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von Janbernd Kröger

Quarantäne-Infos: Unterschied zwischen den Versionen

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}}Die Pandemie hält die Welt und natürlich auch die BBS in Atem. Da sich in sehr kurzen Abständen die Vorgaben ändern, sind die wichtigsten Regeln an dieser Stelle  zusammengestellt. Aufgrund der hohen Änderungsrate können sich hier natürlich auch Fehler einschleichen, daher gelten grundsätzlich immer die [https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/schule-in-corona-zeiten-das-gilt-aktuell-185451.html aktuellen Vorgaben des Ministeriums]. Weisen Sie die Schulleitung ggf. auf Fehler oder Unklarheiten in dieser Zusammenstellung hin.
}}Die Pandemie hat die Welt und natürlich auch die BBS verändert. Da sich in kurzen Abständen die Vorgaben ändern, sind die wichtigsten Regeln an dieser Stelle  zusammengestellt. Aufgrund der hohen Änderungsrate können sich hier natürlich auch Fehler einschleichen, daher gelten grundsätzlich immer die [https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/schule-in-corona-zeiten-das-gilt-aktuell-185451.html aktuellen Vorgaben des Ministeriums]. Weisen Sie die Schulleitung ggf. auf Fehler oder Unklarheiten in dieser Zusammenstellung hin.
==Grundsätzliches==
==Grundsätzliches==
Seit der [https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften Niedersächsischen Corona-Verordnung] vom 24.11.2021 gilt ein Vorgehen in Abhängigkeit der Warnstufen.
Seit der [https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften Niedersächsischen Corona-Verordnung] in der jeweils aktuelle Fassung gibt den Rahmen vor, die jeweils aktuelle Rundverfügung und der aktuelle Hygieneplan konkretisieren das Verhalten in der BBS. Die konkrete Festlegung der Szenarien (B oder C) erfolgt per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Osnabrück. Die [https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html Warnstufen]und Leitindikatoren werden tagesaktuell auf der Informationsseite des Landes veröffentlicht. Eine [https://www.niedersachsen.de/download/175336 grafische Übersicht] verdeutlicht die allgemeinen Regeln.  
 
Die jeweils aktuelle Rundverfügung und der aktuelle Rahmen-Hygieneplan geben das Verhalten in der BBS vor. Die konkrete Festlegung der Szenarien (B oder C) erfolgt per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Osnabrück. Die [https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html Warnstufen]und Leitindikatoren werden tagesaktuell auf der Informationsseite des Landes veröffentlicht. Eine [https://www.niedersachsen.de/download/175336 grafische Übersicht] verdeutlicht die allgemeinen Regeln.


Ab dem '''7.3.2022''' wird in einem Exit-Plan der Ausstieg aus den Maßnahmen bis zum 1.5.2022 geplant. Eine [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/2022-02-24_Exit-Plan_weitere_Regelungen.pdf?show=true Zusammenfassung] verdeutlicht die Schritte.
Ab dem '''7.3.2022''' wird in einem Exit-Plan der Ausstieg aus den Maßnahmen bis zum 1.5.2022 geplant. Eine [https://bbs-bsb.de/iserv/file/-/Groups/Lehrer/FormulareVerfahren/05%20Erlasse/2022/2022-02-24_Exit-Plan_weitere_Regelungen.pdf?show=true Zusammenfassung] verdeutlicht die Schritte.

Version vom 6. Mai 2022, 10:59 Uhr

Quarantäne-Infos
Organisation BBS insgesamt
Information Information
Verantwortlich Kohne
Schlagworte Corona

Die Pandemie hat die Welt und natürlich auch die BBS verändert. Da sich in kurzen Abständen die Vorgaben ändern, sind die wichtigsten Regeln an dieser Stelle zusammengestellt. Aufgrund der hohen Änderungsrate können sich hier natürlich auch Fehler einschleichen, daher gelten grundsätzlich immer die aktuellen Vorgaben des Ministeriums. Weisen Sie die Schulleitung ggf. auf Fehler oder Unklarheiten in dieser Zusammenstellung hin.

Grundsätzliches

Seit der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der jeweils aktuelle Fassung gibt den Rahmen vor, die jeweils aktuelle Rundverfügung und der aktuelle Hygieneplan konkretisieren das Verhalten in der BBS. Die konkrete Festlegung der Szenarien (B oder C) erfolgt per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Osnabrück. Die Warnstufenund Leitindikatoren werden tagesaktuell auf der Informationsseite des Landes veröffentlicht. Eine grafische Übersicht verdeutlicht die allgemeinen Regeln.

Ab dem 7.3.2022 wird in einem Exit-Plan der Ausstieg aus den Maßnahmen bis zum 1.5.2022 geplant. Eine Zusammenfassung verdeutlicht die Schritte.

Daraus folgt für die BBS Bersenbrück:

Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb)
Maskentragen im gesamten Gebäude wünschenswert, tägliche Testung (bis 29.4.2022)
Der Sportunterricht muss entsprechend dem jeweils gültigen Hygiene-Rahmenplan erfolgen.

An der BBS Bersenbrück findet der Unterricht, außerunterrichtliche Angebote und sonstige schulische Veranstaltungen in festgelegten Gruppen statt, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung unverändert sind (Kohorte). Jede Gruppe muss nach der Zahl der ihr angehörenden Personen und ihrer Zusammensetzung so festgelegt sein, dass eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Zwischen Personen, die nicht derselben Gruppe angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Außerhalb des Gebäudes besteht keine Maskenpflicht. Die Pausenbereiche sind zu beachten.

Es besteht Präsenzpflicht! Seit der Rundverfügung 05/2022 sind Härtefallanträge zur Befreiung vom Präsenzunterricht nicht mehr vorgesehen.

Verfahren bei

... Krankheitssymptomen

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Dem Schaubild In Kapitel 2 des Rahmen-Hygieneplans wird das richtige Vorgehen bei Krankheitssymtomen dargestellt.

... positivem Fall in der Lerngruppe

Seit dem 24.11.2021 gilt das „anlassbezogenes intensiviertes Testen“ (ABIT). Die aktuellen Quarantäneregeln sind in einem Schreiben des MK zusammengestellt (Übersicht Quarantäne). Vom 20. - 29.4.2022 gilt ABIT, danach wird nur noch anlassbezogen getestet.

Ergibt eine Testung mittels eines Selbsttests das Vorliegen einer Infektion bei einer Schülerin oder einem Schüler (Verdachtsfall), so ist jede andere Schülerin und jeder andere Schüler der Lerngruppe, auch solche, die über einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis gemäß verfügen, an den folgenden fünf Schultagen zur Durchführung eines Tests an jedem Präsenztag verpflichtet, wenn nicht das Ergebnis der auf den Verdachtsfall folgenden PCR-Testung negativ ist. Ist der PCR-Test positiv, so kann eine Freitestung frühestens nach fünf Schultagen durch einen Selbsttest bei sonstiger Symptomfreiheit erfolgen.

... Einreise aus Hochrisikogebieten

Wenn Schüler aus Hochrisikogebieten einreisen, müssen Sie dies grundsätzlich über das Portal Digitale Einreiseanmeldung melden.

Die Regeln der Quarantäne sind vom Zeitpunkt und dem Land abhängig. Grundsätzlich können sich Geimpfte befreien lassen, allerdings entbindet dies nicht von der Meldepflicht.

... Quarantäne

Eine gute Übersicht über die aktuellen Quarantäneregeln gibt die verlinkte Grafik.

Testpflicht und Unterweisung

Seit dem 2.9.2021 gilt eine Testpflicht für Schüler*innen und Beschäftigte.

Ergibt eine Testung mittels eines Selbsttests das Vorliegen einer Infektion bei einer Schülerin oder einem Schüler (Verdachtsfall), so ist jede andere Schülerin und jeder andere Schüler der Lerngruppe, auch solche, die über einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis gemäß verfügen, an den folgenden fünf Schultagen zur Durchführung eines Tests an jedem Präsenztag verpflichtet, wenn nicht das Ergebnis der auf den Verdachtsfall folgenden PCR-Testung negativ ist.

Die Test-Kits liegen zur Verwendung im Pädagogischen Forum. Bitte holen Sie die für die Klassen nötigen Test-Kits ab und erfassen Sie den Verbrauch für sich und die Schüler*innen in den vorbereiteten Listen. Nicht genutzte Tests werden wieder ausgetragen. Für die Beschäftigten wird die Verwendung in einer gesonderten Liste erfasst. Am ersten Tag erfolgt ggf. der erste Test in der Schule, danach werden den Schüler*innen die Test-Kits für das Testen zuhause vor dem nächsten Präsenzunterricht mitgegeben.

Die Testung wird von den Schüler*innen durch das Mitbringen der verbrauchten Test-Kassetten nachgewiesen.

Das Verfahren zu Selbsttests ist genauer beschrieben. Für Selbsttests besteht eine Unterweisung für Lehrkräfte.

Der Ablauf einer positiven Testung ist in einer Handreichung beschrieben. Dort ist auch ein Meldeformular im Anhang erfasst.

Weitere Infos

MK: Rundverfügung 05/2022 mit Regeln für Infizierte/ Auslaufen der Härtefallregel/Beschäftigung von vulnerablen Personen

MK: Brief des Ministers zum Schulbeginn nach den Osterferien

MK: Rundverfügung 04 /2022 mit Hinweisen zum Exit-Plan

MK: Brief des Ministers an die Schulen und eine Übersicht zum Exit-Plan MK: Brief des Ministers mit einem Exit-Plan an die Schule, an die Schüler

MK: Rundverfügung 03/2022 mit Hinweisen zu Härtefallregelungen und Ergänzungen zur Maskenpflicht

MK: Rundverfügung 02/2022 mit vielen redaktionellen ÄnderungenMK: Handlungsrahmen Zusammenarbeit Gesundheitsamt, Vorgehen bei fehlenden Tests, Übersicht Quarantäne

MK: Rundverfügung 01/2022 mit dem Verbot mehrtägiger Klassenfahrten bis zu den Osterferien 2022

MK: Rundverfügung 31-2021 mit Regelungen für die Zeit vor und nach den Weihnachtsferien 2021/2022

MK: Rundverfügung 30-2021 mit Hinweisen zu ABIT und Selbsttests

NLGA: Hinweise zum „anlassbezogenes intensiviertes Testen“ (ABIT)

MK: Rundverfügung 29-2021 mit vielen Hinweisen, ersetzt Rundverfügung 24-2021

MK: Rahmen-Hygieneplan 9.0 mit Übersicht als Poster LK: 62. Infektionsrechtliche Allgemeinverfügung MK: Rundverfügung 27-2021 Hinweise zur Härtefallregelung und Antragsformular

MK: Rahmen-Hygieneplan 8.0

MK: Rundverfügung 24-2021 mit Hinweisen zum Datenschutz und Testung in Schulformen mit weniger als drei Tagen Präsenzunterricht

LK: 61. Infektionsrechtliche Allgemeinverfügung

MK: Schreiben KM an die Schulen, Eltern und Schüler mit Hinweisen zur Quarantäne

LK: Prozessbeschreibung Quarantäne, Handreichung für Eltern und Meldeformular Schnelltest

LK: Schema bei positiven Tests und Beschreibung des Verfahrens für Eltern (Handreichung)

MK: Rundverfügung 22-2021

MK: Rahmen-Hygieneplan Version 7.0und Anlage mit Antrag zur Befreiung vom Präsenzunterricht

MK: Rahmen-Hygieneplan Version 6.1

MK. Änderung der Anlage für Veranstaltungen

MK: Rundverfügung 20-2021 und Hinweise zu Veranstaltungen (z.B. Abschlussfeiern)

MK: Rahmen-Hygieneplan Version 6.0

MK: Rahmen-Hygieneplan Version 5.0

LK: Prüfschema und Prozessbeschreibung des Landkreises bei Verdachtsfällen

LK: 47. Allgemeinverfügung mit dem Hinweis auf häusliche Quarantäne bei einem positiven Testergebnis

LK: 44. Allgemeinverfügung mit der Untersagung von Unterricht (Szenario C)

LK: 43. Allgemeinverfügung - Maskenpflicht an Schulen, Verbot praktischer Sportunterricht über Inzidenz 50 MK: Rundverfügung 16-2021 Rücknahme Zutrittsverbot; Testpflicht Prüfungen Kammern

MK: Schreiben des Ministers (14.4.) mit Hinweisen zur Lieferung von Testkits MK: Rundverfügung 15-2021 MK: Informationen zur Testpflicht

LKOS: 41. Allgemeinverfügung und Teilaufhebung der 37. Allgemeinverfügung vom 9.4.2021

MK: Konzept für Selbsttests

MK: Rundverfügung 10-2021 Regelungen bis zu den Osterferien

LKOS: 36. Allgemeinverfügung mit Regeln zur Verwendung von Masken

MK: Rundverfügung 05-2021 mit der Untersagung von Unterricht und Öffnung für Klassenarbeiten

LKOS: Allgemeinverfügung mit Tragen von Masken im Parkplatzbereich

MK: Schreiben des Ministers (11.2.) 10-Punkte-Plan, Lehrkräfte, Eltern, Pressemitteilung Allgemeinverfügung des Landkreises vom 28.1.2021 Rundverfügung 02/2021 mit der Untersagung des Schulbetriebs bis zum 14.2.2021

Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 4.2 vom 08.01.2021

Schreiben des Ministers vom 5.1.2021

Schreiben des Ministers mit Hinweisen für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien

Rundverfügung 29/2020 mit Hinweisen zur Maskenpflicht und Auslösepunkten

Erlass Ablaufbeschreibung des MK vom 25.11.2020

Erlass des MK zu Praktika und Ausweitung des Distanzlernens vom 23.12.2020

Erlass des MK (Abteilung 4) mit dem Hinweis auf 10 - 15% Distanzlernen

Hinweise zum Distanzlernen durch das NLQ

Rundverfügung 27/2020 Handlungsschritte, bis das Gesundheitsamt tätig ist

Schaubild, wann welches Szenario gilt.

Infos des Gesundheitsamts Osnabrück zu Corona

Handreichung des Landkreises.

Corona-Hygieneplan der BBS Bersenbrück


Alle weiteren Erlasse und Vorschriften finden Sie chronologisch unter Erlasse und Verordnungen.