Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
}}Es muss zwischen Zuwendungen an die BBS Bersenbrück (z.B. Maschinen, Rohstoffe, etc.) und Zuwendungen an Lehrkräfte der BBS unterschieden werden. | }}Es muss zwischen Zuwendungen an die BBS Bersenbrück (z.B. Maschinen, Rohstoffe, etc.) und Zuwendungen an Lehrkräfte der BBS unterschieden werden. | ||
== Spenden und Geschenke an die BBS == | ==Spenden und Geschenke an die BBS== | ||
Spenden und Geschenke an die BBS werden bei Frau Kuznetsov gemeldet, dies gilt auch für Zuwendungen aus/für den Förderverein der Schule. | Spenden und Geschenke an die BBS werden bei Frau Kuznetsov gemeldet, dies gilt auch für Zuwendungen aus/für den Förderverein der Schule. | ||
== Spenden und Geschenke an Lehrkräfte == | ==Spenden und Geschenke an Lehrkräfte== | ||
'''Grundsätzlich''' ist die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen '''verboten'''. Sinn dieser Regelungen ist es zu vermeiden, dass nach außen der bloße Anschein entsteht, im Rahmen der Erledigung dienstlicher Aufgaben für persönliche Vorteile empfänglich zu sein (Korruptionsverdacht). | '''Grundsätzlich''' ist die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen '''verboten'''. Sinn dieser Regelungen ist es zu vermeiden, dass nach außen der bloße Anschein entsteht, im Rahmen der Erledigung dienstlicher Aufgaben für persönliche Vorteile empfänglich zu sein (Korruptionsverdacht). | ||
=== Ausnahmen === | ===Ausnahmen=== | ||
Obwohl ein Annahmeverbot besteht, gelten allerdings bestimmte Ausnahmen von dieser Vorgabe: | Obwohl ein Annahmeverbot besteht, gelten allerdings bestimmte Ausnahmen von dieser Vorgabe: | ||
* Bagatellgrenze von 10,00 € | *Bagatellgrenze von '''10,00 €''' | ||
* Die Zustimmung gilt auch als erteilt für bestimmte Geschenke, die üblicherweise die normalen Höflichkeitsformen nicht übersteigen. Dies gilt z.B. | *Die Zustimmung gilt auch als erteilt für bestimmte Geschenke, die üblicherweise die normalen Höflichkeitsformen nicht übersteigen. Dies gilt für die Annahme von Geschenken (z. B. Eintrittskarten, Gutscheine) aus dem dienstlichen Umfeld (z. B. Klassenschülerschaft/Elternschaft einer Lehrkraft – nicht aber einer Einzelperson – aus Anlass eines Dienstjubiläums, eines Geburtstages oder einer Verabschiedung) im herkömmlichen und angemessenen Umfang; Bargeld ausnahmsweise, wenn es sich um einen geringen Restbetrag aus der Sammlung für das Geschenk handelt. | ||
* Einzelfallbezogen kann die Schulleitung bis zur Höhe von 50,00 € die Zustimmung erteilen. | *Einzelfallbezogen kann die Schulleitung bis zur Höhe von 50,00 € die Zustimmung erteilen. | ||
=== Verfahren === | ===Verfahren=== | ||
<br /> | Bei Unsicherheit über die Annahme wenden Sie sich an Frau Kuznetsov.<br /> | ||
===Rechtliche Vorgaben=== | |||
[https://www.mi.niedersachsen.de/download/35248/Verwaltungsvorschrift_zum_Verbot_der_Annahme_von_Belohnungen_und_Geschenken.pdf Runderlass] "Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen" | |||
[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/20170620_Merkblatt_Register-finale_Fassung.pdf?show=true Merkblatt] des MI von 2016 mit vielen Beispielen und vorformulierten Texten zur Ablehnung von Geschenken | |||
[https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/2022-12-13_Hinweise_zur_Annahme_von_Belohnungen_und_Geschenken.pdf?show=true Rundverfügung] des RLSB vom 13.12.2022 | |||
<br /> | <br /> |
Version vom 15. Dezember 2022, 15:42 Uhr
Spenden und Geschenke | |
---|---|
Organisation | Verwaltung |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Spenden, Geschenke, Korruption |
Es muss zwischen Zuwendungen an die BBS Bersenbrück (z.B. Maschinen, Rohstoffe, etc.) und Zuwendungen an Lehrkräfte der BBS unterschieden werden.
Spenden und Geschenke an die BBS
Spenden und Geschenke an die BBS werden bei Frau Kuznetsov gemeldet, dies gilt auch für Zuwendungen aus/für den Förderverein der Schule.
Spenden und Geschenke an Lehrkräfte
Grundsätzlich ist die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen verboten. Sinn dieser Regelungen ist es zu vermeiden, dass nach außen der bloße Anschein entsteht, im Rahmen der Erledigung dienstlicher Aufgaben für persönliche Vorteile empfänglich zu sein (Korruptionsverdacht).
Ausnahmen
Obwohl ein Annahmeverbot besteht, gelten allerdings bestimmte Ausnahmen von dieser Vorgabe:
- Bagatellgrenze von 10,00 €
- Die Zustimmung gilt auch als erteilt für bestimmte Geschenke, die üblicherweise die normalen Höflichkeitsformen nicht übersteigen. Dies gilt für die Annahme von Geschenken (z. B. Eintrittskarten, Gutscheine) aus dem dienstlichen Umfeld (z. B. Klassenschülerschaft/Elternschaft einer Lehrkraft – nicht aber einer Einzelperson – aus Anlass eines Dienstjubiläums, eines Geburtstages oder einer Verabschiedung) im herkömmlichen und angemessenen Umfang; Bargeld ausnahmsweise, wenn es sich um einen geringen Restbetrag aus der Sammlung für das Geschenk handelt.
- Einzelfallbezogen kann die Schulleitung bis zur Höhe von 50,00 € die Zustimmung erteilen.
Verfahren
Bei Unsicherheit über die Annahme wenden Sie sich an Frau Kuznetsov.
Rechtliche Vorgaben
Runderlass "Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen"
Merkblatt des MI von 2016 mit vielen Beispielen und vorformulierten Texten zur Ablehnung von Geschenken
Rundverfügung des RLSB vom 13.12.2022