K (Unterüberschrift geändert)
(Beratungsteam verlinkt)
Zeile 66: Zeile 66:




'''Das Beratungsteam'''
'''Das''' '''[[Beratungsteam]]'''


=== Externe Beratungsinstanzen ===
=== Externe Beratungsinstanzen ===

Version vom 7. Januar 2025, 16:47 Uhr

Inklusion
Organisation BBS insgesamt
Information Prozess
Verantwortlich Kolker
Schlagworte Inklusion


Inklusive Schule

Ausgehend von der Verpflichtung, den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, wurde das niedersächsische Schulgesetz §4 NSchG: inklusive Schule geändert. Menschen mit Beeinträchtigungen soll eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe an Bildung durch Einrichtung eines barrierefreien, gleichberechtigten und hochwertigen Unterrichts ermöglicht werden. Durch diese verpflichtende Umsetzung wurden die öffentlichen Schulen seit 2013 schrittweise zu inklusiven Schulen.
Ob die betroffenen Schüler*innen die Möglichkeit inklusiv beschult zu werden wählen oder aber weiterhin Schulen mit einem besonderen Förderschwerpunkt besuchen, beispielsweise das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte oder das Landesbildungszentrum für Blinde, entscheiden die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler*innen.

An der BBS Bersenbrück hat die Inklusion einen besonders hohen Stellenwert und wurde schon vor der verpflichtenden Einführung praktiziert, sodass bereits vielfältige Erfahrungen vorliegen und erfolgreiche Projekte "Trecker-Projekt", Antrag, B-LAN, Ber-LIN durchgeführt wurden.

Hinsichtlich der realen Umsetzung der inklusiven Schule ist entscheidend, dass Inklusion als ein Prozess anzusehen ist, bei dem auf die verschiedenen Bedürfnisse der Schüler*innen eingegangen wird und manche Schritte daher erst geplant und perspektivisch umgesetzt werden müssen.

Dabei bedeutet Inklusion nicht: alle sind gleich, sondern alle sind gleichwertig.

Ansprechpartner/Interne Beratungsinstanzen

Interne Beratungsinstanzen und direkte Ansprechpersonen für die Aufnahme und Beschulung von Schüler*innen mit Beeinträchtigungen sind:

Nils Kolker, Fachkraft für Inklusionsprozesse

Der Aufgabenbereich:

Die Kontaktdaten:

Tel.: 05439/ 9402-0

kolker@bbs-bsb.de


Silke Wencker, Region des Lernens

Der Aufgabenbereich:

Bei Bedarf berät Frau Wencker Schüler*innen mit einem inklusiven Förderbedarf, sofern diese im Bereich der Fachpraxis beschult werden möchten. Hier gibt sie Auskunft über technische Hilfsmittel und gibt Hinweise auf die zu berücksichtigenden technischen Aspekte.

Außerdem koordiniert Frau Wencker den Einsatz der Schüler*innen der HPH, die Rahmen der Berufliche Orientierung und Bildung (BOB) beschult werden.

Die Kontaktdaten:

Tel.: 05439/ 9402-218

wencker@bbs-bsb.de


Ulla Krieger, Förderschullehrkraft

Der Aufgabenbereich:

Frau Krieger nimmt im Rahmen der Berufswegekonferenz Kontakt zu den abgebenden Schulen auf, um Auskunft über den sonderpädagogischen Förderbedarf der jeweiligen Schüler*innen zu erhalten, die zukünftig die BBS Bersenbrück besuchen werden.

Weiterhin führt Frau Krieger Gespräche mit den Klassenlehrkräften der abgebenden Schulen, um fundierte Hinweise über den individuellen Unterstützungsbedarf zu erhalten. Um eine erfolgreiche Beschulung zu ermöglichen, muss der individuelle Unterstützungbedarf der Schüler*innen allen unterrichtenden Lehrkräften bekannt sein. Frau Krieger dient somit als Multiplikatorin und sensibilisiert Kolleg*innen im Teamteaching.

Bei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt der geistigen Entwicklung bietet Frau Krieger ggf. Hilfestellungen bei der Binnendifferenzierung.

Des Weiteren kümmert sich Frau Krieger um formale Abläufe, wie bspw. das Verfassen von entsprechenden Fördergutachten.

Die Kontaktdaten:

Tel.: 05439/ 9402-0

krieger@bbs-bsb.de


Das Beratungsteam

Externe Beratungsinstanzen

Es gibt enge Kooperationen mit der heilpädagogischen Hilfe in Bersenbrück, den Netzwerkschulen der Region des Lernens, der Jugendberufsagentur sowie der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit.

Weiterhin kann jederzeit der Kontakt zum regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum RZI vermittelt werden.


Möglichkeiten in der Beschulung

Möglichkeiten Schüler*innen inklusiv zu beschulen gestalten sich vielfältig z.B.:

- in der Anpassung der Unterrichtsorganisation

- in räumlichen Veränderungen

- mit individuellen Hilfsmittel

- mit zusätzlicher personeller Unterstützung


Bei der Aufnahme/Beschulung von Schüler*innen mit einem inklusiven Förderbedarf sind folgende Dokumente hilfreich:

- die Checkliste

- Informationen und Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches und als Zusammenfassung und Hinweise aus der Gesamtkonferenz

- Informationen und Möglichkeiten der Sonderpädagogischen Unterstützung

- Für Auszubildende mit Behinderungen gibt es einen besonderen Praxisband.

Bestimmungen

RdErl. d. MK 15.3.2022 Sonderpädagogische Beratung durch mobile Dienste

Grundlegende Bestimmungen und Vorgaben finden sich diesbezüglich in den Handlungsoptionen für die inklusive Schule.


Weiterführende Informationen:

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (RdErl. d. MK v. 1.8.2021 – 53.4 - 80 109-10)

Aufsatz zur Verordnung zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes [1]

Links und Unterstützungsangebote

Projekt "Begleitung in inklusive Ausbildung und Arbeit“ (BiAA)

Bildungsportal Nds. "Inklusive Schule"

Die Logindaten für die B & U des Bildungsportals lauten:

Benutzername: schuleintern

Passwort: Login+2023

Protokolle

RLSB und MK

BBS Bersenbrück

Hilfsmittel

Hilfsmittel Ausstattung/ Bestandteile Hersteller Raum
Soundfield Anlage 2 Lautsprecher (Roger Digi Master 5000)

2 Mikrophone (Roger Touchscreen Mic) 2 Netzwerkstecker

Phonak