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== Spenden und Geschenke an die BBS == | |||
Spenden und Geschenke an die BBS werden bei Frau Kuznetsov gemeldet, dies gilt auch für Zuwendungen aus/für den Förderverein der Schule. | |||
== Spenden und Geschenke an Lehrkräfte == | |||
'''Grundsätzlich''' ist die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen '''verboten'''. Sinn dieser Regelungen ist es zu vermeiden, dass nach außen der bloße Anschein entsteht, im Rahmen der Erledigung dienstlicher Aufgaben für persönliche Vorteile empfänglich zu sein (Korruptionsverdacht). | |||
=== Ausnahmen === | |||
Obwohl ein Annahmeverbot besteht, gelten allerdings bestimmte Ausnahmen von dieser Vorgabe: | |||
* Bagatellgrenze von 10,00 € | |||
* Die Zustimmung gilt auch als erteilt für bestimmte Geschenke, die üblicherweise die normalen Höflichkeitsformen nicht übersteigen. Dies gilt z.B. für Blumensträuße oder der Annahme von Geschenken aus dem dienstlichen Umfeld. | |||
* Einzelfallbezogen kann die Schulleitung bis zur Höhe von 50,00 € die Zustimmung erteilen. | |||
=== Verfahren === | |||
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=== Rechtliche Vorgaben === | |||
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Version vom 15. Dezember 2022, 15:31 Uhr
Spenden und Geschenke | |
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Organisation | Verwaltung |
Information | Prozess |
Verantwortlich | Kuznetsov |
Schlagworte | Spenden, Geschenke, Korruption |
Es muss zwischen Zuwendungen an die BBS Bersenbrück (z.B. Maschinen, Rohstoffe, etc.) und Zuwendungen an Lehrkräfte der BBS unterschieden werden.
Spenden und Geschenke an die BBS
Spenden und Geschenke an die BBS werden bei Frau Kuznetsov gemeldet, dies gilt auch für Zuwendungen aus/für den Förderverein der Schule.
Spenden und Geschenke an Lehrkräfte
Grundsätzlich ist die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen verboten. Sinn dieser Regelungen ist es zu vermeiden, dass nach außen der bloße Anschein entsteht, im Rahmen der Erledigung dienstlicher Aufgaben für persönliche Vorteile empfänglich zu sein (Korruptionsverdacht).
Ausnahmen
Obwohl ein Annahmeverbot besteht, gelten allerdings bestimmte Ausnahmen von dieser Vorgabe:
- Bagatellgrenze von 10,00 €
- Die Zustimmung gilt auch als erteilt für bestimmte Geschenke, die üblicherweise die normalen Höflichkeitsformen nicht übersteigen. Dies gilt z.B. für Blumensträuße oder der Annahme von Geschenken aus dem dienstlichen Umfeld.
- Einzelfallbezogen kann die Schulleitung bis zur Höhe von 50,00 € die Zustimmung erteilen.
Verfahren
Rechtliche Vorgaben