Zuletzt bearbeitet vor einem Jahr
von Thomas Kohne

Deutscher Qualifikationsrahmen DQR: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Kategorien vergebenBearbeiten
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
|Schlagworte=Deutscher Qualifikationsrahmen
|Schlagworte=Deutscher Qualifikationsrahmen
}}
}}
<span class="fontstyle0">In den ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) wird im Abschnitt zwei unter Punkt 3.9 der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) beschrieben.</span>  
<span class="fontstyle0">In den Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) wird im Abschnitt zwei unter Punkt 3.9 der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) beschrieben.</span>


<span class="fontstyle0">3.9.1 Auf dem Zeugnis der Berufseinstiegsschule nach Nummer 3.6 und allen Abschlusszeugnissen der</span>
<span class="fontstyle0">Demnach sind auf dem Zeugnis der Berufseinstiegsschule und allen Abschlusszeugnissen der</span> <span class="fontstyle0">berufsbildenden Schulen die erreichte Niveaustufe nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen zu</span> <span class="fontstyle0">vermerken.</span>


<span class="fontstyle0">berufsbildenden Schulen ist die erreichte Niveaustufe nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen zu</span><span class="fontstyle0">vermerken.</span><span class="fontstyle0">3.9.2 Auf dem Zeugnis der Berufseinstiegsschule — Klasse 1 wird die Niveaustufe 1 vermerkt, wenn</span><span class="fontstyle0">Leistungen nachgewiesen wurden, die dem § 23 Abs. 2 Satz 2 BbS-VO entsprechen.</span><span class="fontstyle0">3.9.3 Die Berufseinstiegsschule — Klasse 2, die Berufsschule nach § 66 BBiG und § 42r der Handwerksordnung und die einjährige Berufsfachschule, die nicht auf dem Sekundarabschluss I — Realschulabschluss aufbaut, sind der Niveaustufe 2 zugeordnet.</span><span class="fontstyle0">- Seite 84 von 98 -</span><span class="fontstyle0">3.9.4 Die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule, die zum Sekundarabschluss I — Realschulabschluss führt, die einjährige Berufsfachschule, die auf dem Sekundarabschluss I — Realschulabschluss</span><span class="fontstyle0">aufbaut, und die Berufsschule bei zweijährigen dualen Berufsausbildungen sind der Niveaustufe 3 zugeordnet.</span><span class="fontstyle0">3.9.5 Die Berufsschule bei mindestens dreijährigen dualen Berufsausbildungen, die berufsqualifizierende Berufsfachschule, die Fachoberschule, die Berufsoberschule und das Berufliche Gymnasium sind der</span><span class="fontstyle0">der Niveaustufe 4 zugeordnet.</span><span class="fontstyle0">3.9.6 Die Fachschule ist der Niveaustufe 6 zugeordnet.</span><span class="fontstyle0">3.9.7 Für das Ausweisen der Niveaustufen auf den Zeugnissen berufsbildender Schulen sind die folgenden Formulierungen zu verwenden:</span><span class="fontstyle0">3.9.7.1 Berufsschulabschlusszeugnis:</span><span class="fontstyle0">„Der Abschluss ist in Verbindung mit dem Berufsabschluss (Prüfung vor der zuständigen</span><span class="fontstyle0">Stelle) im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau ............ zuzuordnen.“</span><span class="fontstyle0">3.9.7.2 Abschlusszeugnisse doppeltqualifizierender Berufsfach- und Fachschulen:</span><span class="fontstyle0">„Der Abschluss ........... (Berufsabschlussbezeichnung) ist im Deutschen und Europäischen</span><span class="fontstyle0">Qualifikationsrahmen dem Niveau .......... zugeordnet.“</span><span class="fontstyle0">3.9.7.3 Abschlusszeugnisse berufsqualifizierender Berufsfach- und Fachschulen ohne Doppelqualifizierung, der Berufseinstiegsschule, der Berufsfachschulen, die zu einem schulischen Abschluss führen, sowie der Fachoberschule, der Berufsoberschule und des Beruflichen Gymnasiums:</span><span class="fontstyle0">„Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau .......... zugeordnet.“</span><span class="fontstyle0">3.9.7.4 Zeugnisse der Berufseinstiegsschule — Klasse 1:</span><span class="fontstyle0">„Das Zeugnis ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 1 zugeordnet.“</span>
* <span class="fontstyle0">Auf dem Zeugnis der Berufseinstiegsschule — Klasse 1 wird die Niveaustufe 1 vermerkt</span>
* <span class="fontstyle0">Die Berufseinstiegsschule — Klasse 2, die Berufsschule nach § 66 BBiG und § 42r der Handwerksordnung und die einjährige Berufsfachschule, die nicht auf dem Sekundarabschluss I — Realschulabschluss aufbaut, sind der Niveaustufe 2 zugeordnet.</span>
* <span class="fontstyle0">Die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule, die zum Sekundarabschluss I — Realschulabschluss führt, die einjährige Berufsfachschule, die auf dem Sekundarabschluss I — Realschulabschluss</span> <span class="fontstyle0">aufbaut, und die Berufsschule bei zweijährigen dualen Berufsausbildungen sind der Niveaustufe 3 zugeordnet.</span>
* <span class="fontstyle0">Die Berufsschule bei mindestens dreijährigen dualen Berufsausbildungen, die berufsqualifizierende Berufsfachschule, die Fachoberschule, die Berufsoberschule und das Berufliche Gymnasium sind der</span> <span class="fontstyle0">Niveaustufe 4 zugeordnet.</span>
* <span class="fontstyle0">Die Fachschule ist der Niveaustufe 6 zugeordnet.</span>
 
 
<span class="fontstyle0">Für das Ausweisen der Niveaustufen auf den Zeugnissen berufsbildender Schulen sind die folgenden Formulierungen zu verwenden:</span>
 
* <span class="fontstyle0">Berufsschulabschlusszeugnis:</span><span class="fontstyle0">„Der Abschluss ist in Verbindung mit dem Berufsabschluss (Prüfung vor der zuständigen</span><span class="fontstyle0">Stelle) im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau ............ zuzuordnen.“</span>
* <span class="fontstyle0">Abschlusszeugnisse doppeltqualifizierender Berufsfach- und Fachschulen:</span><span class="fontstyle0">„Der Abschluss ........... (Berufsabschlussbezeichnung) ist im Deutschen und Europäischen</span><span class="fontstyle0">Qualifikationsrahmen dem Niveau .......... zugeordnet.“</span>
* <span class="fontstyle0">Abschlusszeugnisse berufsqualifizierender Berufsfach- und Fachschulen ohne Doppelqualifizierung, der Berufseinstiegsschule, der Berufsfachschulen, die zu einem schulischen Abschluss führen, sowie der Fachoberschule, der Berufsoberschule und des Beruflichen Gymnasiums:</span><span class="fontstyle0">„Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau .......... zugeordnet.“</span>
* <span class="fontstyle0">Zeugnisse der Berufseinstiegsschule — Klasse 1:</span> <span class="fontstyle0">„Das Zeugnis ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 1 zugeordnet.“</span>

Version vom 3. Juli 2023, 12:02 Uhr

Deutscher Qualifikationsrahmen DQR
Organisation BBS insgesamt
Information Prozess
Verantwortlich Kohnen
Schlagworte Deutscher Qualifikationsrahmen


In den Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) wird im Abschnitt zwei unter Punkt 3.9 der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) beschrieben.


Demnach sind auf dem Zeugnis der Berufseinstiegsschule und allen Abschlusszeugnissen der berufsbildenden Schulen die erreichte Niveaustufe nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen zu vermerken.

  • Auf dem Zeugnis der Berufseinstiegsschule — Klasse 1 wird die Niveaustufe 1 vermerkt
  • Die Berufseinstiegsschule — Klasse 2, die Berufsschule nach § 66 BBiG und § 42r der Handwerksordnung und die einjährige Berufsfachschule, die nicht auf dem Sekundarabschluss I — Realschulabschluss aufbaut, sind der Niveaustufe 2 zugeordnet.
  • Die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule, die zum Sekundarabschluss I — Realschulabschluss führt, die einjährige Berufsfachschule, die auf dem Sekundarabschluss I — Realschulabschluss aufbaut, und die Berufsschule bei zweijährigen dualen Berufsausbildungen sind der Niveaustufe 3 zugeordnet.
  • Die Berufsschule bei mindestens dreijährigen dualen Berufsausbildungen, die berufsqualifizierende Berufsfachschule, die Fachoberschule, die Berufsoberschule und das Berufliche Gymnasium sind der Niveaustufe 4 zugeordnet.
  • Die Fachschule ist der Niveaustufe 6 zugeordnet.


Für das Ausweisen der Niveaustufen auf den Zeugnissen berufsbildender Schulen sind die folgenden Formulierungen zu verwenden:

  • Berufsschulabschlusszeugnis:„Der Abschluss ist in Verbindung mit dem Berufsabschluss (Prüfung vor der zuständigenStelle) im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau ............ zuzuordnen.“
  • Abschlusszeugnisse doppeltqualifizierender Berufsfach- und Fachschulen:„Der Abschluss ........... (Berufsabschlussbezeichnung) ist im Deutschen und EuropäischenQualifikationsrahmen dem Niveau .......... zugeordnet.“
  • Abschlusszeugnisse berufsqualifizierender Berufsfach- und Fachschulen ohne Doppelqualifizierung, der Berufseinstiegsschule, der Berufsfachschulen, die zu einem schulischen Abschluss führen, sowie der Fachoberschule, der Berufsoberschule und des Beruflichen Gymnasiums:„Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau .......... zugeordnet.“
  • Zeugnisse der Berufseinstiegsschule — Klasse 1: „Das Zeugnis ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 1 zugeordnet.“