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Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG). | Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG). Für die Angestellten werden die Reisekosten gem. § 23 Absatz 4 TV-L entsprechend der für die Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen erstattet. | ||
==Formulare== | ==Formulare== | ||
Antrag [https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Abrechnung%20Dienstreise-Fortbildung.pdf Reisekostenvergütung] | Antrag [https://bbs-bsb.de/iserv/fs/file/local/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/00%20Wichtige%20Formulare/Abrechnung%20Dienstreise-Fortbildung.pdf Reisekostenvergütung] | ||
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==Verfahren== | ==Verfahren== | ||
#Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag | #Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekostenvergütung, '''Originalbelege''' | ||
#Antrag Eingangskorb Verwaltung ( | #Antrag in den Eingangskorb der Verwaltung (Hilker) '''spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise/ Fortbildung!''' | ||
#Überweisung des Betrages | #Überweisung des Betrages durch die Verwaltung | ||
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===Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung=== | ===Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung=== | ||
[https:// | [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/dienstliche-belange/dienstreisen/genehmigung-und-abrechnung Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen] | ||
[https:// | [https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulverwaltung/finanzen/abrechnung-fobi Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen] | ||
'''Der Antrag auf Gewährung der Reisekostenvergütung muss spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise bzw. der Fortbildung eingegangen sein. Ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen!''' | |||
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Version vom 21. März 2024, 11:19 Uhr
Reisekostenvergütung | |
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Organisation | Verwaltung |
Information | Formular |
Verantwortlich | Hilker |
Schlagworte | Reisekosten, Reisekostenabrechnung, Reisekostenvergütung |
Im Rahmen der Fürsorgepflicht erstattet das Land Niedersachsen seinen Beamtinnen und Beamten Kosten für dienstlich veranlasste Reisen bzw. Maßnahmen (§§ 84 – 86 Niedersächsisches Beamtengesetz – NBG). Für die Angestellten werden die Reisekosten gem. § 23 Absatz 4 TV-L entsprechend der für die Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen erstattet.
Formulare
Antrag Reisekostenvergütung
Ohne einen vorherigen genehmigten Dienstreiseantrag kann kein Antrag auf Reisekostenvergütung gestellt werden. Außnahme: generelle Dienstreisegenehmigung
Verfahren
- Zusammenstellen der Unterlagen: Antrag Reisekostenvergütung, Originalbelege
- Antrag in den Eingangskorb der Verwaltung (Hilker) spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise/ Fortbildung!
- Überweisung des Betrages durch die Verwaltung
Hinweise
Informationen Regionales Landesamt für Schule und Bildung
Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen
Genehmigung und Abrechnung von Fortbildungen
Der Antrag auf Gewährung der Reisekostenvergütung muss spätestens sechs Monate nach Beendigung der Dienstreise bzw. der Fortbildung eingegangen sein. Ansonsten ist eine Erstattung ausgeschlossen!