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von Helene Kuznetsov

A1-Bescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
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Lehrkräfte die eine Dienstreise oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland unternehmen müssen diese Bescheinigung mitführen.

Version vom 3. Juni 2022, 07:20 Uhr

A1-Bescheinigung
Organisation BBS insgesamt
Information Prozess
Verantwortlich Kuznetsov
Schlagworte A1, EU-Dienstreise, Klassenfahrt

Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Lehrkräfte die eine Dienstreise oder eine Klassenfahrt ins EU-Ausland unternehmen müssen diese Bescheinigung mitführen.