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von Franz-Josef Nieberding

Gesundheitsbelehrung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das war's - 1.8 ist unwichtig. Die Online-Belehrung der Schülerinnen und Schüler ist damit erfolgt. Die Seite kann geschlossen werden.
Das war's - 1.8 ist unwichtig. Die Online-Belehrung der Schülerinnen und Schüler ist damit erfolgt. Die Seite kann geschlossen werden.
'''Wenn ......        dann ......'''
Schüler, die keine Erklärung nach §43l abgegeben haben, erhalten somit auch kein Zertifikat. Da kümmern sich die SuS nun  selbstständrig drum , oder die Lehrkraft begleitet sie durch den Prozess. Sind die SuS unterwiesen und die Erklärungen abgegeben, so kann die Datei für das Gesundheitsamt durch Herrn Nieberding erstellt werden. Die Erklärungen werden gesammelt zum Gesundheitsamt gegeben und ein paar Tage später können die Schüler die Zertifikate erhalten.
'''Ausblick:''' (lt. Auskunft des Gesundheitsamtes. Wann das umgesetzt wird, ist abzuwarten.)
Zukünftig soll die Gesundheitsbelehrung '''ausschließlich''' für die SuS durchgeführt werden, die eine Bescheinigung '''zwingend benötigen'''.
Für die Belehrung muss sich SuS separat mit BundID einloggen. (Account mit IServ-Adresse möglich, Anleitung wird erstellt.)
Im Belehrungsprozess wird ein Dokument zur Befreiung von den Kosten (Bescheinigung der BBS) hochgeladen.
Das Zertifikat kann nach erfolgreicher Belehrung sofort ausgedruckt werde.
[[Category:B12 Präventiv arbeiten]]
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[[Category:Klassenlehrkraft]]
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Version vom 30. August 2024, 12:39 Uhr

Die Gesundheitsbelehrung der Schülerinnen und Schüler dient zum Nachweis für Schulpraktika in Bereichen, in denen der Umgang mit Lebensmitteln in besonderem Maße den hygienischen Bedingungen genügen muss.

Im Regelfall wird die Belehrung zu Schuljahresbeginn von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleg*innen und Kollegen durchgeführt. Das kann im Klassenverbund geschehen oder auch mit mehreren Klassen gemeinsam.

Der administrative Teil:

Es werden Klassenlisten der zu belehrenden Klassen erstellt und in die Fächer der Klassenlehrkräfte gelegt. Der Zeitpunkt ist frühestens eine Woche nach Schulstart, sobald sich die Klassenzusammensetzungen konsolidiert haben. Die Sus kontrollieren/korrigieren ihre Daten bitte. Die Teilnahme an der Belehrung bestätigen sie bei Durchführung durch Unterschrift.

Die Klassenlehrkräfte besorgen sich die Erklärung nach § 43 IfSG.pdf und geben sie an die Schüler aus. Bitte sorgen Sie für das deutliche und vollständige Ausfüllen! Die Erklärungen werden nach durchgeführter Belehrung alphabetisch gesammelt mit der Klassenliste bei Herrn Nieberding abgegeben. Schüler, die keine Erklärung abgegeben haben, sind zu markieren! Es werden nur für die SuS Bescheinigungen erstellt, die auch die Erklärung abgegeben haben! Daher ist es wichtig, möglichst alle Erklärungen eingeholt und gesammelt zu haben. Schüler, welche die Erklärung abgegeben, aber bei der Belehrung gefehlt haben, sind von den Klassenlehrkräften bzw. den im Praktikum betreuenden Kolleg*innen nachzuschulen.

Die Klassenliste verbleibt in der Schule. Auf Basis der zurückgegebenen Erklärungen erstellt Herrn Nieberding einen Datensatz zur Beantragung der Bescheinigungen. Erklärungen in Papierform und digitale Klassendatensätze werden an das Gesundheitsamt gegeben.

Sobald die Schule die Bescheingungen erhalten hat, werden diese den Klassenlehrkräften zur Verteilung mit der Klassenliste ins Fach gelegt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung.pdf

Zur Durchführung der Gesundheitsbelehrung ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt. Hier der Prozess in Stichworten:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/

Service digital --> Belehrungen Infektionsschutz

Haken Datenschutz --> BundID

Anmelden --> Benutzername & Passwort --> Weiter mit Benutzername und Passwort

Benutzer: Lehrkraft --> PW: Gesund24# --> Weiter

Seite des  Gesundheitsdienstes --> Neuen Antrag beginnen

Direkt auf 1.3 springen --> Video 1 (1.3) bis Video 5 (1.7) ansehen und Fragen lösen.

Das war's - 1.8 ist unwichtig. Die Online-Belehrung der Schülerinnen und Schüler ist damit erfolgt. Die Seite kann geschlossen werden.


Wenn ...... dann ......

Schüler, die keine Erklärung nach §43l abgegeben haben, erhalten somit auch kein Zertifikat. Da kümmern sich die SuS nun selbstständrig drum , oder die Lehrkraft begleitet sie durch den Prozess. Sind die SuS unterwiesen und die Erklärungen abgegeben, so kann die Datei für das Gesundheitsamt durch Herrn Nieberding erstellt werden. Die Erklärungen werden gesammelt zum Gesundheitsamt gegeben und ein paar Tage später können die Schüler die Zertifikate erhalten.


Ausblick: (lt. Auskunft des Gesundheitsamtes. Wann das umgesetzt wird, ist abzuwarten.)

Zukünftig soll die Gesundheitsbelehrung ausschließlich für die SuS durchgeführt werden, die eine Bescheinigung zwingend benötigen.

Für die Belehrung muss sich SuS separat mit BundID einloggen. (Account mit IServ-Adresse möglich, Anleitung wird erstellt.)

Im Belehrungsprozess wird ein Dokument zur Befreiung von den Kosten (Bescheinigung der BBS) hochgeladen.

Das Zertifikat kann nach erfolgreicher Belehrung sofort ausgedruckt werde.