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'''Vorbemerkungen neu'''<span class="col-grey-dark ve-pasteProtect">Die Arbeit des [[Beratungsteam|Beratungsteams]] wird regelmäßig kritisch reflektiert und evaluiert. Dies erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Teamsitzungen und mindestens einem jährlichen Evaluationsgespräch mit der Schulleitung.</span><br />
=='''Personen des Beratungs- und Unterstützungssystems und ihre Aufgabenverantwortlichkei'''t==
=='''Personen des Beratungs- und Unterstützungssystems und ihre Aufgabenverantwortlichkei'''t==
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mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">Die kommunalen Beratungsstellen vor Ort, die Institutionen zur Lernhilfe und die therapeutischen Praxen der Region, werden durch die in der Schule an der Beratung Beteiligten fallbezogen angefragt.</span>  
mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">Die kommunalen Beratungsstellen vor Ort, die Institutionen zur Lernhilfe, die schulpsychologische Hilfe und die therapeutischen Praxen der Region, werden durch die in der Schule an der Beratung Beteiligten fallbezogen angefragt.</span>  


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<span style="font-size:12.0pt;font-family:&quot;Times New Roman&quot;,serif;
mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">Mit dem Fachdienst für Jugend, der Jugendberufsagentur, dem Gesundheitsamt, der Agentur für Arbeit, den örtlichen und regionalen Betrieben und Verwaltungen, den Verbänden und Kammern, den Fortbildungseinrichtungen, der Polizei, den Kirchen, den Fachhochschulen und Universitäten sind im Rahmen der Beratungsaufgaben Kooperationen für alle Beteiligten wünschenswert oder vorhanden.</span>
mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE">Mit dem '''Fachdienst für Jugend''', der [[Jugendberufsagentur]], dem '''Gesundheitsamt''', der '''Agentur für Arbeit''', den örtlichen und regionalen Betrieben und Verwaltungen, den Verbänden und Kammern, den Fortbildungseinrichtungen, der '''Polizei''', den Kirchen, den Fachhochschulen und Universitäten bestehen im Rahmen der Beratungsaufgaben Kooperationen.</span>  
===='''<span class="ve-pasteProtect" style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,serif;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;; mso-fareast-language:DE" data-ve-attributes="{&quot;style&quot;:&quot;font-size:12.0pt; font-family:\&quot;Times New Roman\&quot;,serif;mso-fareast-font-family:\&quot;Times New Roman\&quot;; mso-fareast-language:DE&quot;}">Netzwerkarbeit</span>'''====
'''<span class="ve-pasteProtect" style="font-size:12.0pt;font-family:&quot;Times New Roman&quot;,serif;
mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE" data-ve-attributes="{&quot;style&quot;:&quot;font-size:12.0pt;font-family:\&quot;Times New Roman\&quot;,serif;\nmso-fareast-font-family:\&quot;Times New Roman\&quot;;mso-fareast-language:DE&quot;}">Bezogen auf den Erlass des MK Niedersachsen aus dem Jahr 2017 ist die Netzwerkarbeit eine Kernaufgabe der Schulsozialarbeit. Sie wird genutzt, um die eigene Arbeit und das eigene Profil, sowie die Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zu festigen oder zu erweitern. Zur Netzwerkarbeit gehören Kooperationen mit Fachgremien der Schulsozialarbeit, mit öffentlichen und freien Trägern und Einrichtungen der Jugendhilfe, der Jugendpflege und der Jugendberufshilfe und den an der [[Jugendberufsagentur|Jugendberufsagentur (JBA)]] beteiligten außerschulischen Partner*innen. Zusätzlich pflegt die Schulsozialarbeit Sozialraumorientierte Kontakte zu kulturellen und sozialen Einrichtungen und Diensten. In Einzelfällen kooperieren die Schulsozialarbeiter*innen der BBS gegebenenfalls mit Schulsozialarbeiter*innen von abgebenden Schulen, um einen gelungenen Übergang der Schüler*innen an die BBS zu schaffen.</span> <span class="ve-pasteProtect" style="font-size:12.0pt;font-family:&quot;Times New Roman&quot;,serif;
mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;;mso-fareast-language:DE" data-ve-attributes="{&quot;style&quot;:&quot;font-size:12.0pt;font-family:\&quot;Times New Roman\&quot;,serif;\nmso-fareast-font-family:\&quot;Times New Roman\&quot;;mso-fareast-language:DE&quot;}">(Vgl. Runderlass des MK vom 01.08.2017)</span>'''
=='''Evaluation'''==
<span class="col-grey-dark">Erlassgemäß führt die Beratungslehrkraft im Rahmen der Qualitätsentwicklung ein Evaluationsgespräch.</span>
 
<span class="col-grey-dark">Die Arbeit des [[Beratungsteam|Beratungsteams]] und dessen Kooperationspartnern wird regelmäßig kritisch reflektiert und evaluiert. Dies erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Teamsitzungen und mindestens einem jährlichen Evaluationsgespräch mit der Schulleitung. Wenn es die aktuelle Situation verlangt, werden zusätzliche Treffen zeitnah einberufen.</span>
 
<span class="col-grey-dark">Ebenso wird das vorliegende Konzept für die Beratung an der BBS Bersenbrück regelmäßig von den Mitgliedern des [[Beratungsteam|Beratungsteams]] im Hinblick auf seine Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst.</span>


=='''Grenzen der Beratung'''==
==Schlussbemerkungen==
<span class="col-grey-dark">Damit schulische Beratung bedarfsgerecht gelingen kann, muss sie ihre Grenzen gemessen an den zur Verfügung stehenden Ressourcen und strukturellen Rahmenbedingungen erkennen und die zu beratenden gegebenenfalls an außerschulische Beratungsmöglichkeiten und therapeutische Einrichtungen vermitteln. Sollte in der Beratung ein therapeutischer Handlungsbedarf festgestellt werden, kann mit dem zu beratenden auf eine therapeutische Behandlung hingearbeitet werden. Ziel muss es dann sein den zu beratenden in eben diese Behandlung zu übergeben. Diagnosen und Behandlungen von Störungen mit Krankheitswert sind nicht von schulischen Berater*innen zu leisten und obliegen psychotherapeutisch geschultem Fachpersonal.</span>
<span class="col-grey-dark">Damit schulische Beratung bedarfsgerecht gelingen kann, muss sie ihre Grenzen gemessen an den zur Verfügung stehenden Ressourcen und strukturellen Rahmenbedingungen erkennen und die Ratsuchenden gegebenenfalls an außerschulische Beratungsmöglichkeiten und therapeutische Einrichtungen vermitteln.</span>  





Version vom 29. März 2022, 10:48 Uhr

Beratungskonzept
Organisation BBS insgesamt
Information Konzept
Verantwortlich Rolf
Schlagworte Beratungskonzept


Im Folgenden ist eine Entwurffassung des neuen Beratungskonzepts der BBS zu lesen. Diese wird bis zu Ihrer entgültigen Fertigstellung noch weiter abgestimmt werden.

Vorbemerkungen

Beratungsraum 1.18

Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 08.04.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzepts an der Schule gefordert. In dessen Rahmen sollen nicht nur die Arbeit der Beratungskräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung in der Schule beteiligten beschrieben werden.

Die Beratung der Schüler*innen zählt neben dem Unterrichten, Beurteilen und Fördern zu den Kernaufgaben der Schule. Sie sollte neben der Schulleitung und den ausgewiesenen Beratungsfachkräften der Schule auch von jeder Lehrperson im Sinne der Schüler*innen durchgeführt werden. Dies kann auch in Form von Kurz- oder Alltagsberatung stattfinden. Die speziellen Beratungsfachkräfte der Schule ergänzen diese Formen der Beratung durch ihre professionellen, von Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit geprägten Angebote.

Als Schule stellen wir uns auf die, sich ändernden, Schülerpersönlichkeiten und die Veränderungen des gesellschaftlichen Umfeldes ein. Die beratende Begleitung des Erziehungsprozesses und des Einstiegs in das Berufsleben ist an unserer Schule eine wesentliche Aufgabe. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, wurde an der BBS Bersenbrück das Beratungsteam etabliert, welches sich aus den, oben angesprochenen, Beratungsfachkräften der Schule zusammen setzt (siehe Punkt 4).

Bezogen auf den Umstand, dass auch in der Beratung oft verschiedene Funktionen von ein und derselben Person wahrgenommen werden, soll im folgenden Beratungskonzept eine Klärung der verschiedenen Beratungsrollen vorgenommen werden.

Bezug zum pädagogischen Leitbild der BBS

Die Arbeit in der BBS basiert auf dem pädagogische Leitbild der Schule. Auf die Grundwerte dieses Leitbildes stützt sich auch das vorliegende Beratungskonzept.

In einem durch Wertschätzung und Toleranz geprägten Schulklima werden die Schüler*innen optimal auf die Bewältigung ihrer individuellen Lebenssituationen vorbereitet. Durch, von allen an der Schule tätigen Akteur*innen, gelebte Kooperation wird die Selbstwirksamkeit aller gestärkt und die Schule bietet einen Raum für "[...] eigenverantwortliches, selbstständiges, nachhaltiges und soziales Handeln" (Pädagogisches Leitbild der BBS Bersenbrück, Punkt 5).


„Die SchülerInnen werden befähigt, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, diese Mitzugestalten und als informierte und gebildete BürgerInnen eine Rolle zu spielen.“

(Pädagogisches Leitbild der BBS Bersenbrück, Punkt 5)

Eigenschaften des Beratungssystems

Schüler*innen und Eltern können auf ein unkompliziertes Beratungssystem zurückgreifen, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden. Die in der Beratung tätigen Personen kennen ihre Kompetenzen untereinander und informieren sich gegenseitig. Sie bilden ein multiplexes Netzwerk.

Als Besonderheit der BBS Bersenbrück gilt die Arbeit des sogenannten Beratungsteams, das sich intensiv und vielseitig den Beratungsfällen annimmt.

Beratungsgrundsätze

Freiwilligkeit: Jede Beratung an der BBS Bersenbrück folgt dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Schüler*innen bestimmen letzendlich selbst, ob sie eine Beratung in Anspruch nehmen und was sie in dieser von sich mitteilen möchten. Des Weiteren entscheiden sie eigenständig, ob und in welcher Form eine weitere Unterstützung erfolgen soll.

Vertraulichkeit: Eltern, Lehrkräfte und Schüler*innen müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein. Die Mitglieder des Beratungsteams unterliegen der Schweigepflicht.

Unabhängigkeit: Eine Beratung erfolgt ohne jegliche Weisung. Sie stellt Informationen für die Entscheidung des zu Beratenden zur Verfügung und ist unabhängig von Sanktionen. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei dem zu Beratenden und kann nicht delegiert werden.

Wichtig: Haben Schüler*innen wider der Schulordnung gehandelt und sollen und müssen daraus resultierend Änderungen im Verhalten der Schüler*innen (auch gegen dessen ausdrücklichen Willen) geschehen, werden dafür disziplinarische Maßnahmen (z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) genutzt. Diese bleiben aber von der Beratung getrennt. Insbesondere wenn die Aufgaben sich personell unterscheiden wird auf eine klare Rollenklärung geachtet.

Das Beratungsteam

Das Beratungsteam der BBS Bersenbrück setzt sich aus zwei Sozialpädagog*innen, zwei Beratungslehrer*innen, einem Berufschulpastor, sowie einem Berufschuldiakon und einer Schulseelsorgerin zusammen. Es findet wöchentlich eine gemeinsame Teamsitzung statt, in welcher unter Anderem verschieden Beratungsanliegen besprochen und bearbeitet, Informationen aus verschiedenen Netzwerken ausgetauscht und konzeptionelle Themen mit Bezug auf Beratungen besprochen werden. Die Sitzung ist, nach Anmeldung, offen für Beratungsanliegen von Kolleginnen und Kollegen und bietet auch Raum für kollegiale Fallberatungen. Dabei sind alle Aufgaben, die einer Unterstützung durch das Team bedürfen, Gegenstand der Beratung.

Vierteljährlich nimmt der Schulleiter an der Sitzung des Teams teil um, an vorbereiteten Arbeitspapieren orientiert, die weitere Arbeit zu besprechen.

Die Beratungsmitglieder geben, ausgestattet mit Wissen über Kommunikation, Teambildung und Mediation, besonders Kolleginnen und Kollegen die in der Berufseinstiegsschule unterrichten, Impulse und Hilfestellungen. Weiterhin sind sie auch als Fachlehrer*innen in verschiedenen Schulformen und -klassen eingesetzt, um Erfahrungen aus der Beratungsarbeit im Team und im Unterricht zu implementieren.

Die ländliche Struktur unseres Einzugsbereiches und die sich weiterhin auflösenden Familienstrukturen machen deutlich, wie evident Beratungsarbeit aus schulischer, privater und institutioneller Ebene ist.

Die Mitglieder des Beratungsteams greifen nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder ein und übertragen dem Ratsuchenden weitgehend die Eigenverantwortung für die Umsetzung von Empfehlungen und gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritten.

Vorbemerkungen neuDie Arbeit des Beratungsteams wird regelmäßig kritisch reflektiert und evaluiert. Dies erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Teamsitzungen und mindestens einem jährlichen Evaluationsgespräch mit der Schulleitung.

Personen des Beratungs- und Unterstützungssystems und ihre Aufgabenverantwortlichkeit

Die einzelnen Zuständigkeiten sind im Folgenden in einem Tätigkeitskonzept den einzelnen Personen an der BBS-BSB zugeschrieben.

Lehrkräfte

Die Lehrkräfte sind die ersten Ansprechpersonen für die Schüler*innen ihrer Klasse. Sie haben die Möglichkeit die Mitglieder aus dem Beratungsteam anzusprechen und Kontakt zu externen Berater*innen herzustellen. Darüberhinaus können sie Schüler*innen bei auftretenden Problemen über ein geeignetes Unterstützungsangebot (z.B. Schulsozialarbeit) informieren.

Schülervertretungs-Vertrauenslehrkraft

Die SV Vertretungslehrkraft ist Ansprechpartnerin für die Schülervertretung der Schule und berät diese bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Sie steht (mit der Schülervertretung) im Kontakt mit dem Beratungsteam.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit nimmt besonders Schüler*innen in den Focus, die sozialpädagogischer Hilfe bedürfen. Bei auffälligen Schulversäumnissen und Schulabbrüchen wird die Schulsozialarbeit eingeschaltet. Sie arbeitet eng mit dem Lehrerkollegium und der Schulleitung zusammen. Des Weiteren steht sie im engen Kontakt mit den externen Kooperationspartnern (siehe 2.4.). Ein besonderer Fokus liegt auf der Prävention und der Berufsorientierung der Schüler*innen.

Mit ihrer (vom Unterricht) unabhängigen Rolle, der regelmäßigen Anwesenheit in der Schule und ihrer geltenden Schweigepflicht, bietet die Schulsozialarbeit ein niedrigschwelliges und flexibles Unterstützungsangebot für Schüler*innen, Personensorgeberechtigte, Lehrer*innen und Betriebe. Für die Schulsozialarbeit gelten die Grundsätze der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Unabhängigkeit (siehe Vorbemerkungen Punkt 1.).

Ziel der Schulsozialarbeit ist es, individuelle Hilfen anzubieten, um den sozialen Benachteiligungen und individuelle Problemlagen entgegenzuwirken und somit den Schüler*innen eine soziale, schulische und berufliche Integration zu ermöglichen. Somit können Schüler*innen mit komplexen schulischen oder sozial-emotionalen Problemlagen in eine längerfristige, sozialpädagogische Begleitung und Betreuung im Schulalltag übernommen werden. Aufgrund der regelmäßigen Netzwerkarbeit und den daraus resultierenden weitreichenden Kontakten arbeitet die Schulsozialarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern und Beratungsstellen im Sinne einer Einzelfallhilfe zusammen.

Die Schulsozialarbeit beachtet und respektiert zu jeder Zeit die Verantwortungsstrukturen der Schule und die Verantwortungsbereiche der anderen Schulmitglieder. Sie ist ausschließlich beratend (nicht disziplinarisch, siehe 2.1.) tätig.

Durch den Erlass vom 25.11.2010 des Niedersächsischen Kultusministeriums ist die Schulsozialarbeit aufgrund der ihrer Kompetenzen in Mediation, Teambildung und Kommunikation an Berufsbildenden Schulen der Berufseinstiegsschule (BES) zugeordnet.

Berufschulpastor

Der Berufschulpastor erteilt regulären Fachunterricht und steht als Ansprechpartner in seelsorgerischen Bereichen zur Verfügung. Des weiteren gestaltet er mit Schüler*innen zusammen Schulgottesdienste. Er organisiert, begleitet und führt Sterbebegleitseminare in den Berufsfachschulklassen der Pflege, innerhalb und außerhalb des Unterrichts durch. Als Vorsitzender des Arbeitskreises Schule - Kirche werden jährlich Treffen in der BBS-BSB organisiert. Themenschwerpunkte erfolgen unter anderem aus den Beratungssitzungen des Teams (z. B. „Was tun, wenn der Notfall in die Schule kommt?“).

Berufschuldiakon

Der Berufschuldiakon ist im regulären Fachunterricht Religion eingesetzt. Er ist ebenfalls Ansprechpartner für Schüler*innen bei seelsorgerischen Fragestellungen. Weiterhin organisiert er schülernahe Projekte und Expert*innengespräche im Unterricht. Als Mitglied des Beratungsteams ist er aktiv an Beratungsprozessen beteiligt.

Schulseelsorge

Die Schulseelsorge ist seit Januar 2015 an der BBS etabliert. Sie übt aufgrund ihrer besonderen, vertrauensvollen Stellung einen wichtigen Teil der schulischen Beratung aus. Sie bietet allen am Schulleben beteiligten Personen niedrigschwellige Unterstützung, Stärkung, sowie eine seelsorgerische Beratung. Die Schulseelsorge widmet sich der Begleitung und Orientierung von Jugendlichen in ihren vielfältigen schulischen und familiären Herausforderungen und steht auch Eltern in ihren Sorgen um die Zukunft ihrer Kinder durch Austausch und Beratung bei.

Schulleitung

Die Schulleitung ist Ansprechpartner bei Problemlagen von Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften und allen weiteren Mitarbeitern*innen der Schule. Sie ist aktiv an den Beratungsprozessen innerhalb und außerhalb der Schule beteiligt (siehe Kooperationspartnern)(siehe 2.1. Vorbemerkungen).

Beratungslehrkräfte

Die zwei Beratungslehrkräfte sind vor Ort präsente Ansprechpersonen für Schüler*innen, Eltern, Ausbilder*innen, Ausbildungsberater*innen der Kammern und Innungen, Lehrkräften und Schulleitung. Sie arbeiten schulintern in den Bereichen Schullaufbahnberatung, Einzelfallhilfe und Systemberatung.

Die Beratungslehrkräfte arbeiten in einem kooperativen Netzwerk (siehe 2.4.). In regelmäßigen Dienstbesprechungen tauschen sie sich mit Beratungslehrkräften der Schulen des Landkreises Osnabrücks aus.

Der Beratungslehrer ist zusätzlich als Fachberater für Inklusionsprozesse an der BBS Bersenbrück tätig.


Externe Kooperationspartner der Beratung an der Schule

Die kommunalen Beratungsstellen vor Ort, die Institutionen zur Lernhilfe, die schulpsychologische Hilfe und die therapeutischen Praxen der Region, werden durch die in der Schule an der Beratung Beteiligten fallbezogen angefragt.

Mit dem Fachdienst für Jugend, der Jugendberufsagentur, dem Gesundheitsamt, der Agentur für Arbeit, den örtlichen und regionalen Betrieben und Verwaltungen, den Verbänden und Kammern, den Fortbildungseinrichtungen, der Polizei, den Kirchen, den Fachhochschulen und Universitäten bestehen im Rahmen der Beratungsaufgaben Kooperationen.

Schlussbemerkungen

Damit schulische Beratung bedarfsgerecht gelingen kann, muss sie ihre Grenzen gemessen an den zur Verfügung stehenden Ressourcen und strukturellen Rahmenbedingungen erkennen und die Ratsuchenden gegebenenfalls an außerschulische Beratungsmöglichkeiten und therapeutische Einrichtungen vermitteln.