen
- Reisekosten abrechnen
Hinweise
Regionales Landesamt für Schule und Bildung
Leitfaden Genehmigung von Dienstreisen (RLSB)
Alle Hinweise zu Dienstreisen auf den Seiten der RLSB
Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln