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von Helene Kuznetsov

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Unterschied zwischen den Versionen

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==Informationen==
==Informationen==
[https://www.rlsb.de/themen/lehrkraefte/gesundheit/bem/rundverfuegung-bem-dezember-2018-002.pdf Informationsblatt der RLSB]
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=15218&token=ef7c0cc88158d5eb69e199a94e67e192492f89ec Informationsblatt der RLSB]


[https://bildungsportal-niedersachsen.de/aug/arbeitsschutz-organisation/betriebliches-eingliederungsmanagement Internetseiten zum BEM]
[https://bildungsportal-niedersachsen.de/aug/arbeitsschutz-organisation/betriebliches-eingliederungsmanagement Internetseiten zum BEM]

Version vom 11. März 2025, 11:13 Uhr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Organisation Verwaltung
OE Verantwortung
Information Information
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte Krankheit

Betriebliches Eingliederungsmanagement zielt darauf, erkrankten Landesbediensteten (Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal) an öffentlichen Schulen bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu helfen und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Damit soll eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden.

Das BEM-Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Arbeitgeber zwingend angeboten werden. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen Sie alle Landesbediensteten, die innerhalb der letzten 12 Monate mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt waren, dem Fallmanagement der RLSB melden. Über die Meldung setzen Sie bitte die betroffene Person in Kenntnis.

Informationen

Informationsblatt der RLSB

Internetseiten zum BEM