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von Thomas Kohne

Probezeit: Unterschied zwischen den Versionen

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==Weitergehende Informationen==
==Weitergehende Informationen==
Weitergehende Informationen und Hinweise zur [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulverwaltung/lehrendes-personal/einstellung-dienstliche-beurteilung-der-lehrkraefte/dienstliche-beurteilung-der-lehrkraefte Beurteilung von Lehrkräften] wurden von der Landesschulbehörde zusammengestellt.
Weitergehende Informationen und Hinweise zur [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulverwaltung/lehrendes-personal/einstellung-dienstliche-beurteilung-der-lehrkraefte/dienstliche-beurteilung-der-lehrkraefte Beurteilung von Lehrkräften] wurden vom RLSB zusammengestellt.


Alle [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulverwaltung/schulorganisation/formulare Formulare] für das Personalwesen sind von der Landesschulbehörde zusammengestellt.
Alle [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulverwaltung/lehrendes-personal/einstellung-dienstliche-beurteilung-der-lehrkraefte/dienstliche-beurteilung-der-lehrkraefte/online-handreichung-erstellung-dienstlicher-beurteilungen-der-lehrkraefte Formulare] für das Beurteilungswesen sind vom RLSB zusammengestellt.


===Historie der Unterrichtsbeobachtungsbögen (UBB)===
===Historie der Unterrichtsbeobachtungsbögen (UBB)===

Version vom 15. April 2024, 10:20 Uhr

Probezeit
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Probezeit, Verbeamtung, Unterrichtsbesuch


Die Probezeit ist bei Lehrkräften im Beamtenverhältnis und Lehrkräften im Angestelltenverhältnis unterschiedlich geregelt. Die Probezeit schließt regelmäßig mit einer Eignungsaussage ab. Die wichtigsten Aspekte sind auf dieser Seite zusammengestellt.

Lehrkräfte im Beamtenverhältnis

Für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis beträgt die Probezeit drei Jahre. In den ersten drei Jahren werden die Lehrkräfte eng in ihrer Entwicklung begleitet. Daher gibt es an der BBS Bersenbrück ein Verfahren für die Probezeit der Lehrkräfte. Für die Probezeit wurde vom Kultusministerium ein umfangreicher Leitfaden für den Berufseinstieg erstellt. Die rechtlichen Vorgaben für die Probezeit sind übersichtlich in einem Merkblatt für Beamte zusammengefasst.

Für die Eignungsaussage der Schulleitung werden zwei Unterrichtsbesuche und zwei Unterrichtsbesichtigungen bis spätestens drei Monate vor Ende der Probezeit durchgeführt. Eventuell werden bestimmte Zeiten auf die Probezeit angerechnet.

Unterrichtsbesuch

Die Unterrichtsbesuche haben nicht den Charakter von Unterrichtsbesuchen im Referendariat. Sie stellen vielmehr einen Beratungs- und Gesprächsanlass mit der Schulleitung während der Probezeit dar. Grundlage des Gesprächs über den Unterricht ist der Unterrichtsbeobachtungsbogen des NLQ in der jeweils aktuellsten Variante (2021). Es erfolgt keine schriftliche Ausarbeitung der Unterrichtsstunde. Spätestens nach einem Jahr sollten beide Unterrichtsbesuche stattgefunden haben.

Für den Unterrichtsbesuch sind per Mail folgenden Informationen an die Schulleitung zu senden:

  • Bezeichnung der Lerngruppe
  • Unterrichtszeit und -ort
  • Unterrichtsziel
  • Hinweise auf die konkretisierten Ordnungsmittel der Unterrichtseinheit (Buch, Werkzeuge, schulisches Curriculum, etc.)

Seit der Änderung der Eb-BBS (Nr. 2.15) gelten Selbstlernphasen und Distanzunterricht im Umfang von bis zu 30% als Unterricht. Alternativ zu einem Besuch kann an den BBS Bersenbrück eine Besprechung eines Distanzunterrichts als Unterrichtsbesuch durchgeführt werden.

Unterrichtsbesichtigung

Unterrichtsbesichtigungen sind kleinen Unterrichtsbesuchen aus dem Referendariat vergleichbar. Für die Durchführung gibt es vom Kultusministerium ein Merkblatt dazu. Nach der Durchführung des Unterrichtsbesuches findet jeweils ein Gespräch über den konkreten Unterricht und die allgemeine schulische Situation statt. An den BBS Bersenbrück wird unter III. auf die Vorlage von Klassenarbeiten verzichtet. Stattdessen wird die Stunde in die Jahresplanung und die didaktisch-methodische Planung eingeordnet.

Grundlage des Gesprächs über den Unterricht ist der jeweils aktuelle Unterrichtsbeobachtungsbogen des NLQ (Stand 2021).


Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis

Für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis können in der Probezeit von sechs Monaten zwei Unterrichtsbesuche (s.o.) durchgeführt werden. Die rechtlichen Vorgaben für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis in der Probezeit werden übersichtlich in einem Merkblatt zusammengestellt.


Weitergehende Informationen

Weitergehende Informationen und Hinweise zur Beurteilung von Lehrkräften wurden vom RLSB zusammengestellt.

Alle Formulare für das Beurteilungswesen sind vom RLSB zusammengestellt.

Historie der Unterrichtsbeobachtungsbögen (UBB)

UBB 2021

UBB 2013