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von Helene Kuznetsov

Teilzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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* Der [https://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/148.pdf?MANDANTID=5&FORMUID=030_039 Teilzeitantrag] ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum '''20.1. eines Jahres''' für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen. Das RLSB hat einen hybriden Teilzeitantrag entwickelt, hierbei erfolgt die Datenerfassung direkt am PC. Anschließend wird der vollständige Antrag generiert und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Einreichung erfolgt wie gehabt über die Abteilungsleitungen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, finden Sie diesen Antrag [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/arbeitszeit/lehrkraefte/teilzeit-bu hier]. Die hybriden Anträge sollen später Grundlage für vollständige digitale Workflows werden.
* Der [https://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/148.pdf?MANDANTID=5&FORMUID=030_039 Teilzeitantrag] ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum '''20.1. eines Jahres''' für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen. Das RLSB hat einen hybriden Teilzeitantrag entwickelt, hierbei erfolgt die Datenerfassung direkt am PC. Anschließend wird der vollständige Antrag generiert und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Einreichung erfolgt wie gehabt über die Abteilungsleitungen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, finden Sie diesen Antrag [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/arbeitszeit/lehrkraefte/teilzeit-bu hier]. Die hybriden Anträge sollen später Grundlage für vollständige digitale Workflows werden.


== '''Weitere Informationen/ rechtl. Grundlagen der Teilzeit:''' ==
== '''Weitere Informationen/ rechtliche Grundlagen der Teilzeit:''' ==
Weiterführende Hinweise und ergänzende Informationen zum Thema Teilzeit können in den verlinkten Unterlagen eingesehen werden.
* Das '''[https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/6dff9411-6329-3900-bbca-1fcfc43924e4 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)]''' enthält unter anderem Regelungen zur Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit sowie zu Teilzeitarbeit und familiengerechter Arbeitsgestaltung.
 
* Das '''[https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/gleichstellungsbeauftragte-sowie-personalraete-und-schwerbehindertenvertretung/gleichstellungsbeauftragte/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)]''' schafft den allgemeinen rechtlichen Rahmen zum Schutz vor Benachteiligung und ist auch für Fragen der Gleichbehandlung im schulischen Kontext relevant.
* Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit)] für Beamte zur Verfügung. (Link wieder aktuell?)
* Das NLBV stellt ein [http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/160.pdf?print=yes&MANDANTID=5&FORMUID=030_061 Merkblatt über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit)] für Beamte zur Verfügung. (Link wieder aktuell?)
* [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. (Link aktuell?)
* Der [http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204110-MK-20170407-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true RdErl. d. MK v. 7.4.2017] enthält besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. (Link aktuell?)
* Hier gibt es wichtige Informationen '''[file://https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Serviceteams/Gleichstellungsbeauftragte/Teilzeit#file-viewer-0 Auswirkungen von Teilzeit und Elternzeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit]'''
* Die Hinweise zu den  '''[file://https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/Serviceteams/Gleichstellungsbeauftragte/Teilzeit#file-viewer-0 Auswirkungen von Teilzeit und Elternzeit auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit]''' geben einen Überblick über mögliche Folgen für die Versorgung'''.'''
*

Version vom 6. April 2026, 09:59 Uhr

Teilzeit
Organisation BBS insgesamt
OE Verantwortung Kuznetsov
Information Information
Verantwortlich Kalvelage
Schlagworte Teilzeit



Teilzeitbeschäftigung kann aus unterschiedlichen Gründen beantragt werden und wirft häufig organisatorische, rechtliche und schulinterne Fragen auf. Auf dieser Seite sind dazu zentrale Informationen, Hinweise und weiterführende Materialien gebündelt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Verwaltungsleitung der BBS oder die Gleichstellungsbeauftragten.

Teilzeiterlass

Der Teilzeiterlass enthält die maßgeblichen Regelungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte und bildet eine wichtige Grundlage für schulische Absprachen.

Erwartungshorizont Teilzeitbeschäftigte BBS BSB

Der schulische Erwartungshorizont zur Teilzeit wurde zwischen Schulleitung, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Er dient als Orientierung für verlässliche Absprachen zum Unterrichtseinsatz von Teilzeitbeschäftigten.

Arten von Teilzeit

Teilzeit kann aus unterschiedlichen Gründen beantragt werden. Dazu gehören insbesondere Teilzeit aus familiären Gründen und Teilzeit in Elternzeit. Die jeweilige Form der Teilzeit kann unterschiedliche Auswirkungen auf Antragstellung, Einsatz und Rahmenbedingungen haben. Eine erste Übersicht über die verschiedenen Arten von Teilzeit gibt ein Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten.

Antragsfristen

  • Der Teilzeitantrag ist immer spätestens zum Ende des Schulhalbjahrs für das kommende Schuljahr zu stellen. So ist spätestens bis zum 20.1. eines Jahres für das darauffolgenden Schuljahr der Antrag bei der Abteilungsleitung zu stellen. Das RLSB hat einen hybriden Teilzeitantrag entwickelt, hierbei erfolgt die Datenerfassung direkt am PC. Anschließend wird der vollständige Antrag generiert und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Einreichung erfolgt wie gehabt über die Abteilungsleitungen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, finden Sie diesen Antrag hier. Die hybriden Anträge sollen später Grundlage für vollständige digitale Workflows werden.

Weitere Informationen/ rechtliche Grundlagen der Teilzeit: