Zuletzt bearbeitet vor 8 Monaten
von Helene Kuznetsov

Praktikumsbetreuung: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Kategorien vergebenBearbeiten
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 17: Zeile 17:
Um Fahrtkosten für die Betreuung der Praktikanten vor Ort abrechnen zu können, muss vor dem Besuch ein Antrag gestellt werden. Diesee erfolgt einmal pro Schuljahr über die [[generelle Dienstreisegenehmigung]].
Um Fahrtkosten für die Betreuung der Praktikanten vor Ort abrechnen zu können, muss vor dem Besuch ein Antrag gestellt werden. Diesee erfolgt einmal pro Schuljahr über die [[generelle Dienstreisegenehmigung]].


Danach können [[Reisekosten]] abgerechnet werden.
Danach können [[Reisekostenvergütung|Reisekosten]] abgerechnet werden.

Version vom 21. März 2024, 11:47 Uhr

Praktikumsbetreuung
Organisation Verwaltung
Information Formular
Verantwortlich Hilker
Schlagworte Praktikumsbetreuung


Je nach Bildungsgang können in der Stundentafel der Schulformen Betriebspraktika (Betreuung) oder Prakatika (Beratung) vorgesehen sein.

Betriebspraktikum

Soweit diese Bestimmungen Betriebspraktika vorsehen, hat die Schule die Durchführung zu organisieren und in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß daran teilnehmen und von den Lehrkräften beraten werden. Die Dauer der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Betriebspraktika kann in jedem Schuljahr um bis zu sechs Wochen dadurch verlängert werden, dass die Schulferien in diesem Umfange für Betriebspraktika genutzt werden. Eine Praktikumsbetreuung vor Ort ist vorgesehen, Fahrtkosten können abgerechnet werden.

Praktikum

Soweit diese Bestimmungen Praktika vorsehen, ist nur die Beratung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte der Schule vorgesehen. Eine Praktikumsbetreuung vor Ort ist nicht vorgesehen.

Fahrtkosten

Um Fahrtkosten für die Betreuung der Praktikanten vor Ort abrechnen zu können, muss vor dem Besuch ein Antrag gestellt werden. Diesee erfolgt einmal pro Schuljahr über die generelle Dienstreisegenehmigung.

Danach können Reisekosten abgerechnet werden.