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von Helene Kuznetsov

Reisekostenvergütung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Hinweise==
==Hinweise==
'''Der Antrag auf Gewährung der Reisekostenvergütung muss spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise bzw. der Fortbildung eingegangen sein. Ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen!'''


===Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung===
===Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung===
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'''Der Antrag auf Gewährung der Reisekostenvergütung muss spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise bzw. der Fortbildung eingegangen sein. Ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen!'''


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Version vom 21. März 2024, 11:20 Uhr

Reisekostenvergütung
Organisation Verwaltung
Information Formular
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Reisekosten, Reisekostenabrechnung, Reisekostenvergütung


Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG). Für die Angestellten werden die Reisekosten gem. § 23 Absatz 4 TV-L entsprechend der für die Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen erstattet.

Formulare

Antrag Reisekostenvergütung

Ohne einen vorherigen genehmigten Dienstreiseantrag kann kein Antrag auf Reisekostenvergütung gestellt werden. Außnahme: generelle Dienstreisegenehmigung

Verfahren

  1. Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekostenvergütung, Originalbelege
  2. Antrag in den Eingangskorb der Verwaltung (Hilker) spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise/ Fortbildung!
  3. Überweisung des Betrages durch die Verwaltung


Hinweise

Der Antrag auf Gewährung der Reisekostenvergütung muss spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise bzw. der Fortbildung eingegangen sein. Ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen!

Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen

Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen