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Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist. | |||
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Version vom 11. Februar 2021, 16:43 Uhr
Dienstreise | |
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Organisation | Verwaltung |
OE Verantwortung | |
Information | |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Dienstfahrt |
Eine Dienstfahrt, im arbeitsrechtlichen Sinne korrekt als Dienstreise bezeichnet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb seiner Wohnung tätig ist.
Formulare
Dienstreise
Verfahren
Hinweise
- Dienstfahrt.pdf
- Feld "Zweck der Reise" --> DR
- Vertretungsplan.pdf + Einladung
Abteilungsleitung 7 Tage vorher per Mail
- unbedingt Kostenschätzung, entweder auf
gesondertem Blatt oder im Antrag
(erstes Feld der Verfügung)
- Leitfaden Genehmigung von Dienstreisen (MK)