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von Thomas Kohne

Fortbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. März 2024, 12:12 Uhr

Fortbildung
Organisation Verwaltung
Information Formular
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Dienstfahrt

Lehrkräfte sind verpflichtet, sich zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Eine Fortbildung dient dem Erhalt und der Aktualisierung ihrer beruflichen Kompetenz, damit sie den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden und den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule weiterhin erfüllen können. Weiterbildung dient der Qualifizierung von Lehrkräften für weitere Unterrichtsfächer, für Unterrichtsbereiche oder für besondere Aufgaben in der Schule. Fortbildungen werden an den BBS Bersenbrück nach einem abgestimmten Fortbildungskonzept durchgeführt.

Aktuelle Fortbildungsangebote finden Sie hier.


Formulare

Antrag Dienstreise (Dienstreisegrund FB)

Vertretungsplan

Beantragung des Großkundenrabatts der Bahn

Verfahren

  1. Abstimmung des Fortbildungsbedarfs mit BG-Leitung und Abteilungsleitung
  2. Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Dienstreise, Vertretungsplan, Sonstige Materialien (z.B. Einladung, Anmeldung, etc.)
  3. Kostenschätzung im Dienstreiseantrag oder auf gesondertem Blatt vermerken
  4. Mindestens Sieben Tage vor Dienstantritt Antrag bei der Abteilungsleitung (Eingangkorb) abgeben
  5. Genehmigung der Verwaltung per E-Mail abwarten
  6. Dienstreise durchführen
  7. Multiplikation in der Schule (Material, Team, etc.)
  8. Reisekostenvergütung beantragen

Sofern es sich bei der Beantragung um eine Fortbildung als Teamtag im Hause der BBS Bersenbrück handelt, stellt die Bildungsgangsleitung lediglich einen Dienstreiseantrag, auf dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung aufgeführt sind. Eine Reiskostenvergütung kann bei Teamtagen nicht beantragt werden. Eine Vertretungsanzeige ist von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der Abteilungsleitung einzureichen.

Hinweise

Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen, Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen (RLSB)

Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Grundsätzlich sind Dienstreisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (2. Klasse) durchzuführen.

Bei der Nutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln sind alle Möglichkeiten der Fahrpreisermäßigungen, insbesondere der Geschäftskundenrabatt des Landes Niedersachsen oder der BahnCard bzw. BahnCard Business, ggf. Wochen-Monatstickets oder das „Niedersachsenticket“ auszunutzen. Fahrkarten mit Nutzung des Großkundenrabatts können nur am Schalter gekauft werden, nicht online.